Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Riegelsberg:

Schließung kommunaler Einrichtungen zwischen Weihnachten und Neujahr

Die Gemeinde Riegelsberg schließt ihre Ämter und kommunalen Einrichtungen in der Zeit vom 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025.

Von dieser Schließung betroffen sind neben dem Rathaus auch der Zweckverband Wertstoffhof Köllertal.

Das Standesamt ist zur Beurkundung von Sterbefällen am 27.12.2024 in der Zeit von 9 Uhr - 12 Uhr geöffnet und telefonisch unter der Rufnummer 06806/930-129 zu erreichen.

Bestattungsterminierungen können zusätzlich zu den bereits bekannten Zeiten an Feiertagen und Wochenenden telefonisch auch am 23. und 27. Dezember 2024 während der Zeit von  10 Uhr – 12 Uhr unter der Rufnummer 06806/930-164 erfolgen.

Den Notdienst des Wasserwerkes erreichen Sie in dringenden Fällen unter der Rufnummer 06806/930-166. 

Riegelsberg, 20. November 2024

Der Bürgermeister

Klaus Häusle

BEKANNTMACHUNG des Zweckverbandes Wertstoffhof Köllertal

Das Wertstoff-Zentrum Köllertal, Am Mühlengarten 4, 66292 Riegelsberg, ist in der Zeit vom 23. Dezember 2024 bis einschließlich 31. Dezember 2024 geschlossen.

Riegelsberg, 13. November 2024

Der Verbandsvorsteher
Gez. Klaus Häusle

Eröffnung der neuen Kita St. Josef im Gisorsviertel


Riegelsberg. In der Gisorsstraße wurde mit einem großen Festakt die neue Kita St. Josef eröffnet. Nach zweijähriger Bauphase ist die Kita nun seit Oktober 2024 in Betrieb. 

Am 29. November kamen alle am Neubau beteiligten Personen zusammen, um den Startschuss für die Kindertagesstätte mit drei Regelgruppen, einer altersgemischten Gruppe und zwei Krippengruppen zu feiern. Träger der neuen Einrichtung ist die katholische Kita gGmbH Saarland, welche bereits die Kindertagesstätte St. Elisabeth in der Ziegelhütter Straße betreibt.

Die Baukosten betrugen ca. 6,9 Millionen Euro. Die neue Einrichtung bietet Platz für 115 Kinder. 

Die Baukosten wurden zu 40% von Seiten des Ministeriums für Bildung, zu 30% durch den Regionalverband und der auf die Gemeinde fallende Eigenanteil von 30% auch noch einmal durch Bedarfszuweisungen des Innenministeriums gefördert.

Pfarrer Franz-Josef Werle zog durch die Räumlichkeiten, die in Zukunft bis zu 115 Kindern im Alter von null bis sechs Jahren Platz bieten und segnete diese im Namen Gottes. Damit ebnete er den Weg für die pädagogischen Fachkräfte, gemeinsam mit den Kindern Glauben im Alltag spürbar zu machen.
Bürgermeister Klaus Häusle dankte allen am Projekt beteiligten Akteuren sowie den gemeindlichen Gremien, die das Bauvorhaben mitgetragen haben und betonte, dass mit der neuen Kindertagesstätte die Gemeinde auch weiterhin attraktiv für junge Familien bleibt. 

Willi Latz, vom Architektenbüro ARUS GmbH aus Püttlingen, überreichte im Anschluss an die Festreden einen aus Hefe gebackenen Schlüssel an die Standortleitung.

nächste Sitzung des Zweckverbandes ÖPNV auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS) am 13.12.2024

Am Freitag, den 13.12.2024, um 09.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses Riegelsberg, Saarbrücker Straße 31, 66292 Riegelsberg eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung
des Zweckverbandes ÖPNV auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS) statt.

T a g e s o r d n u n g:

Nichtöffentlicher Teil
1. Annahme der Niederschrift vom 05.07.2024 – Vorberatung
2. Wahl des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2023 – Vorberatung
3. Jahresabschluss 2023 – Vorberatung
4. Entlastung des Verbandsvorstehers und seiner Stellvertreter – Vorberatung
5. Vorinformation und Vergabe Linienbündel C (Linien 150 und 160) – Vorberatung
6. Vertragsverlängerung für Verkehre der Linien 172 und 175 – Bericht
7. Informationen zur Finanzierung der Linien 132 und 173 – Bericht
8. Mitteilungen und Verschiedenes
Öffentlicher Teil
9. Annahme der Niederschrift vom 05.07.2024 – Beschluss
10. Wahl des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2023 - Beschluss
11. Jahresabschluss 2023 – Beschluss
12. Entlastung des Verbandsvorstehers und seiner Stellvertreter – Beschluss
13. Vorinformation und Vergabe Linienbündel C (Linien 150 und 160) – Beschluss
14. Mitteilungen und Verschiedenes
Bei Verhinderung bitte ich Sie, Ihren Vertreter zu entsenden.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Verbandsvorsteher
Gez.
Klaus Häusle
Bürgermeister

Der Entsorgungsverband Saar informiert: Verlegung der Abfuhrtermine für die Bio- und Restabfalltonnen über Weihnachten 2024

Wegen der beiden Weihnachtsfeiertage verschieben sich die regulären Abfuhrtermine für die Restabfall- und Biotonnen wie folgt:

Die Leerungstermine von Montag, den 23. Dezember werden auf Samstag, den 21. Dezember vorgezogen. Der Abfuhrtermin für Dienstag, den 24. Dezember, verschiebt sich auf Montag, den 23. Dezember. Die Abfuhrtermine von Mittwoch, den 25. Dezember, werden auf Dienstag, den 24. Dezember verlegt. Der Abfuhrtermin für Donnerstag, den 26. Dezember, wird auf Freitag, den 27. Dezember verschoben, und der Termin für Freitag, den 27. Dezember, erfolgt am Samstag, den 28. Dezember.

Aktuelle Informationen zu den Abfuhrterminen, einschließlich aller Feiertagsregelungen, sind jederzeit auf der Website www.evs.de/abfuhrtermine oder in der kostenfreien EVS Abfall-App verfügbar, die in den App-Stores heruntergeladen werden kann. 

Der Entsorgungsverband Saar informiert: Abfuhrtermine für die Restabfall- und Biotonne 2025 unverändert

Die Abfuhrtermine für die Restabfall- und Biotonne in Riegelsberg bleiben 2025 unverändert. Die aktuellen Termine können auf der Website des EVS unter www.evs.de/abfuhrtermine eingesehen und heruntergeladen werden. Der adressgenaue Online-Kalender bietet Wochen-, Monats- und Jahresübersichten sowie eine praktische E-Mail-Erinnerungsfunktion. 

Zusätzlich bietet die kostenlose EVS Abfall-App, die in den App-Stores erhältlich ist, eine Übersicht der Abfuhrtermine und die Möglichkeit, sich per Push-Nachricht an die Termine erinnern zu lassen. Die App enthält auch nützliche Funktionen wie einen Standortfinder zu den EVS Wertstoff-Zentren und Zugang zu Online-Formularen. Das Abfall-ABC gibt Hinweise zur richtigen Entsorgung der einzelnen Abfälle und Wertstoffe. Weitere Informationen sind unter www.evs.de/abfall-app verfügbar.

BEKANNTMACHUNG I. HAUSHALTSSATZUNG der GEMEINDE RIEGELSBERG für das Haushaltsjahr 2024

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Schneeräumungs- und Streupflicht

Die Gemeinde Riegelsberg weist hiermit auf die örtlichen Regelungen zur Vermeidung von Unfällen durch Eis und Schnee im öffentlichen Verkehrsbereich und auf die Verpflichtung zur Sicherung der Gehwege hin.

Nach der Satzung über die Straßen- und Wegereinigung in der Gemeinde Riegelsberg sind Gehwege werktags in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 09:00 bis 20:00 Uhr in einer Breite von mindestens 1 m von Schnee und Eis freizuhalten.

Bei Straßen und Plätzen ohne Gehwege (z.B. in verkehrsberuhigten Bereichen) ist in der gleichen Zeit entlang der Häuser oder der Platzgrenze eine Gehbahn von min. 1 m Breite für den Fußgängerverkehr freizuhalten. Bei Verbindungswegen innerhalb von bebauten Gebieten ist die Reinigungspflicht ebenfalls den beiderseitigen Anliegern auferlegt.

Entlang der Saarbahnstrecke ist folgendes zu beachten:

Bei der Räumung der jeweils 3m breiten Fahrbahn entlang der Saarbahnstrecke ist es unvermeidbar, dass je nach Schneemenge der Schnee durch Räumfahrzeuge teilweise auf die Gehwege geschoben werden muss. Dabei können bereits geräumte Gehwege wieder mit Schnee bedeckt werden. Ich bitte hierfür um Verständnis und bitte zugleich darauf zu achten, dass bei der Gehwegräumung (1 m Breite) der Schnee nicht auf der Fahrbahn abgelagert wird.

Die Autofahrer werden gebeten, ihre Fahrzeuge so zu parken, dass eine Räumung der Gehwege ordnungsgemäß erfolgen kann und die Räum- und Streufahrzeuge ungehindert alle Straßen (mindestens 3 m Fahrbahnbreite erforderlich!) befahren können.

Ich bitte die Bürger um Kenntnisnahme und Beachtung der Bekanntmachung. 

Riegelsberg, 21. November 2024

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde

Klaus Häusle                                               

Rathaus früher geschlossen

Das Rathaus der Gemeindeverwaltung Riegelsberg ist am 

Donnerstag, dem 12.12.2024, ab 12 Uhr

aus innerbetrieblichen Gründen geschlossen.

Den Notdienst des Gemeindewasserwerkes erreichen Sie in dringenden Fällen unter der Rufnummer 06806-930166.

Riegelsberg, 20. November 2024

Der Bürgermeister

Klaus Häusle

 

Hallen- und Bäderbetrieb der Gemeinde Riegelsberg

Die Kleinschimmhalle Pflugscheid ist von Montag, dem 23. Dezember 2024 
bis Mittwoch, dem 01. Januar 2025 (einschließlich) geschlossen.

Der Bürgermeister
als Betriebsleiter

gez.
Klaus Häusle

Hallen- und Bäderbetrieb der Gemeinde Riegelsberg

Die Kleinschwimmhalle Pflugscheid ist von Montag, dem 23. Dezember 2024  bis Mittwoch, dem 01. Januar 2025 (einschließlich) geschlossen.

Der Bürgermeister
als Betriebsleiter
gez.

Klaus Häusle

Verpachtung des Restaurants Riegelsberghalle in Riegelsberg mit Exklusivbewirtschaftungsrecht für die Mehrzweckhalle, den Konferenzraum, sowie die Kegelbahnen

Für die Verpachtung des Restaurants in der Riegelsberghalle wird ab sofort ein/e Pächter/in mit gastronomischer Kompetenz (Kenntnisse, Fähigkeiten und Gastronomieerfahrungen) gesucht. Günstige Pachtbedingungen, sehr gute Parkmöglichkeiten und eine Pächterwohnung (4ZKB) sind vorhanden und bieten eine hervorragende Möglichkeit zur Verwirklichung von Gastronomiekonzepten.

Weitere Auskünfte sowie die Leistungsbeschreibung können beim Hallen- und Bäderbetrieb der Gemeinde Riegelsberg (Tel. 06806-930-161, Herr Winter) und im Internet unter www.riegelsberg.eu oder auch im Rahmen einer Ortsbesichtigung erlangt werden.

Bewerbungen mit den erforderlichen Unterlagen sind bis zum 03. Januar 2025 zu richten an: Hallen- und Bäderbetrieb der Gemeinde Riegelsberg, Saarbrücker Straße 31, 66292 Riegelsberg.

6. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze und die Einforderung von Kleinbeträgen bei der Grundsteuer in der Gemeinde Riegelsberg vom 14. November 1995

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt 1997 S. 682), zuletzt geändert durch  Gesetz vom
12. Dezember 2023 (Amtsblatt I S. 1119), der §§ 1,2 und 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) vom
26. April 1978 (Amtsblatt I S. 409) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsblatt I S. 691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsblatt I S. 1119), der §§ 25 und 28 des Grundsteuergesetzes (GrStG) in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Grundsteuerrechts vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 Nr. 108), hat der Gemeinderat der Gemeinde Riegelsberg am 11.11.2024 folgende Änderungssatzung beschlossen:

Artikel 1

Die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze und die Einforderung von Kleinbeträgen bei der Grundsteuer in der Gemeinde Riegelsberg vom 14. November 1995 wird wie folgt geändert:

§ 1 erhält folgende Fassung:

Die Realsteuerhebesätze werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe)              300 v. H.

Grundsteuer B (für die bebauten und baulich nutzbaren Grundstücke)    370 v. H

Gewerbesteuer                                                                                     400 v. H.

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.

Riegelsberg, 11. November 2024

Der Bürgermeister

Klaus Häusle

Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Ich weise darauf hin, dass gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1 KSVG, Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustandegekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen gelten.

Riegelsberg, den 18. November 2024

Der Bürgermeister

Klaus Häusle

 

 

Bekanntmachung Über die Verlegung des Wochenmarktes vom Marktplatz auf den Rathausvorplatz im Ortsbezirk Riegelsberg

Der Wochenmarkt wird im Ortsbezirk Riegelsberg vorübergehend vom Marktplatz auf den Rathausvorplatz verlegt.

Riegelsberg, 15.11.2023
Der Bürgermeister
Klaus Häusle

Sperrung Teilstück Dorfstraße

Durch die Regenereignisse am 14.08.2024 wurde der Asphalt ist die Dorfstraße vor Hausnummer 2 beschädigt und die Dorfstraße muss in diesem Teilstück vollgesperrt werden. Die Umleitung erfolgt über die Hilschbacher Straße, Ziegelhütter Straße und Gartenstraße und in der Gegenrichtung erfolgt die Umleitung über die Gartenstraße, Ziegelhütter Straße, Saarbrücker Straße.

Riegelsberg, 16.08.2024

Der Bürgermeister 
als Ortspolizeibehörde

gez.
Klaus Häusle

 

Änderung der Öffnungszeiten beim Standesamt der Gemeinde Riegelsberg

Das Standesamt der Gemeinde Riegelsberg ist ab sofort ausschließlich wie nachfolgend aufgeführt geöffnet:

Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Termine außerhalb der regulären Öffnungszeiten sind nach vorheriger Absprache jedoch möglich.

Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und unter standesamt@riegelsberg.de oder unter 06806/930129 möglich. 
Bei Anfragen via Mail bitte ich Sie, nach Möglichkeit eine Kontakttelefonnummer zur Verfügung zu stellen. Das Standesamt wird sich dann bei Rückfragen zu Ihren Anliegen persönlich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Vorsprachen ohne Termin sind nicht möglich.

Riegelsberg, den 13.06.2024
Der Bürgermeister

gez.
Klaus Häusle

 

Kontakt:

Bürgermeisterbüro
06806 930-111
gemeinde(at)riegelsberg.de

Verwaltung:

Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag - Donnerstag
13.00 Uhr - 15.30 Uhr

Steuer- und Gewerbeamt:

Montag – Donnerstag 
8.00 Uhr -12.00 Uhr
Dienstag 
13.00 Uhr - 15.30 Uhr