Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Riegelsberg:
SaarMoselle Fest 2025 am 06. Juli 2025
Zu seinem 15-jährigen Jubiläum veranstaltet der Eurodistrict SaarMoselle am 6. Juli 2025 das SaarMoselle Fest, ein großes deutsch-französisches Freundschaftsfest mit einem vielfältigen unterhaltsamen Festprogramm für Groß und Klein auf dem Spiel- und Freizeitgelände Grosbliederstroff (direkt hinter der Freundschaftsbrücke).
Am Sonntag von 10 bis 18 Uhr erwartet Sie ein abwechslungsreiches Programm für die ganze Familie: Spaß und Unterhaltung, Quiz und Gewinnspiele, sportliche Aktivitäten zum Zuschauen und Mitmachen, ein Markt mit lokalen Produkten „made in SaarMoselle“, eine Bühne mit musikalischen und sportlichen Darbietungen und noch viel mehr...
Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt: von Grillwurst bis süßen Crêpes und weiteren Spezialitäten ist für jeden Geschmack etwas dabei.
Entdecken Sie auf sechs Themeninseln die verschiedenen grenzüberschreitenden Projekte des Eurodistricts und die Akteure, die sich Tag für Tag für unsere Region stark machen.
Die Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit dem CDOS (Sport- und Olympia-Komitee des Département Moselle) und dem Kanuclub CK Val de Sarre organisiert. Mit freundlicher Unterstützung des Deutsch-Französischen Bürgerfonds, der Sparkasse Saarbrücken, des Département Moselle und der Gemeinde Grosbliederstroff.
Veranstaltungsdetails:
Art: deutsch-französisches Freundschaftsfest, offen für alle
Datum: 06.07.2025 – 10:00 Uhr bis 06.07.2025 – 18:00 Uhr
Ort: Spiel- und Freizeitgelände Grosbliederstroff
Zugang: Eintritt frei - barrierefreier Zugang
Die kleinen Straßen rings um das Festgelände sind für den Autoverkehr gesperrt.
Pkws können auf dem Parkplatz des Supermarkts Carrefour (ehemals Record) geparkt werden - von dort verkehrt ein kostenloser Shuttlebus im 20-Minuten-Takt bis zum SaarMoselle Fest.
Oder Sie nutzen den ÖPNV: von der Saarbahnhaltestelle in Kleinblittersdorf ist es nur ein kurzer Fußweg über die Freundschaftsbrücke bis zum Spiel- und Freizeitgelände Grosbliederstroff.111
Internet: https://www.saarmoselle.org/de/saarmoselle-fest-06-07-2025.html
Über den Eurodistrict SaarMoselle: Der Eurodistrict SaarMoselle widmet sich der Begleitung oder Leitung grenzüberschreitender Projekte in den Bereichen Interkulturalität und Zweisprachigkeit, Wirtschaftsentwicklung, Raumplanung, Mobilität, Gesundheit und Tourismus. Seine Rolle ist es, die Zusammenarbeit zu stärken, Synergien in der Grenzregion zu nutzen und die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner des Raums SaarMoselle zu verbessern. Präsident des Eurodistrict SaarMoselle ist derzeit Marc Zingraff, Bürgermeister der Stadt Saargemünd, Vize-Präsident der Communaute d’Agglomération Sarreguemines Confluences und Regionalratsmitglied der Region Grand-Est. |
Nächste Sitzung des Umwelt-, Bau-, Landwirtschafts- und Verkehrsausschusses findet am Montag, 16.06.2025
Öffentliche Bekanntmachung
Die 9. (nichtöffentlichen) Sitzung des Umwelt-, Bau-, Landwirtschafts- und Verkehrsausschusses findet am Montag, 16.06.2025 um 18:00 Uhr, im Sitzungssaal, Rathaus Riegelsberg statt.
Tagesordnung:
Nichtöffentlicher Teil
Eröffnung der Sitzung | |
1 | Vergaben |
1.1 | Neugestaltung vom Verkehrsraum in der Buchschacher Straße im Bereich vom Neubau des evangelischen Kindergartens Hier: Vergabe der Planung für den Verkehrsraum |
1.2 | GS Pflugscheid, Sanierung der Entwässerung, hier Vergabe der Tiefbauarbeiten |
1.3 | GS Pflugscheid - Sanierung der Nahwärmeversorgungsleitungen, hier Vergabe der Leistung |
1.4 | GS Pflugscheid - Sanierung der Schulhofs 1.BA, hier Vergabe der Leistung |
1.5 | Bauhofgarage Hier: Vergabe Erd-, Maurer- und Betonarbeiten |
1.6 | Bauhof Hier: Vergabe De-, und Wiedermontage des bestehenden Carports |
2 | Bauaungelegenheiten |
2.1 | Bauvorhaben Saarbrücker Straße 33hier: Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides |
2.1.1 | Bauvorhaben Saarbrücker Straße 33hier: Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides Weitere Unterlagen |
3 | Mitteilungen |
4 | Verschiedenes |
Klaus Häusle
Rathaus am Tag vor Fronleichnam ganztägig geschlossen
Die Dienststellen der Gemeindeverwaltung Riegelsberg sind
am Mittwoch, dem18.06.2025
aufgrund einer Gemeinschaftsveranstaltung geschlossen.
Von der Schließung betroffen sind auch der Bauhof und das Gemeindewasserwerk.
Den Notdienst des Gemeindewasserwerkes erreichen Sie in dringenden Fällen unter der Rufnummer 06806-930166.
Öffentliche Steuer- und Gebühren-Mahnung
Die Gemeindekasse Riegelsberg macht darauf aufmerksam, dass am 15. Mai 2025 folgende Steuern- und Gebühren fällig waren:
Grundsteuer 2. Quartal 2025
Gewerbesteuer-Vorauszahlung 2. Quartal 2025
Hundesteuer 2. Quartal 2025
Wassergebühren-Vorauszahlung 2. Quartal 2025
Abwassergebühren -Vorauszahlung 2. Quartal 2025
Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Abgaben, einschließlich der bis zum 15.05.2025 fälligen Nachträge, im Rückstand sind, werden hiermit ö f f e n t l i c h g e m a h n t.
Die Zahlungspflichtigen werden gebeten, die Rückstände
innerhalb einer Woche
- unter Angabe der steuerlichen Kontonummer - an die Gemeindekasse Riegelsberg zu zahlen.
Ab dem 30.05.2025 werden die fällig gewesenen Steuern und Gebühren im Wege des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und auf Grund der Abgabenordnung (AO) vom 16.03.1976, § 240, folgender Säumniszuschlag erhoben:
für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstage
ab gerechnet 1 (eins) vom Hundert
des auf volle 50 € abgerundeten Betrages.
Wir bitten die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten.
Gemeindekasse Riegelsberg
Der Bürgermeister
gez. Klaus Häusle
Sprechstunde Mobiler Beratungsdienst des Sozialamtes des Regionalverbandes Saarbrücken
Die Sprechstunde des Mobilen Beratungsdienstes findet im zweiten Halbjahr 2025 jeweils in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr an den nachfolgenden Terminen im Rathaus Riegelsberg statt:
- Dienstag, 01.07.2025
- Dienstag, 05.08.2025
- Dienstag, 02.09.2025
- Dienstag, 07.10.2025
- Dienstag, 11.11.2025
- Dienstag, 09.12.2025
Eine Kontaktaufnahme mit dem Sozialamt ist über sozialamt@rvsbr.de bzw. über Tel. 0681/506-4949 bzw. 4948 möglich.
Bekanntmachung über den Wahltag und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Riegelsberg am Sonntag, dem 28. September 2025
Gemäß § 74 Kommunalwahlgesetz (KWG) in der derzeit geltenden Fassung, gebe ich bekannt, dass für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Riegelsberg als Wahltag der 28. September 2025 und als Tag für eine etwa notwendig werdende Stichwahl der 12. Oktober 2025 festgesetzt wurde.
Gleichzeitig fordere ich gemäß den §§ 22, 23, 24, 24a, 72 und 76 KWG und den Bestimmungen der §§ 18, 19, 100 und 104 Kommunalwahlordnung (KWO) in der derzeitig geltenden Fassung die politischen Parteien und Wählergruppen sowie Einzelpersonen auf, bis spätestens am 66. Tag vor der Wahl, also Donnerstag, 24. Juli 2025, 18.00 Uhr, Wahlvorschläge für die am 28. September 2025 stattfindende Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters bei dem Gemeindewahlleiter der Gemeinde Riegelsberg, Rathaus Zimmer 1.08 bzw. Zimmer 1.13, einzureichen. Die Wahlvorschläge sind in dreifacher Ausfertigung, nach dem Muster der Anlage 11a bzw. Anlage 11b zu § 104 Absatz 2 der KWO einzureichen. Die dem Wahlvorschlag beizufügenden Anlagen sind nur in einer Ausfertigung erforderlich.
Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 24. Juli 2025 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können.
Gleichzeitig weise ich darauf hin, dass neben der Einreichung eines Wahlvorschlages auch eine beamtenrechtliche Bewerbung der Bewerberin / des Bewerbers notwendig ist, die ebenfalls bis zum 24. Juli 2025 vorzulegen ist.
Die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters ist nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchzuführen. Ist zur Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht worden, so findet die Wahl nicht statt. In diesem Fall wird die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister vom Gemeinderat der Gemeinde Riegelsberg gewählt.
Wählbarkeit
Nach § 54 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der derzeit gültigen Fassung ist zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister wählbar jede oder jeder Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes und jede Unionsbürgerin oder jeder Unionsbürger, die oder der am Tag der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet hat, die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament besitzt und die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Inhalt und Form der Wahlvorschläge
A) Parteien und Wählergruppen
Parteien und Wählergruppen haben ihren Wahlvorschlag nach dem Muster der Anlage 11a KWO einzureichen.
Sie haben dabei insbesondere Folgendes zu beachten:
1. Jede Partei oder Wählergruppe kann im Wahlgebiet nur einen Wahlvorschlag, der nur eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten darf, einreichen. Der Wahlvorschlag muss den Namen der einreichenden Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese angeben.
2. Die Bewerberin/der Bewerber ist in geheimer Abstimmung in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung der Partei oder Wählergruppe des Wahlgebietes zu wählen.
3. Die Bewerberin/der Bewerber muss ihrer oder seiner Benennung im Wahlvorschlag schriftlich zustimmen und dabei die Versicherung an Eides statt abgeben, dass sie oder er als Bürgermeisterin oder Bürgermeister jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Die Zustimmungserklärung kann nicht zurückgenommen werden.
4. Die Bewerberin/der Bewerber ist im Wahlvorschlag mit Familiennamen, Vornamen, Beruf, Geburtsdatum, Wohnort und Wohnung aufzuführen.
5. In jedem Wahlvorschlag sollen eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson bezeichnet werden. Fehlt diese Bezeichnung, so gilt die Person, die als erste unterzeichnet hat, als Vertrauensperson und diejenige, die als zweite unterzeichnet hat, als stellvertretende Vertrauensperson.
Soweit das KWG nichts anderes bestimmt, ist nur die Vertrauensperson, bei deren Verhinderung die stellvertretende Vertrauensperson berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Vertrauensperson und stellvertretende Vertrauensperson sollen in der Gemeinde Riegelsberg wohnen.
6. Der Wahlvorschlag muss von drei Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Jede Unterzeichnerin und jeder Unterzeichner muss dabei ihren oder seinen Familien- und Vornamen, ihren oder seinen Wohnort sowie ihren oder seine Wohnung angeben.
Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unterzeichnung durch Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber ist zulässig.
7. Der Wahlvorschlag einer Partei bedarf der Bestätigung durch die für die Gemeinde zuständige Parteileitung.
Mit den Wahlvorschlägen sind in einfacher Ausfertigung einzureichen:
1. die Zustimmungserklärung der Bewerberin/des Bewerbers (Anlage 13 KWO),
2. eine Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin/des Bewerbers (Anlage 14 KWO),
3. eine Versicherung an Eides statt der Unionsbürgerin/der Unionsbürgers über ihre/seine Staatsangehörigkeit und dass sie/er im Herkunfts-Mitgliedstaat nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (Anlage 14a KWO),
4. eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertretungsversammlung (Anlage 15 KWO) nebst Versicherungen an Eides statt (Anlage 16 KWO).
B) Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber
1. Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerber haben ihre Wahlvorschläge nach dem Muster der Anlage 11b KWO einzureichen und persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers trägt den Familiennamen der Bewerberin oder des Bewerbers. Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers kann von drei Wahlberechtigten unterschrieben werden; in dem Wahlvorschlag kann eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson bezeichnet werden.
2. Mit den Wahlvorschlägen sind in einfacher Ausfertigung einzureichen:
- eine Bescheinigung der Wählbarkeit (Anlage 14 KWO),
- eine Versicherung an Eides statt als Unionsbürgerin oder Unionsbürger über ihre/seine Staatsangehörigkeit und dass sie/er im Herkunfts-Mitgliedstaat nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (Anlage 14a KWO).
C) Unterstützung eines Wahlvorschlages
Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe, der bei der letzten Gemeinderatswahl oder bei der letzten Wahl zum Landtag des Saarlandes kein Sitz zugefallen ist, bedarf der Unterstützung von mindestens 99 wahlberechtigten Bürgerinnen oder Bürgern der Gemeinde Riegelsberg. Dies gilt auch für Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerber.
Der Unterstützung des Wahlvorschlags einer Partei bedarf es nicht, wenn diese Partei im Deutschen Bundestag seit dessen letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten ist.
Zur Unterstützung eines Wahlvorschlages einer Partei oder Wählergruppe oder einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers haben sich die Wahlberechtigten bis spätestens zum 24. Juli 2025, 18.00 Uhr, persönlich in ein beim Wahlamt der Gemeinde Riegelsberg (Rathaus Riegelsberg, Zimmer 1.08 bzw. 1.13, Saarbrücker Straße 31, 66292 Riegelsberg) für den jeweiligen Wahlvorschlag aufliegendes Verzeichnis einzutragen. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner haben in der Eintragung Vor- und Familienname, Wohnort und Wohnung persönlich und handschriftlich anzugeben. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Eintragung gegeben sein. Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Hat jemand mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist ihre bzw. seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen ungültig. Eine auf dem Unterstützungsverzeichnis geleistete Unterschrift kann nicht zurückgezogen werden.
Die Unterstützungsverzeichnisse liegen von dem auf den Tag der Einreichung des Wahlvorschlages folgenden Tag bis zum 66. Tag vor der Wahl, Donnerstag, 24. Juli 2025, 18.00 Uhr, zur Eintragung aus. Die Eintragung ist während der allgemeinen Dienststunden (montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und montags bis donnerstags von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr), sowie an den letzten 4 Samstagen vor Ablauf der Frist, also am 28.06.2025, 05.07.2025, 12.07.2025 und 19.07.2025 in der Zeit zwischen 09.00 Uhr und 12.00 Uhr, möglich.
Die Dienststelle des Gemeindewahlleiters ist am letzten Tag der Einreichungsfrist, Donnerstag, dem 24. Juli 2025, vormittags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nachmittags von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
Auf die Bestimmungen über die Voraussetzungen zur Einrichtung eines Unterstützungsverzeichnisses sowie über die Eintragung in ein Unterstützungsverzeichnis in § 22 Abs. 2 KWG und § 17 KWO wird hingewiesen.
Im Übrigen wird auf die Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung verwiesen.
Die für das Einreichen von Wahlvorschlägen für die Wahl zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister notwendigen Formulare (Anlagen 11a, 11b, 13, 14, 14a, 15 und 16 zur KWO) stellt das Wahlamt der Gemeinde Riegelsberg auf Wunsch gerne zur Verfügung.
Diese können ab sofort beim Wahlamt der Gemeinde Riegelsberg im Rathaus Riegelsberg, Zimmer 1.08 bzw. 1.13 - Tel. 06806/930-119 und 137 -angefordert werden.
Riegelsberg, 26. März 2025
Gemeinde Riegelsberg
Der Gemeindewahlleiter
gez.:
Klaus Häusle
Bürgermeister