Zentrumsmanagement

Die Zentrumsmanagerin ist Anlaufstation für alle Bürger in Bezug auf Anliegen, die das Riegelsberger Ortszentrum betreffen. Die Bürger haben die Möglichkeit, Hilfestellung bei Fragen zu erhalten oder gemeinsam mit dem Zentrumsmanagement Projekte zu entwickeln. Die Zentrumsmanagerin kann Beraterin, Hilfestellerin und Unterstützerin bei privaten Einzelmaßnahmen sein. Mit Veröffentlichungen und Öffentlichkeitsbeteiligungen werden Informationen zu aktuellen Entwicklungen und Projekten im Zentrum von Riegelsberg weitergegeben. Die Zentrumsmanagerin sorgt als „Netzwerkerin“ für die Vermittlung zwischen Privaten, Unternehmen und der Gemeinde. Dazu finden regelmäßig Abstimmungen zwischen der Gemeinde und der Zentrumsmanagerin als auch mit Ortsansässigen und der Politik statt.
Besuchen Sie gerne das Zentrumsbüro in der Marienstraße 1-3 in Riegelsberg. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Erstellung des Antragsformulars zum kommunalen Förderprogramm "Aktion Wasserzeichen in Riegelsberg
Sprechzeiten: Donnerstag 10-12 Uhr oder nach Vereinbarung
Außerhalb der Öffnungszeiten ist die Zentrumsmanagerin Laetitia Bieringer unter 0 68 98 / 93399-016 und per Mail unter laetitia.bieringer(at)agsta.de zu erreichen.

Mit dem Zentrumsmanagement ist die agstaUMWELT GmbH, Völklingen, von der Gemeinde Riegelsberg mit finanzieller Unterstützung des Ministeriums für Inneres und Sport beauftragt.

Neugestaltung des Rathausvorplatzes

Mit der Planung zur Neugestaltung des Rathausplatzes wurde die Arbeitsgemeinschaft Frank Zoller, Büro für Landschaftsarchitektur aus Illingen und WSV Beratende Ingenieure GmbH aus Saarbrücken beauftragt.
Ziel der Neugestaltung ist eine Steigerung der Aufenthaltsqualität des Rathausplatzes für die Bürger von Riegelsberg und insbesondere die Bewohner des benachbarten AWO-Seniorenheims. Die bisher dominierende Stellplatznutzung wird durch eine räumliche Trennung von PKW-Stellplätzen und Aufenthaltsflächen zurückgedrängt. Insgesamt 30 PKW-Stellplätze, inkl. 2 Behindertenstellplätze, werden in einem Band parallel zur Saarbrücker Straße angeordnet. Die Ein- und Ausfahrt erfolgt wie bisher über die Rathausstraße und eine zusätzliche Zufahrt über die Saarbrücker Straße. Die Zufahrt zum AWO-Seniorenheim erfolgt über die Parkplatzerschließung und eine kleine Verbindungsstraße zu den vorhandenen PKW-Stellplätzen hinter dem AWO-Gebäude. Für den Lieferverkehr und Krankentransporte ist eine befestigte Aufstellfläche vor dem Haupteingang des AWO-Gebäudes vorgesehen.
Aufgrund der Neugestaltung des Platzes werden ca. 9 Bäume (Platanen) gefällt. Dies wird durch die Neupflanzung von ca. 10 Laubbäumen auf dem Platz und entlang der Saarbrücker Straße kompensiert.
Im Zentrum des Rathausplatzes ist eine Wasseranlage als Fontänenfeld mit wechselnden Wasserbildern geplant. Sitzgruppen laden zum Verweilen ein. Die vorhandene Treppenanlage wird erneuert und durch eine seitliche Rampe ergänzt. Dies ermöglicht einen barrierefreien Zugang zum Haupteingang des Rathauses.
Um ein einheitliches Gesamtbild zu erzielen, orientiert sich die Materialgestaltung an den Vorgaben des Marktplatzes.
Mit den Bauarbeiten soll voraussichtlich im Frühjahr 2021 begonnen werden. Die Kosten für die Neugestaltung werden zu zwei Dritteln über den Bund und das Land gefördert, ein Drittel wird von der Gemeinde getragen.

Nördliche Saarbrücker Straße und „Am Stumpen“:

ISEK

Versorgungszentrum Riegelsberg:

ISEK 2

 

Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) „Walpershofen 2.0“

Der Rat der Gemeinde Riegelsberg hat die Aufstellung eines integrierten städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für den Ortsteil Walpershofen beschlossen. Das ISEK entspricht dem Förderprogramm "Zukunft Stadtgrün". Das Hauptaugenmerk dieses Förderprogramms liegt auf dem Bereich des innerstädtischen Grüns, dessen Strukturen ausgeweitet, vernetzt, verbessert und neu gegliedert werden sollen. Da es sich um ein integriertes städtebauliches Förderprogramm handelt, werden hierbei auch die Themenbereiche wie Baustrukturen, Verkehr und Infrastruktur, Nutzungsstrukturen mit betrachtet. Weiterhin werden im Rahmen des ISEKs bestehende Problemlagen innerhalb des Untersuchungsbereichs beschrieben. Es werden verschiedene Maßnahmenschwerpunkte aufgezeigt sowie zeitliche und inhaltliche Prioritäten gesetzt. Beim vorliegenden Untersuchungsbereich handelt es sich im Wesentlichen um den Ortskern von Walpershofen. Die Maßnahmen gliedern sich in bauliche, grünstrukturelle und infrastrukturelle Maßnahmen.

Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept

Um alle Zentrumsakteure in die Umsetzung des Städtebauförderungsprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ einbinden zu können und zusätzlich zu öffentlichen Fördermaßnahmen private Initiativen zur Stärkung des Zentrums anzustoßen, trifft sich die Lenkungsgruppe regelmäßig. Bei den Sitzungen gilt es alle aktuellen Projekte mit der Lenkungsgruppe zu diskutieren. Sie begleitet den Umsetzungsprozess des ISEKs und nimmt aus ihrer Sicht zu den verschiedenen Maßnahmen Stellung.
Die Lenkungsgruppe verwaltet dabei insbesondere einen Verfügungsfonds zur Förderung zentrumsrelevanter Kleinprojekte. Dazu bilden die Mitglieder der Lenkungsgruppe ein stimmberechtigtes Gremium.
Sie setzt sich die Unterstützung und finanzielle Förderung von investiven Kleinprojekten mit den Themenschwerpunkten „Handel und Dienstleistung, Lebensraum Zentrum“ zum Ziel.         
Die Lenkungsgruppe beschließt dabei über die Förderung von Projektanträgen durch Vereine, Hauseigentümer, Gewerbetreibende und Einzelpersonen, die im Fördergebiet ansässig bzw. aktiv sind.                    
Die eingereichten Projekte müssen dabei folgenden im ISEK definierten Zielen und Kriterien entsprechen:
•    Aktivierung privaten Engagements und privater Finanzressourcen für den Erhalt und die Entwicklung zentraler Stadtbereiche
•    Herbeiführung und Stärkung von Kooperationen unterschiedlicher Akteure in den Stadt- und Ortsteilzentren sowie in anderen Fördergebieten
•    Stärkung der Selbstorganisation der privaten Kooperationspartner
•    flexibler und lokal angepasster Einsatz von Mitteln der Städtebauförderung
•    flexible Umsetzung „eigener“ Projekte in Gebieten der Städtebauförderung
•    Verstetigung der Beteiligungsprozesse im Quartier

Die Zusammensetzung der Lenkungsgruppe soll alle wichtigen Akteure des Ortszentrums widerspiegeln. Dazu gehören:
•    Bewohnerschaft
•    Grundstücks- und Immobilieneigentümer
•    Gewerbetreibende, Einzelhändler, Handwerker und Dienstleister
•    Vertreter von Kultur-, Bildungs- und Sozialeinrichtungen
•    Vertreter von im Zentrum agierenden Verbänden und Vereinen
•    Vertreter der Ratsfraktionen

Verfügungsfonds
Die Gemeinde Riegelsberg ist seit 2009 im Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Mit dem sogenannten Verfügungsfonds hat der Fördergeber den Gemeinden ein Instrument an die Hand gegeben, mit dem die Kooperation der Akteure in den Zentren gestärkt wird. Ebenso sollen damit das private Engagement bzw. die Beteiligungs- und Mitwirkungsbereitschaft unterstützt und gefördert werden. Der Verfügungsfonds wird etwa zur Hälfte aus Mitteln des Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ gedeckt, die andere Hälfte stammt von Privaten, aus der Wirtschaft, oder aber auch von Immobilien- und Standortgemeinschaften. Ziel des Verfügungsfonds ist es, flexibel und unbürokratisch Mittel der Städtebauförderung einzusetzen, um kleinere bauliche und sonstige (Sofort-)Maßnahmen zu fördern, die nicht unter die klassische Städtebauförderung fallen und die zur Stärkung, Belebung und Attraktivierung des Fördergebietes beitragen. Mit dem Verfügungsfonds können z.B. private Sanierungsmaßnahmen angeregt werden. Der Einsatz des Verfügungsfonds richtet sich nach den dafür aufgestellten Leitlinien zur Förderung privater Maßnahmen. Dort sind u.a. Förderquoten und Voraussetzungen geregelt.

Wo die Gelder des Verfügungsfonds eingesetzt werden, wird von der Lenkungsgruppe bestimmt.
Schwerpunktmäßig sollen u.a. folgende Maßnahmen gefördert werden:

•    Maßnahmen zur Stärkung der „Aktiven Ortsmitte Riegelsberg“,
•    Maßnahmen zur Belebung des Einzelhandels, des Dienstleistungssektors und der Gastronomie,
•    Maßnahmen zur Aufwertung des Ortsbildes (gestalterisch und/oder funktionale Aufwertung des öffentlichen Raumes),
•    Maßnahmen zur gestalterischen und/oder funktionalen Aufwertung von Immobilien und Leerständen,
•    Imagebildende Maßnahmen,
•    Maßnahmen einer wirkungsvollen Öffentlichkeitsarbeit,
•    Maßnahmen zur Stärkung des Zusammenlebens aller Generationen, etc.

Bei Fragen zum Verfügungsfonds steht Ihnen der Zentrumsmanager Alexander Knoll zu den üblichen Sprechstundenzeiten oder nach Absprache zur Verfügung. Ausführlichere Informationen zum Verfügungsfonds sowie den Förderantrag können Sie hier herunterladen:

Verfügungsfonds

Förderantrag Verfügungsfonds

Kontakt:

Laetitia Bieringer

06806 30 60 660 (Zentrumsbüro Marienstraße 1-3)
06898 933 99 016 (außerhalb der Sprechzeiten)
laetitia.bieringer(at)agsta.de

Bürgerbüro:

Montag - Freitag
07.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag und Donnerstag
13.00 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag
13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Standesamt:

Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Verwaltung:

Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag - Donnerstag
13.00 Uhr - 15.30 Uhr

Steuer- und Gewerbeamt:

Montag – Donnerstag 
8.00 Uhr -12.00 Uhr
Dienstag 
13.00 Uhr - 15.30 Uhr