Modernisierung und Instandsetzungen an Gebäuden innerhalb eines festgelegten Sanierungsgebietes, können nach § 177 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7h, 10f und 11a Einkommenssteuergesetz vorgenommen werden. Damit die Maßnahme/n steuerlich nach o.g. §§ abgesetzt werden können, ist eine Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen mit der Gemeinde Riegelsberg abzuschließen. Bevor Sie eine solche Maßnahme beginnen muss zuerst der Abschluss der o.g. Vereinbarung erfolgt sein. Erkundigen Sie sich ob Ihr Gebäude in einem festgelegten Sanierungsgebiet liegt.
Für Fragen rund um die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden und was Sie hierzu benötigen, steht Ihnen Herr Winterhalter gerne zur Verfügung. Auch können telefonisch Termine für eine persönliche Beratung vereinbart werden.
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Herr Winterhalter
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m.winterhalter(at)riegelsberg.de
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Montag – Donnerstag
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Donnerstag
07:30 Uhr – 12:00 Uhr
13:00 Uhr – 15:30 Uhr
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