Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Riegelsberg:
nächste Sitzung des Umwelt-, Bau-, Landwirtschafts- und Verkehrsausschuss am 28.10.2024
Die 3. (nichtöffentliche) Sitzung des Umwelt-, Bau-, Landwirtschafts- und Verkehrsausschusses findet am Montag, 28.10.2024 um 18:00 Uhr, im Sitzungssaal, Rathaus Riegelsberg statt.
Tagesordnung:
Nichtöffentlicher Teil
Eröffnung der Sitzung
1 Erstellung eines örtlichen Krisenmanagementsystems
2 Vergaben
2.1 Vergabe von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der "Sanierung der WC-Anlage GS Pflugscheid"
3 Mitteilungen
4 Verschiedenes
Klaus Häusle
Bekanntmachung Hallen- und Bäderbetrieb der Gemeinde Riegelsberg
Die Kleinschwimmhalle Pflugscheid in der Pflugscheidschule ist ab Montag, dem 28. Oktober 2024 geöffnet.
Die Öffnungszeiten sind wie folgt:
Montag 15.30 – 17.00 Uhr Familienschwimmen 1,20 m
17.00 – 20.00 Uhr Familienschwimmen 1,70 m
Dienstag 15.30 – 17.00 Uhr Familienschwimmen 1,20 m
17.00 – 19.30 Uhr Familienschwimmen 1,70 m
Mittwoch 15.30 – 17.00 Uhr Familienschwimmen 1,20 m
17.00 – 20.00 Uhr Familienschwimmen 1,70 m
Donnerstag 15.30 – 16.30 Uhr Kinderschwimmen 0,60 m
16.30 – 18.00 Uhr Kinderschwimmen 0,90 m
Freitag 15.30 – 17.00 Uhr Familienschwimmen 1,20 m
17.00 – 20.00 Uhr Familienschwimmen 1,70 m
Samstag g e s c h l o s s e n
Sonntag 09.00 – 13.30 Uhr Familienschwimmen 1,70 m
Weitere Angebote: Kneipp-Verein, VHS, DLRG
Kassen- und Einlassschluss erfolgt 1 Stunde vor Betriebsende!
Wir bitten Sie das Schwimmbecken eine halbe Stunde vor Schließung zu verlassen!
Telefon Kleinschwimmhalle: 06806/ 48 03 05
Der Bürgermeister
als Betriebsleiter
gez.
Klaus Häusle
Änderung der Öffnungszeiten ab 15.10.2024 im Bürgerbüro der Gemeinde Riegelsberg
Montag – Freitag
07.30 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag
13.00 Uhr – 15.30 Uhr
Dienstag
13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Riegelsberg, 15.08.2024
Der Bürgermeister
gez.
Klaus Häusle
Volkstrauertrag 2024
.
Gewährung von freiwilligen Zuschüssen der Gemeinde Riegelsberg an örtliche Vereine, Organisationen und Institutionen des Gemeindebezirkes Walpershofen für das Jahr 2024
Der Ortsrat Walpershofen hat in seiner Sitzung am 20. Februar 2002 Richtlinien zur Vergabe von
freiwilligen Zuwendungen der Gemeinde Riegelsberg an örtliche Vereine, Organisationen und Institutionen des Gemeindebezirks Walpershofen beschlossen.
Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt die Gemeinde Riegelsberg freiwillige Zuschüsse an
örtliche Vereine, Organisationen und Institutionen des Gemeindebezirks Walpershofen.
Die Gewährung eines Zuschusses bedarf der Antragstellung.
Nähere Auskünfte über die Richtlinien sowie die entsprechenden Antragsvordrucke sind bei der
Gemeindeverwaltung Riegelsberg, Rathaus, Zimmer 1.15, Herr Kuhn, Tel. 06806/930-138,
erhältlich.
Anträge auf Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2024 sind bis spätestens 15. November 2024
zu stellen. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Riegelsberg, im Oktober 2024
Der Ortsvorsteher des
Gemeindebezirkes Walpershofen
Werner Hund
Gedenksteine vor dem Rathaus Riegelsberg verlegt
Das Aktionsbündnis Stolpersteine für Riegelsberg hat gemeinsam mit der Gemeinde Riegelsberg und der VHS des Regionalverbandes Saarbrücken, sowie Schülerinnen und Schülern der Leonardo-da-Vinci-Gemeinschaftsschule am Mittwoch, dem 02.10.2024 vor dem Riegelsberger Rathaus 19 Stolpersteine verlegt.
Die 19 Stolpersteine stehen für die Riegelsberger Euthanasie-Opfer, die in der Zeit des Nationalsozialismus den Euthanasie- und Rassengesetzen schutzlos ausgeliefert waren und von den Nazionalsozialisten systematisch gegen ihren Willen zwangssterilisiert, in Heil- und Pflegeanstalten systematisch vergast, durch Medikamente vergiftet oder durch Nahrungsentzug qualvoll verhungert sind.
Die Veranstaltung wurde umrahmt von Redebeiträgen beider Vertreter der evangelischen und katholischen Kirche, die Herren Pfarrer Franz-Josef Werle und Pfarrer Ulrich Hammer, dem Landesbehindertenbeauftragten Michael Schmaus, der Regionalverbandsbeigeordneten Anita Morschette-Sarg, Bürgermeister Klaus Häusle, sowie der Historikerin Monika Jungfleisch, die über Jahre hinweg Patientenakten aus dem Bundes- und Landesarchiv gesichtet und mit Angehörigen gesprochen hat.
„Ich finde es gut und wichtig, dass wir als Gesellschaft heute hier in Riegelsberg mit der Verlegung der Steine ein Mahnmal schaffen. Ein Mahnmal gegen das Vergessen und zur Erinnerung an die Menschenrechte und für den Wert des Lebens“, so Bürgermeister Klaus Häusle.
Informationen aus dem Bürgerbüro Hinweise zur Veröffentlichung und Weitergabe von Meldedaten Übermittlungssperren
Das Bundesmeldegesetz sieht für folgende Datenübermittlungen aus dem Melderegister ein Widerspruchs- (W) oder Einwilligungsrecht (E) vor:
- an Parteien, Wählergruppen und Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen (W)
- an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen (W)
- an Adressbuchverlage zur Erstellung von Adressbüchern (W)
- an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften für die Daten der Familienangehörigen eines Kirchenmitgliedes (W)
- an die Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial (W)
- für Zwecke der Werbung (E)
- für Zwecke des Adresshandels (E)
Bereits bestehende Übermittlungssperren werden übernommen und müssen nicht erneut erklärt werden.
Auskunftssperren
Bestehende Auskunftssperren werden unverändert übernommen.
Bedingter Sperrvermerk
Die Meldebehörde richtet für Personen einen bedingten Sperrvermerk ein, die nach Kenntnis der Meldebehörde wohnhaft gemeldet sind in
- Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen,
- Einrichtungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt,
- Einrichtungen zur Behandlung von Suchterkrankungen.
Betroffene Einrichtungen können jederzeit einen Hinweis zur bedingten Sperre an die Meldebehörde geben.
In diesen Fällen darf eine Melderegisterauskunft nur erteilt werden, wenn eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen ausgeschlossen werden kann. Die betroffene Person ist vor Erteilung einer Melderegisterauskunft zu hören.
Auskünfte aus dem Melderegister
Jeder kann über eine andere Person, sofern er diese eindeutig benennen kann, Auskunft über Name, Vorname und derzeitige Anschrift erhalten (Melderegisterauskunft). Die Daten dürfen jedoch grundsätzlich nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels genutzt werden, es sei denn Sie wünschen dies und geben dafür Ihre Zustimmung gegenüber der Meldebehörde oder einer anfragenden Firma.
Darüber hinaus müssen Gewerbetreibende den Zweck ihrer Anfrage mitteilen und dürfen die Auskunft nur für diesen Zweck nutzen.
Riegelsberg, 01.10.2024
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
gez.
Klaus Häusle
Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
Seit Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes vom 01.07.2011 wird die Erfassung von Wehrpflichtigen – außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalles – ausgesetzt.
Anstelle der Wehrerfassung werden bei den Meldebehörden personenbezogene Daten erhoben.
Nach § 58 c Absatz 1 des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
- Familienname,
- Vornamen und
- gegenwärtige Anschrift
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) widersprochen haben.
Der Widerspruch ist im Bürgerbüro der Gemeinde Riegelsberg, Saarbrücker Str. 31, 66292 Riegelsberg, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen.
Riegelsberg, 01.10.2024
Der Bürgermeister
gez.
Klaus Häusle
Tagesordnung für die Sitzung der Verbandsversammlung des EVS am Dienstag, 29.10.2024, Beginn: 10:00 Uhr
Entsorgungsverband Saar, Untertürkheimer Str. 21, 66117 Saarbrücken
Tagungsort: EVS, Verw.-Gebäude, Untertürkheimer Str. 21, Saarbrücken
Öffentlicher Teil:
1 Beschlüsse
1.1 Neuwahl einer/eines Vorsitzenden der Verbandsversammlung des EVS
1.2 Neubesetzung der Aufsichtsräte des EVS und seiner Gesellschaften (ABW, GAV, SAB, BMZ)
1.3 Genehmigung von Niederschriften
1.4 Änderung der Grüngutsatzung
2 Informationen
2.1 Sachstandsbericht BioMasseZentrum
2.2 Sitzungsplan EVS 2025
2.3 Einführung des Einwegkunststofffonds
3 Verschiedenes
Sperrung Teilstück Dorfstraße
Durch die Regenereignisse am 14.08.2024 wurde der Asphalt ist die Dorfstraße vor Hausnummer 2 beschädigt und die Dorfstraße muss in diesem Teilstück vollgesperrt werden. Die Umleitung erfolgt über die Hilschbacher Straße, Ziegelhütter Straße und Gartenstraße und in der Gegenrichtung erfolgt die Umleitung über die Gartenstraße, Ziegelhütter Straße, Saarbrücker Straße.
Riegelsberg, 16.08.2024
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
gez.
Klaus Häusle
Änderung der Öffnungszeiten beim Standesamt der Gemeinde Riegelsberg
Das Standesamt der Gemeinde Riegelsberg ist ab sofort ausschließlich wie nachfolgend aufgeführt geöffnet:
Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Termine außerhalb der regulären Öffnungszeiten sind nach vorheriger Absprache jedoch möglich.
Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und unter standesamt@riegelsberg.de oder unter 06806/930129 möglich.
Bei Anfragen via Mail bitte ich Sie, nach Möglichkeit eine Kontakttelefonnummer zur Verfügung zu stellen. Das Standesamt wird sich dann bei Rückfragen zu Ihren Anliegen persönlich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Vorsprachen ohne Termin sind nicht möglich.
Riegelsberg, den 13.06.2024
Der Bürgermeister
gez.
Klaus Häusle
Update: B 268 – Anpassung der Baumaßnahme in der Ortsdurchfahrt Riegelsberg – Neuer Zuschnitt der Bauabschnitte
Bei der am 12. Juli 2024 beginnenden Sanierung der B 268 in der Ortsdurchfahrt Riegelsberg (Regionalverband Saarbrücken) durch den Landesbetrieb für Straßenbau, die Gemeinde Riegelsberg und die Saarbahn GmbH können die Bauabschnitte angepasst werden, um Anregungen von betroffenen Bürgerinnen, Bürgern und Gewerbetreibenden zu berücksichtigen. Die ursprünglich geplanten sieben Bauabschnitte wurden auf sechs reduziert und diese teilweise neu zugeschnitten.
Die Änderungen betreffen den Bereich zwischen der Einmündung der „Riegelsberger Straße“ und der Einmündung der Straße „Am Auerberg“. Der frühere Bauabschnitt (BA) 3 wird auf der Höhe der Zufahrt zur Deutschen Post geteilt. Der südliche Teilabschnitt wird dem BA 1 und der nördliche Teilabschnitt dem BA 2 zugeordnet. Zur Klarstellung wird der BA 1 als „BA 1 neu“ und der BA 2 als „BA 3 neu“ definiert. Ein BA 2 existiert damit in der neuen Benennung nicht mehr. Der „BA 3 neu“ wird zudem um circa 50 Meter (bis Hausnummer 120) in den bisherigen BA 7 verlängert. Dieser reduziert sich damit gleichzeitig um diese Länge und wird zu „BA 7 neu“. Die Bauabschnitte 4, 5 und 6 bleiben von den Änderungen unberührt.
Durch die Änderungen ergibt sich folgende Neuaufteilung der Gesamtmaßnahme:
• BA 1 neu: Einmündung „Riegelsberger Straße“ bis Zufahrt „Deutsche Post“ (gegenüber Hausnummer 47)
• BA 3 neu: Zufahrt „Deutsche Post“ bis „Autohaus M. Gribitsch“ (Hausnummer 120)
• BA 4: Einmündung „Russenweg“ bis Einmündung „Talstraße“
• BA 5: Einmündung „Talstraße“ bis Einmündung „Alleestraße“
• BA 6: Einmündung „Alleestraße“ bis Einmündung „Am Auerberg“
• BA 7 neu: Einmündung „Am Auerberg“ bis „Autohaus M. Gribitsch“ (Hausnummer 120)
Der Bauzeitenplan für die neuen Abschnitte wird derzeit erarbeitet und nach Fertigstellung umgehend veröffentlicht.
Die Sanierung der Ortsdurchfahrt Riegelsberg ist eine Gemeinschaftsmaßnahme des Landesbetriebs für Straßenbau (LfS), der Gemeinde Riegelsberg und der Saarbahn GmbH. Auf circa 1,7 Kilometern finden in der „Saarbrücker Straße“ zwischen der Einmündung „Riegelsberger Straße“ und der Einmündung „Russenweg“ umfangreiche Straßenbau- und Gleisbauarbeiten statt. Während die Saarbahn in zwei Bereichen die Gleiskörper saniert, wird die Gemeinde Riegelsberg Arbeiten am Trinkwassernetz durchführen. Der LfS erneuert gemeinsam mit der Gemeinde die Fahrbahn, defekte Rinnenplatten und Bordsteine. Die Straßensanierung erfordert aufgrund der gleichzeitigen Gleisbauarbeiten und der geringen Fahrbahnbreite eine Vollsperrung. Die Maßnahme ist daher in mehrere Bauabschnitte unterteilt.
Die Abschnitte BA 1 neu und BA 3 neu werden in den Sommerferien umgesetzt. Im Anschluss folgen die Bauabschnitte BA 4 bis BA 7 neu, jeweils mit einer Bauzeit von voraussichtlich einer Woche.
Während der Bauabschnitte BA 1 neu und BA 3 neu wird der Verkehr für den Individualverkehr und den Saarbahnverkehr voll gesperrt. Für die Fahrgäste der Saarbahnlinie S1 wird ein Schienenersatzverkehr eingerichtet. Bei den folgenden Bauabschnitten fährt der Saarbahnverkehr wieder planmäßig, während die Vollsperrung für den Individualverkehr bestehen bleibt.
Die Umleitung führt von der „Wolfskaulstraße“ über die „Köllner Straße“, die „Riegelsberger Straße“, die „Bärenbergstraße“, die „Schulstraße“, die „Engelfanger Straße“ und die „Hauptstraße“ zurück auf die B 268. Die Gegenrichtung verläuft entsprechend umgekehrt.
Die Baumaßnahme wurde im Vorfeld mit den Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) abgestimmt. Neben den beschriebenen Einschränkungen beim Saarbahnverkehr wirkt sie sich auf die Linienführung des Busverkehrs aus. Die endgültigen Informationen über Änderungen in den Fahrplänen werden die Linienbetreiber ihren Fahrgästen zur Verfügung stellen.
Die Erreichbarkeit der Anliegergrundstücke im Bereich der Baufelder ist je nach Baufortschritt nur begrenzt möglich. Die betroffenen Anlieger werden gebeten, ihre Fahrzeuge außerhalb der Baustelle zu parken. Die Information der Anlieger erfolgt rechtzeitig mit Handzetteln in den Briefkästen vor Ort. Zusätzlich wird der LfS über die einzelnen Bauabschnitte rechtzeitig gesondert informieren.
Bei der Planung der Maßnahme hat der LfS die täglichen Verkehrsmengen der B 268 berücksichtigt und nutzt daher die Ferienzeit. Dennoch muss mit Verkehrsstörungen gerechnet werden. Den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern wird empfohlen, auf Verkehrsmeldungen zu achten und etwas mehr Fahrzeit einzuplanen.