Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Riegelsberg:
Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde Riegelsberg
Im Zusammenhang mit einer in der Gemarkung Güchenbach, Flur 04 (Kirchstraße) durchgeführten Liegenschaftsvermessung wurden die Grenzen der Flurstücke Nr. 181/1, 183/42 festgestellt und abgemarkt.
Über die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen wurde am 17.07.2026 ein Grenztermin durchgeführt.
Gemäß § 19 Abs. 3 Satz 1 Saarländisches Vermessungs- und Katastergesetz (SVermKatG) werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke, die im Grenztermin nicht anwesend waren, die Verwaltungsentscheidungen öffentlich bekannt gegeben.
Der verfügende Teil der im Grenztermin angefertigten Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut:
Entscheidung der Verhandlungsleiterin / des Verhandlungsleiters
Die Flurstücksgrenzen werden so - wiederhergestellt bzw. festgestellt - wie es die Ermittlung der alten Flurstücksgrenzen ergeben hat, und wie es aus der Skizze ersichtlich ist.
Abmarkung der Grenzpunkte
Die Abmarkung der Grenzpunkte erfolgt in der aus der Skizze ersichtlichen Weise.
Die Niederschrift über den Grenztermin ist in der Zeit vom 21.07.2026 bis 07.09.2026 in den Geschäftsräumen des Vermessungsbüros König und Rickmann, Holzer Straße 10-12, 66265 Heusweiler ausgelegt und kann während der Geschäftsstunden Montag bis Freitag von 8:00 Uhr - 16:00 Uhr eingesehen werden.
Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 41 Abs. 4 Satz 3 SVwVfG (Saarländisches Verwaltungsverfahrensgesetz) nach Ablauf von zwei Wochen nach der Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Bestimmung der Flurstücksgrenzen und die Abmarkung der Grenzpunkte - kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht des Saarlandes, Kaiser-Wilhelm-Straße 15, 66740 Saarlouis erhoben werden.
Die Klage muss die Klägerin / den Kläger, die Beklagte / den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und einen bestimmten Antrag enthalten. Der Klage soll zudem der angefochtene Bescheid beigefügt werden. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden.
Die Erhebung der Klage kann schriftlich, zur Niederschrift der Urkundsbeamtin / des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts oder in elektronischer Form nach Maßgabe der für den elektronischen Rechtsverkehr mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit geltenden Regelungen erfolgen.
Soweit die Klageerhebung schriftlich oder zur Niederschrift erfolgt, sind der Klage so viele Abschriften der Klage einschließlich Anlagen beizufügen, dass alle übrigen Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können.
Heusweiler, den 21.07.2026
Dipl.-Ing. Thomas Rickmann,
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Fundgegenstände im Fundbüro der Gemeinde Riegelsberg
Im Fundbüro der Gemeinde Riegelsberg wurden in den letzten 3 Monaten folgende Fundgegenstände abgegeben:
1 Damenfahrrad „Tornado-Spezial“
1 Brille mit Etui
div. Schlüssel
Eigentumsrechte können während der Dienststunden auf dem Bürgerbüro des Rathauses bis zum 15.08.2026 geltend gemacht werden.
Riegelsberg, 15.07.2026
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Im Auftrag
gez.
Schell, Gemeindeamtmann
Vertretung des Bürgermeisters der Gemeinde Riegelsberg
Bürgermeister Benjamin Schmidt wird in der Zeit vom 16.07. bis 27.07.2026 durch den Ersten Beigeordneten Herrn Dennis Detzler und vom 28.07.-07.08.2026 durch den Beigeordneten Herrn Dominik Blaes vertreten.
Arbeiten am Rohrnetz
Arbeiten am Rohrnetz
Wasserrohrbruch sorgt für Störungen im Versorgungsbereich von Hixberg und Pflugscheid
Aufgrund eines Rohrbruchs in der Transportleitung der Energis-Netzgesellschaft kommt es aktuell zu Beeinträchtigungen im Wassernetz von Hixberg und Pflugscheid.
Diese können sein: Wassertrübungen, fehlender Wasserdruck u.Ä.
Das Gemeindewasserwerk bittet die Bürgerinnen und Bürger in diesen Bereichen bis auf Weiteres den Wasserverbrauch auf das unbedingt Notwendige zu reduzieren.
Wir und die Kollegen der Energis arbeiten mit Hochdruck an der Behebung und bitten noch um etwas Geduld.
Wir informieren Sie, sobald es Neuigkeiten gibt.
Der Bürgermeister
als Werkleiter
Benjamin Schmidt
Rauchverbot und Einführung eines Alkoholverbots im Freibad Riegelsberg
V E R F Ü G U N G
Rauchverbot und Einführung eines Alkoholverbots im Freibad Riegelsberg
Aufgrund der anhaltenden Hitzeperiode und der damit einhergehenden, extremen Temperaturen, sieht sich die Betriebsleitung veranlasst, zum Schutz aller Badegäste sowie zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung folgende Anpassung der Nutzungsbedingungen zu erlassen:
Ab sofort gilt auf sämtlichen Liegewiesen sowie im gesamten Beckenumgangsbereich ein generelles Rauch- und Alkoholverbot.
Begründung:
Die anhaltend hohen Temperaturen führen zu einer gesteigerten physischen und psychischen Belastung aller Besucher. Um in dieser Situation präventiv potenziellen Konflikten, hitzebedingten Aggressionen sowie alkoholbedingten Auseinander-setzungen zwischen den Badegästen und dem Badpersonal wirksam entgegenzuwirken, ist eine strikte Regulierung des Alkohol- und Nikotinkonsums in den stark frequentierten Kernbereichen des Bades unerlässlich. Zudem steht der Schutz von Familien, Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Belästigungen im Vordergrund.
Für rauchende Badegäste hat das Bäderteam auf der gepflasterten Fläche im Bereich des Haupteingangs eine gesondert gekennzeichnete Raucherzone eingerichtet. Der Konsum von Alkohol außerhalb des dafür zugelassenen Gastronomiebereiches ist auf dem gesamten Gelände untersagt.
Ich bitte alle Badegäste im Interesse eines friedlichen, sicheren und erholsamen Miteinanders um Verständnis und strikte Beachtung dieser Maßnahme.
Zuwiderhandlungen können einen Verweis aus dem Freibad sowie ein temporäres Hausverbot nach sich ziehen.
Der Bürgermeister
als Betriebsleiter
Benjamin Schmidt
Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz: Engagement im Naturschutz würdigen – Vorschläge für Paul-Haffner-Naturschutzmedaille noch bis 31. Juli einreichen
Zum siebten Mal wird das Umweltministerium im Herbst dieses Jahres Persönlichkeiten, die sich für den Erhalt und die Pflege der saarländischen Natur und Landschaft einsetzen, mit der Paul-Haffner-Naturschutzmedaille auszeichnen. Das Ministerium nimmt daher bis zum 31. Juli Vorschläge zu Personen und Gruppen entgegen, die sich in diesem Bereich besonders engagiert haben oder aktuell engagieren. Namensgeber für die Auszeichnung ist Dr. h.c. Paul Haffner (1905 bis 2001), ausgewiesener Experte der Floristik und Vegetationskunde im Saarland.
„Die vielen freiwilligen Helferinnen und Helfer, die uneigennützig für den Naturschutz eintreten, haben eine Vorbildfunktion in unserer Gesellschaft. Viele Aufgaben in diesem Bereich wären ohne dieses ehrenamtliche Engagement nicht zu bewältigen. Das möchten wir wertschätzen und würdigen“, sagt Umweltministerin Petra Berg.
Die Paul-Haffner-Naturschutzmedaille der saarländischen Landesregierung wird einmal jährlich verliehen. Vorschlagsberechtigt sind die anerkannten Naturschutzverbände, die Landesregierung, die Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken, die saarländischen Städte und Gemeinden sowie jede natürliche Person. Diese müssen ihren Wohnsitz im Saarland, in Rheinland-Pfalz, in einem an das Saarland angrenzenden Landkreis oder einer in einem solchen Landkreis gelegenen oder an das Saarland angrenzenden kreisfreien Stadt, in Luxemburg oder im Département Moselle in Frankreich haben. Die Vorschläge sollten eine Beschreibung der Person und der Tätigkeit beinhalten und auf eine Din A 4-Seite passen. Um bei jungen Menschen das Interesse am Naturschutz zu wecken, sind auch Vorschläge von jungen Naturschützerinnen und -schützern erwünscht. Eine Jury sichtet anschließend die Vorschläge und wählt die zu ehrenden Personen aus.
Die Vorschläge können beim Umweltministerium eingereicht werden: Geschäftsstelle Paul-Haffner-Naturschutzmedaille, Keplerstraße 18 in 66117 Saarbrücken, E-Mail: paulhaffnermedaille(at)umwelt.saarland.de
Die Gemeinde Riegelsberg sucht einen Beauftragten bzw. eine Beauftragte für Fundhunde
Die Gemeinde sucht eine Fundhundebeauftragte oder einen Fundhundebeauftragten, die/der Hunde, die dem hiesigen Fundamt als zugelaufen gemeldet wurden oder auf dem Gemeindegebiet herrenlos umherlaufen, einfängt und versorgt.
Falls sich der Hundehalter bzw. die Hundehalterin nicht ermitteln lässt ist eine Überführung in ein Tierheim durchzuführen.
Die Gemeinde zahlt hierfür eine Entschädigung.
Einzelheiten können beim Fundamt der Gemeinde Riegelsberg unter der Tel-Nr. 06806-930-123 erfragt werden.
Riegelsberg, 03.03.2026
Der Bürgermeister
gez.
Klaus Häusle
Die Gemeinde Riegelsberg sucht einen Beauftragten bzw. eine Beauftragte für Fundkatzen
Die Gemeinde Riegelsberg sucht eine Fundkatzenbeauftragte oder einen Fundkatzenbeauftragten, die/der Katzen, die dem hiesigen Fundamt als zugelaufen gemeldet wurden oder auf dem Gemeindegebiet herrenlos umherlaufen, einfängt und versorgt.
Falls sich der Katzenhalter bzw. die Katzenhalterin nicht ermitteln lässt ist eine Überführung in ein Tierheim durchzuführen.
Die Gemeinde zahlt hierfür eine Entschädigung.
Einzelheiten können beim Fundamt der Gemeinde Riegelsberg unter der Tel-Nr. 06806-930-123 erfragt werden.
Riegelsberg, 20.02.2026
Der Bürgermeister
gez.
Klaus Häusle
BEKANNTMACHUNG zum Führerschein-Umtausch für vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine
In einem ersten Schritt wurden die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten Papierführerscheine umgetauscht.
Ab dem Jahr 2026 laufen auch die Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine ab. Mehr Infos in folgender Tabelle.
Wichtig:
Für den Umtausch des alten Führerscheins ist vorab ein Termin zu vereinbaren – gerne online unter www.riegelsberg.eu oder sie nutzen Montags bis Mittwochs von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr die Möglichkeit ohne Termin, jedoch mit Wartezeit
Folgende Unterlagen werden für den Umtausch benötigt:
• Alter Führerschein
• Biometrisches Passbild oder digitales Passbild (vor Ort, kein QR Code)
• Gebühr 26,50 € / 32,50 € mit Bild (bei Umtauschbeantragung fällig)
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind: *
Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein
(Unter 4a auf dem FS) umgetauscht sein muss
1999 bis 2001 19. Januar 2026
2002 bis 2004 19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033
*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Riegelsberg, 06.02.2026
Der Bürgermeister
Gez.
Klaus Häusle