Im Jahre 2011 hat die Gemeinde Riegelsberg das Integrierte Gemeindeentwicklungskonzept (GEKO) in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro ARGUS CONCEPT – Gesellschaft für Lebensraumentwicklung mbH erstellt und beschlossen.
In das GEKO eingeflossen sind dabei unter anderem die Ergebnisse von Fachgesprächen mit lokalen Akteuren, der Workshops, die mit den Bürgern und Vertretern von lokalen Institutionen stattgefunden haben sowie die Ziele und Handlungsempfehlungen aktueller Planungen und Projekte in der Gemeinde, die in jüngster Vergangenheit umgesetzt worden sind bzw. in Planung sind.
Aufbauend auf einer umfassenden Stärken-Schwächen-Analyse wurden Handlungsempfehlungen zu allen relevanten kommunalen Feldern für die Gemeinde Riegelsberg formuliert sowie ein Leitbild, welches zum Einen als Orientierungshilfe für die Zukunft, zum Anderen als eine Art Vision eines erstrebenswerten Zustands dient, erarbeitet.
Entsprechend den Vorgaben der Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung ist nun erforderlich das GEKO durch ein teilräumliches Entwicklungskonzept zu ergänzen, welches grundsätzliche Bedingung zur Aufnahme in das Städtebauförderprogramm ‚Aktive Stadt- und Ortsteilzentren’ ist.
Das teilräumliche Entwicklungskonzept bildet die inhaltliche Basis für alle künftigen Entscheidungen. Weiterhin dient es der Aktivierung der beteiligten Personen und Interessensgruppen, da bereits in einer frühen Phase alle zentrenrelevanten Akteure einbezogen werden sollen.
Dieses teilräumliche Entwicklungskonzept (kurz TEKO) bezieht sich im Folgenden konkret auf 3 Schwerpunktfelder. Es soll möglichst großen Handlungsspielraum für weitere Betrachtungen gewähren und zeigt deshalb eher grobe bzw. bewusst undetailierte Entwicklungsrichtungen auf.
Das TEKO legt die Zielsetzung für das Fördergebiet fest, ist aber hinsichtlich der Konkretisierung der Einzelmaßnahmen auf Fortschreibung ausgelegt.
Die Ausgestaltung der Einzelmaßnahmen erfolgt unter Beteiligung der Akteure.
Verwaltung:
Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag - Donnerstag
13.00 Uhr - 15.30 Uhr
Steuer- und Gewerbeamt:
Montag – Donnerstag
8.00 Uhr -12.00 Uhr
Dienstag
13.00 Uhr - 15.30 Uhr