Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Riegelsberg:
Landesbetrieb für Straßenbau (LfS): Update: B 268 – Wechsel in fünften und letzten Bauabschnitt in Heusweiler-Dilsburg
Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) wird am Dienstag den 04. August das Baufeld der laufenden Instandsetzungsarbeiten an der B 268 in der Ortsdurchfahrt Heusweiler Dilsburg (Regionalverband Saarbrücken) vom vierten in den fünften und letzten Bauabschnitt verlegen.
Der fünfte Bauabschnitt umfasst die Fahrspur der B 268 in Fahrtrichtung Heusweiler und Lebach. Er erstreckt sich von der Fahrbahnmitte im Bereich der Einmündung der L 136 („Holzer Straße“) bis zum Anwesen Saarbrücker Straße 79. Unter dem Vorbehalt geeigneter Witterung und eines reibungslosen Bauablaufs sollen die Arbeiten in diesem Abschnitt bis Samstag, 8. August 2026, abgeschlossen werden.
Die beiden Fußgängerüberwege an der B 268 in Höhe des Anwesens Saarbrücker Straße 87 sowie an der L 136 in Höhe des Anwesens Holzer Straße 1 werden während des fünften Bauabschnitts außer Betrieb genommen. Der Fußverkehr wird im unmittelbaren Bereich jeweils mithilfe einer Fußgängerlichtsignalanlage sicher über die Straße geführt.
Der Verkehr aus Richtung Holz kann am Knotenpunkt der B 268 („Saarbrücker Straße“) und der L 136 („Holzer Straße“) ausschließlich in Richtung Heusweiler abfließen. Ein Linksabbiegen in Richtung Riegelsberg ist nicht möglich.
Für die Dauer der halbseitigen Sperrung mit Einbahnstraßenregelung gilt grundsätzlich die bereits eingerichtete Umleitungsstrecke „U 33“ nach Riegelsberg. Sie führt ab Heusweiler über die B 268 („Saarbrücker Straße“), die L 141 in Richtung Niedersalbach („Saarlouiser Straße“), die L 268 durch Niedersalbach sowie über die L 136 („Etzenhofer Straße“) und die L 267 („Russenweg“) nach Riegelsberg zurück auf die B 268 („Saarbrücker Straße“).
Aufgrund der Einbahnstraßenregelung im Einmündungsbereich der L 136 („Holzer Straße“) ist für den Verkehr in Richtung Holz zusätzlich die Umleitungsstrecke „U 55“ erforderlich. Sie führt von der B 268 („Saarbrücker Straße“) über den Kreisverkehr auf die L 141 in Richtung Berschweiler. Von dort verläuft sie über die L 265 durch Berschweiler, Kutzhof und Lummerschied sowie über die L 266 in Richtung Göttelborn. Anschließend führt die Umleitung über die L 263 bei Wahlschied und Holz zurück auf die L 136 in Richtung Heusweiler Dilsburg.
Der LfS rechnet mit Verkehrsstörungen. Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die ausgeschilderten Umleitungen zu beachten, mögliche Beeinträchtigungen bei der Routenplanung zu berücksichtigen und im Baustellenbereich besonders aufmerksam und rücksichtsvoll zu fahren.

nächste Sitzung des Umwelt-, Bau-, Landwirtschafts- und Verkehrsausschusses am 10.08.2026
Die 16. (nichtöffentliche) Sitzung des Umwelt-, Bau-, Landwirtschafts- und Verkehrsausschusses findet am Montag, 10.08.2026 um 18:00 Uhr, im Vereinsraum der Riegelsberghalle statt.
Tagesordnung:
Nichtöffentlicher Teil
Eröffnung der Sitzung
1 Satzung der Gemeinde Riegelsberg über die Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen oder Garagen für Wohnungen und Wohnheime (Stellplatzsatzung)
2 Bauaungelegenheiten
2.1 Bauvorhaben Im Schelmenheck, hier: Bauvoranfrage
3 Mitteilungen
3.1 Allgemeine Information über Sachstand der Maßnahme: hier KiTa Buchschachen
3.2 Allgemeine Information über Sachstand der Maßnahme: hier Lindenschule Sanierung der Turnhalle 2.BA
3.3 Allgemeine Information über Sachstand der Maßnahme: hier Grundschule Hilschbach-Walpershofen Anbau Nachmittagsbetreuung
3.4 Allgemeine Information über Sachstand der Maßnahme: hier Riegelsberghalle Sanierung der Lüftungsanlage
3.5 Allgemeine Information über Sachstand der Maßnahme: hier Riegelsberghalle Sanierung Brandschutz
3.6 Allgemeine Information über Sachstand der Maßnahme: hier Riegelsberghalle Sanierung Fundamente
3.7 Allgemeine Information über Sachstand der Maßnahme: hier Riegelsberghalle/Feuerwehr Netzersatz
3.8 Allgemeine Information über Sachstand der Maßnahme: hier Grundschule Pflugscheid Mensa
3.9 Allgemeine Information über Sachstand der Maßnahme: hier Grundschule Lindenschule Sanierung Sanitär
3.10 Allgemeine Information über Sachstand der Maßnahme: sonstige Maßnahmen
3.11 Allgemeine Information über Sachstand der Maßnahme: Klimatisierung der Kindergärten
4 Verschiedenes
In Vertretung
Dominik Blaes
Beigeordneter
Bekanntmachung der Aufstellung und der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes „Feuerwehrgerätehaus Walpershofen“
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Riegelsberg in seiner Sitzung am 22. Juni 2026 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehrgerätehaus Walpershofen“ beschlossen hat.
In der gleichen Sitzung hat der Gemeinderat der Gemeinde Riegelsberg den Entwurf des Bebauungsplanes „Feuerwehrgerätehaus Walpershofen“, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil, gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB in der derzeit gültigen Fassung beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehrgerätehaus Walpershofen“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses in der Salbacher Straße in Riegelsberg geschaffen werden. Aufgrund der fehlenden technischen und rechtlichen Anforderungen an eine moderne Feuerwehr, wird eine neue Örtlichkeit benötigt. Die aktuellen Räumlichkeiten sind nach der Machbarkeitsstudie vom 19.11.2024 nicht für einen Ausbau geeignet. Demnach wurde die Vorhabenfläche zur Errichtung neuer, den Richtlinien entsprechenden Räumlichkeiten gewählt. So soll nun das ehemalige, aktuell als Kindergarten genutzte, Grundschulgebäude abgerissen und die gesamte Parzelle rückgebaut werden. Die Fläche wird über die Salbacher Straße, ähnlich wie das Bestandsgebäude erschlossen. Somit gelingt die Errichtung des Feuerwehrgerätehauses in zentraler gut an den Verkehr angebundenen Lage.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Parzelle 64/1 in Flur 6 der Gemarkung Walpershofen.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der folgenden Abbildung (Übersichtslageplan mit Geltungsbereich) zu entnehmen.
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie ohne Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. Im beschleunigten Verfahren können Bebauungspläne aufgestellt werden, die der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungspläne der Innenentwicklung) dienen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Planes und die dazugehörige Begründung in der Zeit
vom 03.08.2026 bis einschließlich 04.09.2026
im Rathaus der Gemeinde Riegelsberg, Zimmer 2.21, zu den unten stehenden Sprechzeiten öffentlich ausliegt.
Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag – Donnerstag: 13.00 Uhr - 15.30 Uhr
Gleichzeitig wird der Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus Walpershofen“ im Internet auf der Homepage der Gemeinde Riegelsberg (https://www.riegelsberg.eu) zum Download bereitgestellt:
Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Unter der Internetadresse
argusconcept.planungsbeteiligung.de
kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen und Stellungnahmen abgeben. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen vom 03.08.2026 bis einschließlich zum 04.09.2026 zur Verfügung.
Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.
Folgende Unterlagen liegen vor:
Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Planzeichnung des Bebauungsplanes (Teil A)
Textteil des Bebauungsplanes (Teil B)
Begründung des Bebauungsplanes
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: gemeinde(at)riegelsberg.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Riegelsberg ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Riegelsberg, den 29.07.2026
Der Bürgermeister
In Vertretung
gez. Dominik Blaes, Beigeordneter
Einschulung der Schulneulinge bzw. Unterrichtsbeginn für das Schuljahr 2026/2027 in den Grundschulen der Gemeinde Riegelsberg
Am Montag, 10.08.2026 beginnt das neue Schuljahr. Es werden insgesamt 124 Schulneulinge eingeschult.
Grundschule Lindenschule
Die Einschulung der Schulneulinge der Grundschule Lindenschule erfolgt für die beiden Klassen der Klassenstufe 1 um 10.00 Uhr mit einer Einschulungsfeier in der Turnhalle der Grundschule Lindenschule.
Am Dienstag, den 25. August 2026, um 10.15 Uhr findet zudem ein Einschulungsgottesdienst in der katholischen Kirche St. Josef in Riegelsberg statt.
Grundschule Pflugscheid
Die Einschulung der Schulneulinge der Grundschule Pflugscheid erfolgt für die beiden Klassen der Klassenstufe 1 um 10.00 Uhr mit einer Einschulungsfeier in der Turnhalle der Grundschule Pflugscheid.
Am Freitag, den 14. August 2026, um 09.00 Uhr findet zudem ein Einschulungsgottesdienst in der Kirche St. Matthias (Backsteinkirche) in Riegelsberg statt.
Grundschule Hilschbach-Walpershofen
Die Einschulung der Schulneulinge der Grundschule Hilschbach-Walpershofen erfolgt für die beiden Klassen der Klassenstufe 1 um 10.00 Uhr mit einer Einschulungsfeier in der Turnhalle der Grundschule Hilschbach-Walpershofen.
Am Mittwoch, den 26. August 2026, um 10.00 Uhr findet zudem ein Einschulungsgottesdienst in der katholischen Kirche St. Josef in Riegelsberg statt.
Weitere Hinweise und etwaige Änderungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen entsprechenden Schulhomepageauftritten.
Riegelsberg, 22.07.2026
Der Bürgermeister
i.V.
Dennis Detzler
Erster Beigeordneter
Wahlen zur Regionalversammlung am 30. August 2026
Hinweise zur Briefwahl; Briefwahl ab 20. Juli 2026 möglich
Wer am 30. August 2026 nicht persönlich im Wahllokal wählen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben.
Dazu müssen Sie bei Ihrer Wohnortgemeinde einen sogenannten Wahlschein beantragen.
Die Beantragung der Briefwahl ist auf folgenden Wegen möglich:
Briefwahlantrag online beantragen: QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung scannen oder online auf der Internetseite der Gemeinde Riegelsberg
per E-Mail an: wahlamt(at)riegelsberg.de (mit Angabe von: Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse)
durch Übersendung des unterschriebenen Wahlscheinantrages (Rückseite der Wahlbenachrichtigung)
durch ein formloses Anschreiben (mit Angabe von: Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse)
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Das Wahlamt der Gemeinde Riegelsberg befindet sich ab 20. Juli 2026 im Sitzungssaal des
Rathauses (Nebengebäude).
Wenn Sie vor Ort im Rathaus wählen möchten, bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung sowie ein
gültiges Ausweisdokument (Personalausweis / Reisepass) mit.
Öffnungszeiten des Wahlamtes:
Montag bis Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13:00 – 15:30 Uhr
zusätzlich am Freitag, 28. August 2026: 13.00 – 18.00 Uhr
Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Es kann jedoch zu Wartezeiten kommen.
Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Wahlamtes ab 20. Juli 2026 gerne telefonisch unter folgender Tel.-Nr. zur Verfügung:
06806 / 930-290
Riegelsberg, den 20. Juli 2026
Der stellvertretende Gemeindewahlleiter
Dennis Detzler
Fundgegenstände im Fundbüro der Gemeinde Riegelsberg
Im Fundbüro der Gemeinde Riegelsberg wurden in den letzten 3 Monaten folgende Fundgegenstände abgegeben:
1 Damenfahrrad „Tornado-Spezial“
1 Brille mit Etui
div. Schlüssel
Eigentumsrechte können während der Dienststunden auf dem Bürgerbüro des Rathauses bis zum 15.08.2026 geltend gemacht werden.
Riegelsberg, 15.07.2026
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Im Auftrag
gez.
Schell, Gemeindeamtmann
Vertretung des Bürgermeisters der Gemeinde Riegelsberg
Bürgermeister Benjamin Schmidt wird in der Zeit vom 16.07. bis 27.07.2026 durch den Ersten Beigeordneten Herrn Dennis Detzler und vom 28.07.-07.08.2026 durch den Beigeordneten Herrn Dominik Blaes vertreten.
Arbeiten am Rohrnetz
Arbeiten am Rohrnetz
Wasserrohrbruch sorgt für Störungen im Versorgungsbereich von Hixberg und Pflugscheid
Aufgrund eines Rohrbruchs in der Transportleitung der Energis-Netzgesellschaft kommt es aktuell zu Beeinträchtigungen im Wassernetz von Hixberg und Pflugscheid.
Diese können sein: Wassertrübungen, fehlender Wasserdruck u.Ä.
Das Gemeindewasserwerk bittet die Bürgerinnen und Bürger in diesen Bereichen bis auf Weiteres den Wasserverbrauch auf das unbedingt Notwendige zu reduzieren.
Wir und die Kollegen der Energis arbeiten mit Hochdruck an der Behebung und bitten noch um etwas Geduld.
Wir informieren Sie, sobald es Neuigkeiten gibt.
Der Bürgermeister
als Werkleiter
Benjamin Schmidt
Rauchverbot und Einführung eines Alkoholverbots im Freibad Riegelsberg
V E R F Ü G U N G
Rauchverbot und Einführung eines Alkoholverbots im Freibad Riegelsberg
Aufgrund der anhaltenden Hitzeperiode und der damit einhergehenden, extremen Temperaturen, sieht sich die Betriebsleitung veranlasst, zum Schutz aller Badegäste sowie zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung folgende Anpassung der Nutzungsbedingungen zu erlassen:
Ab sofort gilt auf sämtlichen Liegewiesen sowie im gesamten Beckenumgangsbereich ein generelles Rauch- und Alkoholverbot.
Begründung:
Die anhaltend hohen Temperaturen führen zu einer gesteigerten physischen und psychischen Belastung aller Besucher. Um in dieser Situation präventiv potenziellen Konflikten, hitzebedingten Aggressionen sowie alkoholbedingten Auseinander-setzungen zwischen den Badegästen und dem Badpersonal wirksam entgegenzuwirken, ist eine strikte Regulierung des Alkohol- und Nikotinkonsums in den stark frequentierten Kernbereichen des Bades unerlässlich. Zudem steht der Schutz von Familien, Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Belästigungen im Vordergrund.
Für rauchende Badegäste hat das Bäderteam auf der gepflasterten Fläche im Bereich des Haupteingangs eine gesondert gekennzeichnete Raucherzone eingerichtet. Der Konsum von Alkohol außerhalb des dafür zugelassenen Gastronomiebereiches ist auf dem gesamten Gelände untersagt.
Ich bitte alle Badegäste im Interesse eines friedlichen, sicheren und erholsamen Miteinanders um Verständnis und strikte Beachtung dieser Maßnahme.
Zuwiderhandlungen können einen Verweis aus dem Freibad sowie ein temporäres Hausverbot nach sich ziehen.
Der Bürgermeister
als Betriebsleiter
Benjamin Schmidt
Die Gemeinde Riegelsberg sucht einen Beauftragten bzw. eine Beauftragte für Fundhunde
Die Gemeinde sucht eine Fundhundebeauftragte oder einen Fundhundebeauftragten, die/der Hunde, die dem hiesigen Fundamt als zugelaufen gemeldet wurden oder auf dem Gemeindegebiet herrenlos umherlaufen, einfängt und versorgt.
Falls sich der Hundehalter bzw. die Hundehalterin nicht ermitteln lässt ist eine Überführung in ein Tierheim durchzuführen.
Die Gemeinde zahlt hierfür eine Entschädigung.
Einzelheiten können beim Fundamt der Gemeinde Riegelsberg unter der Tel-Nr. 06806-930-123 erfragt werden.
Riegelsberg, 03.03.2026
Der Bürgermeister
gez.
Klaus Häusle
Die Gemeinde Riegelsberg sucht einen Beauftragten bzw. eine Beauftragte für Fundkatzen
Die Gemeinde Riegelsberg sucht eine Fundkatzenbeauftragte oder einen Fundkatzenbeauftragten, die/der Katzen, die dem hiesigen Fundamt als zugelaufen gemeldet wurden oder auf dem Gemeindegebiet herrenlos umherlaufen, einfängt und versorgt.
Falls sich der Katzenhalter bzw. die Katzenhalterin nicht ermitteln lässt ist eine Überführung in ein Tierheim durchzuführen.
Die Gemeinde zahlt hierfür eine Entschädigung.
Einzelheiten können beim Fundamt der Gemeinde Riegelsberg unter der Tel-Nr. 06806-930-123 erfragt werden.
Riegelsberg, 20.02.2026
Der Bürgermeister
gez.
Klaus Häusle
BEKANNTMACHUNG zum Führerschein-Umtausch für vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine
In einem ersten Schritt wurden die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten Papierführerscheine umgetauscht.
Ab dem Jahr 2026 laufen auch die Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine ab. Mehr Infos in folgender Tabelle.
Wichtig:
Für den Umtausch des alten Führerscheins ist vorab ein Termin zu vereinbaren – gerne online unter www.riegelsberg.eu oder sie nutzen Montags bis Mittwochs von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr die Möglichkeit ohne Termin, jedoch mit Wartezeit
Folgende Unterlagen werden für den Umtausch benötigt:
• Alter Führerschein
• Biometrisches Passbild oder digitales Passbild (vor Ort, kein QR Code)
• Gebühr 26,50 € / 32,50 € mit Bild (bei Umtauschbeantragung fällig)
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind: *
Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein
(Unter 4a auf dem FS) umgetauscht sein muss
1999 bis 2001 19. Januar 2026
2002 bis 2004 19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033
*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Riegelsberg, 06.02.2026
Der Bürgermeister
Gez.
Klaus Häusle