Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Riegelsberg:
Aktualisierte öffentliche Bekanntmachung zur Sitzung des Finanz-, Personal-, Wirtschafts- und Werksausschusses am 25.08.2025
Die 10. (nichtöffentlichen) Sitzung des Finanz-, Personal-, Wirtschafts- und Werksausschusses findet am Montag, 25.08.2025 um 18:00 Uhr, im Vereinsraum der Riegelsberghalle statt.
Tagesordnung:
Nichtöffentlicher Teil
Eröffnung der Sitzung | |
1 | Einführung eines „Vereinsfond“ und Erlass der Richtlinien zur Vergabe von freiwilligen Zuwendungen der Gemeinde Riegelsberg an örtliche Vereine zur Unterstützung von Baumaßnahmen oder größeren Anschaffungen aus dem eingeführten „Vereinsfond“ |
2 (Nachtrag) | Bauhof RiegelsbergHier: Beschaffung einer Kehrmaschine |
3 | Mitteilungen |
4 | Verschiedenes |
Klaus Häusle
nächste Sitzung des Finanz-, Personal-, Wirtschafts- und Werksausschusses am 25.08.2025
Die 10. (nichtöffentliche) Sitzung des Finanz-, Personal-, Wirtschafts- und Werksausschusses findet am Montag, 25.08.2025 um 18:00 Uhr, im Vereinsraum der Riegelsberghalle statt.
Tagesordnung:
Nichtöffentlicher Teil
Eröffnung der Sitzung | |
1 | Einführung eines „Vereinsfond“ und Erlass der Richtlinien zur Vergabe von freiwilligen Zuwendungen der Gemeinde Riegelsberg an örtliche Vereine zur Unterstützung von Baumaßnahmen oder größeren Anschaffungen aus dem eingeführten „Vereinsfond“ |
2 | Mitteilungen |
3 | Verschiedenes |
In Vertretung
Dominik Blaes
Beigeordneter
Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Riegelsberg am 28. September 2025: Hinweise zur Briefwahl: Briefwahl ab 20. August 2025 möglich
Wer am 28. September 2025 nicht persönlich im Wahllokal wählen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben.
Dazu müssen Sie bei Ihrer Wohnortgemeinde einen sogenannten Wahlschein beantragen.
Die Beantragung der Briefwahl ist auf folgenden Wegen möglich:
durch Übersendung des unterschriebenen Wahlscheinantrages (Rückseite der Wahlbenachrichtigung)
Online-Briefwahlantrag (Startseite der Homepage der Gemeinde Riegelsberg)
durch ein formloses Anschreiben (mit Angabe von: Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse)
per E-Mail an: wahlamt(at)riegelsberg.de (mit Angabe von: Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse)
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Das Wahlamt der Gemeinde Riegelsberg befindet sich ab 20. August 2025 im Sitzungssaal des
Rathauses (Nebengebäude).
Wenn Sie vor Ort im Rathaus wählen möchten, bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung sowie ein
gültiges Ausweisdokument (Personalausweis / Reisepass) mit.
Öffnungszeiten des Wahlamtes:
Montag bis Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13:00 – 15:30 Uhr
zusätzlich am Freitag, 26. September 2025: 13:00 – 18:00 Uhr
Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Es kann jedoch zu Wartezeiten kommen.
Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Wahlamtes gerne telefonisch unter folgender Tel.-Nr. zur Verfügung:
06806 / 930-290
Riegelsberg, den 04. August 2025
Gemeinde Riegelsberg
Der Gemeindewahlleiter
In Vertretung
gez.:
Dennis Detzler
Erster Beigeordneter
Bekanntmachung über die Beförderung von Wahlbriefen anlässlich der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Riegelsberg am Sonntag, dem 28. September 2025
Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Sie können auch bei der auf den Wahlbriefen angegebenen Stelle abgegeben werden.
Riegelsberg, 04. August 2025
Der Gemeindewahlleiter
der Gemeinde Riegelsberg
In Vertretung
gez.:
Dennis Detzler
Erster Beigeordneter
BEKANNTMACHUNG - Bestellung eines/einer Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Die Gemeinde Riegelsberg beabsichtigt zur Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen
mit Behinderungen eine Person zur Beratung in Fragen der Behindertenpolitik
(Beauftragte/Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen) für die Dauer
der Wahlperiode des Gemeinderates Riegelsberg zu bestellen.
Zu den Aufgaben des oder der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen gehören
- Beratung der Gemeinde in allen Angelegenheiten, die Bürger mit Behinderung betreffen
- Recht zur Teilnahme an den Sitzungen der Vertretungsorgane der Gemeinde
- Zusammenarbeit mit Organisationen der örtlichen Behindertenselbsthilfe
- Bericht an den Gemeinderat Riegelsberg zur Mitte und zum Ende der Wahlperiode über die Tätigkeit
Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit. Eine Entschädigung wird nur für die Teilnahme an den
Sitzungen des Gemeinderates oder dessen Ausschüsse in Höhe des jeweiligen Sitzungsgeldes für die
Gemeinderatsmitglieder gewährt.
Die Bestellung des oder der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen wird vom
Gemeinderat Riegelsberg vorgenommen.
Als Beauftragte sollen möglichst in der Behindertenarbeit erfahrende Personen bestellt werden.
Bewerbungen von unerfahrenen Personen werden jedoch ebenfalls begrüßt.
Ihre vollständigen aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 09.September 2025 an |
Gemeinde Riegelsberg
Fachbereich 1 — Zentrale Dienste —
Postfach 11 34
66288 Riegelsberg
Bewerbungen in elektronischer Form sind selbstverständlich ebenfalls möglich. Bitte senden Sie diese in Form
einer PDF-Datei an gemeinde@riegelsberg.de.
Riegelsberg, den 29.Juli 2025
Der Bürgermeister
Klaus Häusle