Stellenausschreibung der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters
Bei der Gemeinde Riegelsberg (rd. 14.400 Einwohner) ist nach Ablauf der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers und dessen Eintritt in den Ruhestand die Stelle
der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters zum 01. April 2026 zu besetzen.
Die Amtszeit dauert gemäß § 31 Abs. 2 i.V.m. § 56 Abs. 3 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) bis zum 30. September 2034.
Unabhängig davon bildet gemäß § 120 des Saarländischen Beamtengesetzes für hauptamtliche kommunale Wahlbeamte auf Zeit, die von den Bürgern gewählt sind, das vollendete 68. Lebensjahr die Altersgrenze.
Die Besoldung erfolgt nach § 2 der Saarländischen Kommunalbesoldungsverordnung nach Besoldungsgruppe A16. Eine Höherstufung nach B2 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit durch Beschluss des Gemeinderates zulässig.
Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach der Verordnung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an hauptamtliche kommunale Wahlbeamte, Bezirksbürgermeister und sonstige Behördenleiter gewährt.
Wählbar zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister ist jede oder jeder Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes und jede Unionsbürgerin und jeder Unionsbürger, die oder der am Tag der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet hat, die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament besitzt und die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Riegelsberg am Sonntag, dem 28. September 2025 nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
Erreicht keine Bewerberin oder kein Bewerber diese Mehrheit, so findet am Sonntag, dem 12. Oktober 2025 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt.
Zur Teilnahme an der Wahl ist neben der beamtenrechtlich notwendigen schriftlichen Bewerbung die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages als
Einzelbewerberin/als Einzelbewerber oder durch eine Partei bzw. Wählergruppe erforderlich. Der Gemeindewahlleiter hat zur Einreichung von Wahlvorschlägen durch öffentliche Bekanntmachung auf der Homepage der Gemeinde Riegelsberg aufgefordert.
Die Frist für die Einrichtung von Wahlvorschlägen (Ausschlussfrist) endet am Donnerstag, dem 24. Juli 2025 (66. Tag vor der Wahl), 18.00 Uhr.
Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, denen bei der letzten Gemeinderatswahl kein Sitz im Gemeinderat oder der letzten Wahl zum Landtag des Saarlandes kein Sitz im Landtag zufiel, bedürfen der Unterstützung von mindestens 99 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern. Dies gilt auch für Wahlvorschläge von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern.
Der Unterstützung der Wahlvorschläge einer Partei bedarf es nicht, wenn diese Partei im Deutschen Bundestag seit dessen letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten ist.
Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen sind bis zum 24. Juli 2025, 18.00 Uhr, unter dem Kennwort „Wahl der Bürgermeisterin/Wahl des Bürgermeisters“ an den Gemeindewahlleiter der Gemeinde Riegelsberg, Saarbrücker Straße 31, 66292 Riegelsberg, zu richten.
Es werden ausschließlich Bewerbungen akzeptiert, die auf dem herkömmlichen Postweg eingehen (elektronisch eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt).
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Wahlamt der Gemeindeverwaltung Riegelsberg (Tel. 06806/119 oder 137).
Ausdrücklich werden Bewerber (m/w/d) gemäß der „Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“ darauf hingewiesen, dass ausschließlich zur Besetzung der ausgeschriebenen Stelle innerhalb der Gemeinde Riegelsberg, nur durch befugte Personen und nur von den für das konkrete Bewerbungs-/Besetzungsverfahren zuständigen, innerbetrieblichen Stellen bzw. gemeindlichen Fachgremien, aus den Bewerbungsunterlagen das Bewerbungsschreiben, der Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweise über eine Schwerbehinderung, etc. sowie persönliche Daten, wie Namen, Vornamen, Geburtsdaten, Privatadressen etc., erfasst bzw. verwendet werden.