Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Riegelsberg:

Nächste Sitzung des Ortsrates Riegelsberg am 18.08.2026

Die 18.Sitzung des Ortsrates Riegelsberg findet am Dienstag, 18.08.2026 um 18:15 Uhr, im Vereinsraum der Riegelsberghalle statt.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

Eröffnung der Sitzung 
1Weihnachtsmarkt Riegelsberg
2Mitteilungen
3Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

4Satzung der Gemeinde Riegelsberg über die Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen oder Garagen für Wohnungen und Wohnheime(Stellplatzsatzung)
5Mitteilungen
6Verschiedenes

Heiko Walter 
 

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

für die Wahl zur Regionalversammlung am 30. August 2026

1.         Das Wählerverzeichnis zu der oben angegebenen Wahl für die Gemeinde Riegelsberg

             wird in der Zeit vom 10. August 2026 bis 14. August 2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten
             im Rathaus Riegelsberg, Saarbrücker Str. 31, 66292 Riegelsberg (Nebengebäude, 1. Stock, Zi. 1.27, Sitzungssaal;
             kein barrierefreier Zugang gemäß § 4 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen; barriere-
             freier Zugang jedoch durch Hauptgebäude und Nutzung Rathausgalerie möglich)

             für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jede oder jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder 
             Vollständigkeit der zu ihrer oder seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine
             Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wähler-
             verzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie oder er Tatsachen glaubhaft zu  machen, aus denen
             sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung
             besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß dem
             § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

             Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein 
             Datensichtgerät möglich.

             Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.


2.         Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor 
             der Wahl, spätestens am 14. August 2026 bis 12.00 Uhr, beim

             Gemeindewahlleiter Rathaus Riegelsberg, Saarbrücker Str. 31, 66292 Riegelsberg (Nebengebäude, 1. Stock, 
             Zi. 1.27,  Sitzungssaal; kein barrierefreier Zugang gemäß § 4 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen
             mit Behinderungen; barrierefreier Zugang jedoch durch Hauptgebäude und Nutzung Rathausgalerie möglich) 
             Einspruch einlegen.

             Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.


3.         Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 09. August 2026
             eine Wahlbenachrichtigung.

             Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das 
             Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.


4.         Wer einen Wahlschein hat, kann durch Stimmabgabe
             a)   an der Regionalversammlungswahl in einem beliebigen Wahlraum seines Wahlbereiches,

             oder durch Briefwahl teilnehmen.

5.         Einen Wahlschein erhält auf Antrag
             5.1    eine in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte oder ein in das Wählerverzeichnis
                       eingetragener Wahlberechtigter;

             5.2    eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte oder ein nicht in das Wählerverzeichnis
                      eingetragener Wahlberechtigter,

                      a)      wenn sie oder er nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden oder er ohne sein Verschulden die 
                                Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 10 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung
                                (bis zum 14. August 2026) versäumt hat,
                      b)      wenn ihr oder sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 6c der 
                                Kommunalwahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 10 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung entstan-
                                den ist,
                      c)       wenn ihr oder sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst 
                                 nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis des Gemeindewahlleiters gelangt ist.

             Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 28. August 2026, 
             18.00 Uhr, beim Gemeindewahlleiter mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

            Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht 
            zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.

            Versichert eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihr oder ihm der beantragte Wahlschein
            nicht zugegangen ist, kann ihr oder ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt
            werden.

            Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a bis c 
            angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.

            Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung
            dazu nachweisen. Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der 
            Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

 

6.         Mit dem Wahlschein erhält die oder der Wahlberechtigte 

            1.       für die Regionalversammlungswahl einen grünen Stimmzettel,
            2.      einen gelben Stimmzettelumschlag
            3.      einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen hellrosafarbenen
                     Wahlbriefumschlag und
            4.      ein Merkblatt für die Briefwahl.

          Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechti-
          gung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die
          bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie dem Gemeindewahlleiter vor Emp-
          fangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person 
          auszuweisen.

          Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter, die oder der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung
          an der Abgabe ihrer oder seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person
          bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei
          der Kundgabe einer von der oder dem Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung be-
          schränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte 
          Willensbildung oder Entscheidung der oder des Wahl- berechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessen-
          konflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der 
          Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.

          Bei der Briefwahl muss die Wählerin oder der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so
          rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr 
          eingeht.

          Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich 
          von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle 
          abgegeben werden.

Riegelsberg, den 05. August 2026

 

Der stellvertretende Gemeindewahlleiter
der Gemeinde Riegelsberg
gez.
Dennis Detzler
Erster Beigeordneter

 

Neues Mobilitätsangebot Mit dem Kleinbus ins Riegelsberger Freibad

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Neues Mobilitätsangebot Mit dem Kleinbus ins Riegelsberger Freibad

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Durchführung von Bestandsaufnahmen für die Gemeinde Riegelsberg

Zur Durchführung erforderlicher Bestandsaufnahmen der städtebaulichen Situation werden im kommunalen Auftrag im Gemeindegebiet bis Ende September 2026 zeitweise bildgestützte Erfassungen durchgeführt. Wir bitten um Ihre Unterstützung.

Benjamin Schmidt, Bürgermeister

Bekanntmachung der Aufstellung und der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes „Feuerwehrgerätehaus Walpershofen“

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Riegelsberg in seiner Sitzung am 22. Juni 2026 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehrgerätehaus Walpershofen“ beschlossen hat.

In der gleichen Sitzung hat der Gemeinderat der Gemeinde Riegelsberg den Entwurf des Bebauungsplanes „Feuerwehrgerätehaus Walpershofen“, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil, gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB in der derzeit gültigen Fassung beschlossen. 

Ziel des Bebauungsplanes

Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehrgerätehaus Walpershofen“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses in der Salbacher Straße in Riegelsberg geschaffen werden. Aufgrund der fehlenden technischen und rechtlichen Anforderungen an eine moderne Feuerwehr, wird eine neue Örtlichkeit benötigt. Die aktuellen Räumlichkeiten sind nach der Machbarkeitsstudie vom 19.11.2024 nicht für einen Ausbau geeignet. Demnach wurde die Vorhabenfläche zur Errichtung neuer, den Richtlinien entsprechenden Räumlichkeiten gewählt. So soll nun das ehemalige, aktuell als Kindergarten genutzte, Grundschulgebäude abgerissen und die gesamte Parzelle rückgebaut werden. Die Fläche wird über die Salbacher Straße, ähnlich wie das Bestandsgebäude erschlossen. Somit gelingt die Errichtung des Feuerwehrgerätehauses in zentraler gut an den Verkehr angebundenen Lage. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Parzelle 64/1 in Flur 6 der Gemarkung Walpershofen.

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der folgenden Abbildung (Übersichtslageplan mit Geltungsbereich) zu entnehmen.

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie ohne Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. Im beschleunigten Verfahren können Bebauungspläne aufgestellt werden, die der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungspläne der Innenentwicklung) dienen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Planes und die dazugehörige Begründung in der Zeit 

vom 03.08.2026 bis einschließlich 04.09.2026

im Rathaus der Gemeinde Riegelsberg, Zimmer 2.21, zu den unten stehenden Sprechzeiten öffentlich ausliegt.

Öffnungszeiten

Montag – Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Montag – Donnerstag: 13.00 Uhr - 15.30 Uhr

Gleichzeitig wird der Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus Walpershofen“ im Internet auf der Homepage der Gemeinde Riegelsberg (https://www.riegelsberg.eu) zum Download bereitgestellt:

Planzeichnung

Begründung

Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Unter der Internetadresse

argusconcept.planungsbeteiligung.de

kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen und Stellungnahmen abgeben. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen vom 03.08.2026 bis einschließlich zum 04.09.2026 zur Verfügung.

Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

Folgende Unterlagen liegen vor:

  • Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB

  • Planzeichnung des Bebauungsplanes (Teil A)

  • Textteil des Bebauungsplanes (Teil B)

  • Begründung des Bebauungsplanes

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: gemeinde(at)riegelsberg.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Riegelsberg ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Riegelsberg, den 29.07.2026

Der Bürgermeister
In Vertretung
gez. Dominik Blaes, Beigeordneter

Wahlen zur Regionalversammlung am 30. August 2026

Hinweise zur Briefwahl; Briefwahl ab 20. Juli 2026 möglich

Wer am 30. August 2026 nicht persönlich im Wahllokal wählen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben.

Dazu müssen Sie bei Ihrer Wohnortgemeinde einen sogenannten Wahlschein beantragen.

Die Beantragung der Briefwahl ist auf folgenden Wegen möglich:

  • Briefwahlantrag online beantragen: QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung scannen oder online auf der Internetseite der Gemeinde Riegelsberg

  • per E-Mail an: wahlamt(at)riegelsberg.de (mit Angabe von: Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse)

  • durch Übersendung des unterschriebenen Wahlscheinantrages (Rückseite der Wahlbenachrichtigung)

  • durch ein formloses Anschreiben (mit Angabe von: Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse)

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Das Wahlamt der Gemeinde Riegelsberg befindet sich ab 20. Juli 2026 im Sitzungssaal des
Rathauses (Nebengebäude).

Wenn Sie vor Ort im Rathaus wählen möchten, bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung sowie ein
gültiges Ausweisdokument (Personalausweis / Reisepass) mit.

Öffnungszeiten des Wahlamtes:

Montag bis Freitag:                                             08:00 – 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag:                                    13:00 – 15:30 Uhr
zusätzlich am Freitag, 28. August 2026:         13.00 – 18.00 Uhr

Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Es kann jedoch zu Wartezeiten kommen.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Wahlamtes ab 20. Juli 2026 gerne telefonisch unter folgender Tel.-Nr. zur Verfügung:
06806 / 930-290

Riegelsberg, den 20. Juli 2026

Der stellvertretende Gemeindewahlleiter
Dennis Detzler

Fundgegenstände im Fundbüro der Gemeinde Riegelsberg

Im Fundbüro der Gemeinde Riegelsberg wurden in den letzten 3 Monaten folgende Fundgegenstände abgegeben:

1    Damenfahrrad „Tornado-Spezial“
1    Brille mit Etui
div. Schlüssel

Eigentumsrechte können während der Dienststunden auf dem Bürgerbüro des Rathauses bis zum 15.08.2026 geltend gemacht werden.

Riegelsberg, 15.07.2026

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Im Auftrag
gez.
Schell, Gemeindeamtmann

Arbeiten am Rohrnetz

Arbeiten am Rohrnetz

Wasserrohrbruch sorgt für Störungen im Versorgungsbereich von Hixberg und Pflugscheid

Aufgrund eines Rohrbruchs in der Transportleitung der Energis-Netzgesellschaft kommt es aktuell zu Beeinträchtigungen im Wassernetz von Hixberg und Pflugscheid.

Diese können sein: Wassertrübungen, fehlender Wasserdruck u.Ä.

Das Gemeindewasserwerk bittet die Bürgerinnen und Bürger in diesen Bereichen bis auf Weiteres den Wasserverbrauch auf das unbedingt Notwendige zu reduzieren.

Wir und die Kollegen der Energis arbeiten mit Hochdruck an der Behebung und bitten noch um etwas Geduld.

Wir informieren Sie, sobald es Neuigkeiten gibt.

Der Bürgermeister
als Werkleiter

Benjamin Schmidt

 

Rauchverbot und Einführung eines Alkoholverbots im Freibad Riegelsberg

V E R F Ü G U N G 

Rauchverbot und Einführung eines Alkoholverbots im Freibad Riegelsberg

Aufgrund der anhaltenden Hitzeperiode und der damit einhergehenden, extremen Temperaturen, sieht sich die Betriebsleitung veranlasst, zum Schutz aller Badegäste sowie zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung folgende Anpassung der Nutzungsbedingungen zu erlassen:

Ab sofort gilt auf sämtlichen Liegewiesen sowie im gesamten Beckenumgangsbereich ein generelles Rauch- und Alkoholverbot.

Begründung:
Die anhaltend hohen Temperaturen führen zu einer gesteigerten physischen und psychischen Belastung aller Besucher. Um in dieser Situation präventiv potenziellen Konflikten, hitzebedingten Aggressionen sowie alkoholbedingten Auseinander-setzungen zwischen den Badegästen und dem Badpersonal wirksam entgegenzuwirken, ist eine strikte Regulierung des Alkohol- und Nikotinkonsums in den stark frequentierten Kernbereichen des Bades unerlässlich. Zudem steht der Schutz von Familien, Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Belästigungen im Vordergrund.

Für rauchende Badegäste hat das Bäderteam auf der gepflasterten Fläche im Bereich des Haupteingangs eine gesondert gekennzeichnete Raucherzone eingerichtet. Der Konsum von Alkohol außerhalb des dafür zugelassenen Gastronomiebereiches ist auf dem gesamten Gelände untersagt.

Ich bitte alle Badegäste im Interesse eines friedlichen, sicheren und erholsamen Miteinanders um Verständnis und strikte Beachtung dieser Maßnahme.

Zuwiderhandlungen können einen Verweis aus dem Freibad sowie ein temporäres Hausverbot nach sich ziehen.

Der Bürgermeister
als Betriebsleiter

Benjamin Schmidt

 

Die Gemeinde Riegelsberg sucht einen Beauftragten bzw. eine Beauftragte für Fundhunde

Die Gemeinde sucht eine Fundhundebeauftragte oder einen Fundhundebeauftragten, die/der Hunde, die dem hiesigen Fundamt als zugelaufen gemeldet wurden oder auf dem Gemeindegebiet herrenlos umherlaufen, einfängt und versorgt.

Falls sich der Hundehalter bzw. die Hundehalterin nicht ermitteln lässt ist eine Überführung in ein Tierheim durchzuführen.

Die Gemeinde zahlt hierfür eine Entschädigung.

Einzelheiten können beim Fundamt der Gemeinde Riegelsberg unter der Tel-Nr. 06806-930-123 erfragt werden.

Riegelsberg, 03.03.2026

Der Bürgermeister
gez. 
Klaus Häusle

 

Die Gemeinde Riegelsberg sucht einen Beauftragten bzw. eine Beauftragte für Fundkatzen

Die Gemeinde Riegelsberg sucht eine Fundkatzenbeauftragte oder einen Fundkatzenbeauftragten, die/der Katzen, die dem hiesigen Fundamt als zugelaufen gemeldet wurden oder auf dem Gemeindegebiet herrenlos umherlaufen, einfängt und versorgt.

Falls sich der Katzenhalter bzw. die Katzenhalterin nicht ermitteln lässt ist eine Überführung in ein Tierheim durchzuführen.

Die Gemeinde zahlt hierfür eine Entschädigung.

Einzelheiten können beim Fundamt der Gemeinde Riegelsberg unter der Tel-Nr. 06806-930-123 erfragt werden.

Riegelsberg, 20.02.2026

Der Bürgermeister
gez.
Klaus Häusle

 

BEKANNTMACHUNG zum Führerschein-Umtausch für vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine

In einem ersten Schritt wurden die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten Papierführerscheine umgetauscht. 
Ab dem Jahr 2026 laufen auch die Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine ab. Mehr Infos in folgender Tabelle.

Wichtig: 
Für den Umtausch des alten Führerscheins ist vorab ein Termin zu vereinbaren – gerne online unter www.riegelsberg.eu  oder sie nutzen Montags bis Mittwochs von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr die Möglichkeit ohne Termin, jedoch mit Wartezeit 

Folgende Unterlagen werden für den Umtausch benötigt:
•           Alter Führerschein
•           Biometrisches Passbild oder digitales Passbild (vor Ort, kein QR Code)
•           Gebühr 26,50 € / 32,50 € mit Bild (bei Umtauschbeantragung fällig)


Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind: *
Ausstellungsjahr                               Tag, bis zu dem der Führerschein
(Unter 4a auf dem FS)                      umgetauscht sein muss
1999 bis 2001                                   19. Januar 2026
2002 bis 2004                                   19. Januar 2027
2005 bis 2007                                   19. Januar 2028
2008                                                   19. Januar 2029
2009                                                   19. Januar 2030
2010                                                   19. Januar 2031
2011                                                   19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013               19. Januar 2033

*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Riegelsberg, 06.02.2026
Der Bürgermeister
Gez.
Klaus Häusle

 

Kontakt:

Bürgermeisterbüro
06806 930-111
gemeinde(at)riegelsberg.de

Verwaltung:

Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag - Donnerstag
13.00 Uhr - 15.30 Uhr

Steuer- und Gewerbeamt:

Montag – Donnerstag 
8.00 Uhr -12.00 Uhr
Dienstag 
13.00 Uhr - 15.30 Uhr

Bürgerbüro:

ohne Terminvereinbarung: 
Montag bis Mittwoch 
07:30 Uhr – 12:00 Uhr

nach vorheriger Terminvereinbarung:
Dienstag 
13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Donnerstag 
07:30 Uhr – 12:00 Uhr
13:00 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag 
07:30 Uhr – 12:00 Uhr
 

Standesamt:

Montag geschlossen

nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail an standesamt(at)riegelsberg.de oder telefonisch unter 06806 - 930 129:
Dienstag
08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13.30 Uhr – 15:00 Uhr
jeweils 1. Dienstag im Monat bis 18:00 Uhr
Mittwoch
8:30 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr –  12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 15:00 Uhr
Freitag
08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Eine Terminvereinbarung ist erforderlich. Termine außerhalb der regulären Öffnungszeiten sind nach vorheriger Absprache jedoch möglich.