Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Riegelsberg:

Meldeportal asiatische Hornisse

Bitte melden Sie Sichtungen der asiatischen Hornisse an: www.velutina-saar.de

Stallpflicht für Geflügel seit 30. Oktober in Kraft

Die Vogelgrippe breitet sich in Deutschland aus. Auch im Saarland gibt es einen bestätigten Fall eines Wildvogels, der an der H5N1-Variante des hochansteckenden Geflügelgrippe-Virus erkrankt ist, sowie fünf weitere noch nicht bestätigte Nachweise. Zum Schutz der saarländischen Zucht- und Hausgeflügelbestände und weiterer gehaltener Vögel hat das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) am 29. Oktober eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese beinhaltet unter anderem eine Stallpflicht für Geflügel und tritt ab dem 30. Oktober in Kraft. Sie gilt bis zur schriftlichen Aufhebung durch das LAV.

Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung besagt, dass sämtliche privat und gewerblich gehaltenen Vögel (unter anderem Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) in geschlossenen Ställen gehalten werden müssen. Alternativ können sie unter einer Vorrichtung untergebracht werden, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge (zum Beispiel durch Wildvögel) gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht (Schutzvorrichtung – etwa im Sinne einer geschlossenen Voliere mit wasserdichter Überdachung). Außerdem sind Veranstaltungen wie Messen, Märkte und Börsen, bei denen Geflügel ausgestellt wird, vorläufig untersagt. Dies gilt auch für bereits genehmigte Veranstaltungen.

Ordnungswidrigkeiten können mit einem der Schwere der Zuwiderhandlung angemessenen Bußgeld bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz und das LAV überwachen und prüfen die Situation fortwährend. Es wird aber derzeit davon ausgegangen, dass die Situation mehrere Wochen anhalten wird.

Die Allgemeinverfügung findet sich online unter: http://www.saarland.de/stk/DE/aktuelles/bekanntmachungen/bekanntmachungen/notbekanntmachung_gefluegelpest_2025_10_29 

Zudem sind gehäufte oder unklare Krankheits- und Todesfälle bei Geflügel generell unverzüglich dem LAV zu melden (per E-Mail an tiergesundheit(at)lav.saarland.de oder unter der Telefonnummer 0681-9978-4500).

Das Risiko der Ansteckung durch den Menschen gilt als äußerst gering und wird bislang lediglich in seltenen Fällen bei Personen beschrieben, die sehr engen Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel haben. Laut Robert Koch-Institut ist in Deutschland noch kein Fall einer Übertragung auf den Menschen bekannt.

Einen FAQ und weitere Informationen zur Vogelgrippe finden Sie unter:

www.saarland.de/gefluegelpest-faq

nächste Sitzung des Finanz-, Personal-, Wirtschafts- und Werksausschusses am Montag, 17.11.2025

Die 13. (nichtöffentliche) Sitzung des Finanz-, Personal-, Wirtschafts- und Werksausschusses findet am Montag, 17.11.2025 um 18:00 Uhr, im Sitzungssaal, Rathaus Riegelsberg statt. 

Tagesordnung: 
Nichtöffentlicher Teil 

Eröffnung der Sitzung

 1 Projektaufruf „Sanierung kommunale Sportstätten“ 

2 Wirtschaftsplan 2026 des Entsorgungsverbandes Saar (EVS) 

3 Personalangelegenheiten 3.1 Beförderung eines Beamten 

4 Mitteilungen 

5 Verschiedenes

Klaus Häusle

KINDER SÄEN BLUMENWIESE – GEMEINSAM FÜR MEHR NATUR IN RIEGELSBERG

Auf Initiative der Gemeinde Riegelsberg entstehen in unmittelbarer Nähe zur Grundschule Pflugscheid und des Rathauses neue, artenreiche Blumenwiesen. Ziel des Projekts ist es, einen Lebensraum für heimische Insekten und Vögel zu schaffen und Kindern die Freude am Entdecken der Natur sowie das Verständnis für ökologische Zusammenhänge näherzubringen. 

Gemeinsam mit Lehrerinnen und Lehrern sowie Erzieherinnen und Erziehern werden die Kinder an zwei Aktionstagen selbst aktiv: Mit kleinen Hacken, Schaufeln und regionalem Saatgut ausgestattet, lockern sie den Boden auf, verteilen die Samen und treten diese vorsichtig fest. So werden aus bisher ungenutzten Rasenflächen Schritt für Schritt bunte Wiesen, die schon im kommenden Frühjahr erste Blüten zeigen sollen. Bei fachkundiger Pflege entsteht so in einigen Jahren ein stabiles Ökosystem. 

Die Aktionen finden statt am 07.11.2025, von 10–11 Uhr auf einer Wiese zwischen der Kita Ronnertswies und dem Rathaus und am 12.11.2025, von 14-16 Uhr auf der ehemaligen Festwiese, visà-vis des Außengeländes der Kita unterm Regenbogen. 

Koordiniert wird die Veranstaltung durch die Arbeitsgemeinschaft Carmen Dams und SCHEMA D Landschaftsarchitektur Esther Degen. Die beiden Fachplanerinnen wurden von der Gemeinde Riegelsberg mit der Konzeption einer Naturschutzplanung verschiedener Grünflächen im Gemeindegebiet beauftragt. Die Sähaktion bildet den öffentlichen Auftakt zu weiteren Veranstaltungen. So soll auch eine Bürgerinformation zum Thema Naturschutz und Biodiversität und ein Workshop zur Realisierung eines Schulgartens stattfinden. 

Mit der Gemeinschaftsaktion setzen Gemeinde, Einrichtungen und Kinder ein Zeichen für gelebten Natur- und Umweltschutz und nachhaltige Bildung vor Ort.

nächste Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung, Sport, Jugend, Frauen, Familie und Soziales am 11.11.2025

Die 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung, Sport, Jugend, Frauen, Familie und Soziales findet am Dienstag, 11.11.2025 um 18:00 Uhr, im Sitzungssaal, Rathaus Riegelsberg statt. 

Tagesordnung:
 Öffentlicher Teil
 Eröffnung der Sitzung 
1 Vorstellung des vhs-Programms durch die Örtliche Leiterin Frau Niedermeyer
2 Ausstellungen 2026
3 Ball des Sports 2026
4 Planung einer Informationsveranstaltung hinsichtlich des Schulmodells „Gebundene Ganztagsschule" ; Bildung einer Planungskommission
5 Modellvorhaben “Saar 66”
6 Mitteilungen
7 Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
8 Einführung von Baby-Willkommensboxen
9 Mitteilungen
10 Verschiedenes 

Klaus Häusle

Bestellung eines/einer Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Die Gemeinde Riegelsberg beabsichtigt zur Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen eine Person zur Beratung in Fragen der Behindertenpolitik (Beauftragte/Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen) für die Dauer der Wahlperiode des Gemeinderates Riegelsberg zu bestellen.

Zu den Aufgaben des oder der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen gehören

  • Beratung der Gemeinde in allen Angelegenheiten, die Bürger mit Behinderung betreffen

  • Recht zur Teilnahme an den Sitzungen der Vertretungsorgane der Gemeinde

  • Zusammenarbeit mit Organisationen der örtlichen Behindertenselbsthilfe

  • Bericht an den Gemeinderat Riegelsberg zur Mitte und zum Ende der Wahlperiode über die Tätigkeit.

Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit. Eine Entschädigung wird nur für die Teilnahme an den Sitzungen des Gemeinderates oder dessen Ausschüsse in Höhe des jeweiligen Sitzungsgeldes für die Gemeinderatsmitglieder gewährt.

Die Bestellung des oder der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen wird vom Gemeinderat Riegelsberg vorgenommen.

Als Beauftragte sollen möglichst in der Behindertenarbeit erfahrende Personen bestellt werden. Bewerbungen von unerfahrenen Personen werden jedoch ebenfalls begrüßt.

Ihre vollständigen aussagekräftigen Bewerbungsunterlagensenden Sie bitte bis zum 31. Dezember 2025 an

Gemeinde Riegelsberg
Fachbereich 1 – Zentrale Dienste –
Postfach 11 34
66288 Riegelsberg 

Bewerbungen in elektronischer Form sind selbstverständlich ebenfalls möglich. Bitte senden Sie diese in Form einer PDF-Datei an gemeinde(at)riegelsberg.de.

Riegelsberg, den 24. Oktober 2025 

Der Bürgermeister
Klaus Häusle

Gewährung von freiwilligen Zuschüssen der Gemeinde Riegelsberg an örtliche Vereine, Organisationen und Institutionen des Gemeindebezirkes Walpershofen für das Jahr 2025

Der Ortsrat Walpershofen hat in seiner Sitzung am 20. Februar 2002 Richtlinien zur Vergabe von freiwilligen Zuwendungen der Gemeinde Riegelsberg an örtliche Vereine, Organisationen und Institutionen des Gemeindebezirks Walpershofen beschlossen.

Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt die Gemeinde Riegelsberg freiwillige Zuschüsse an örtliche Vereine, Organisationen und Institutionen des Gemeindebezirks Walpershofen.

Die Gewährung eines Zuschusses bedarf der Antragstellung.

Nähere Auskünfte über die Richtlinien sowie die entsprechenden Antragsvordrucke sind bei der Gemeindeverwaltung Riegelsberg, Rathaus, Zimmer 1.15, Herr Kuhn, Tel. 06806/930-138, erhältlich.

Die Antragsvordrucke sind auch auf der Homepage der Gemeinde Riegelsberg abrufbar.

Anträge auf Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2025 sind bis spätestens 15. November 2025 zu stellen. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Riegelsberg, im September 2025

Der Ortsvorsteher 
des Gemeindebezirkes Walpershofen

gez.
Werner Hund 
 

Gewährung von freiwilligen Zuschüssen der Gemeinde Riegelsberg an örtliche Vereine, Organisationen und Institutionen des Gemeindebezirkes Riegelsberg für das Jahr 2025

Der Ortsrat Riegelsberg hat in seiner Sitzung am 04. Dezember 2001 Richtlinien zur Vergabe von freiwilligen Zuwendungen der Gemeinde Riegelsberg an örtliche Vereine, Organisationen und Institutionen des Gemeindebezirks Riegelsberg beschlossen.

Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt die Gemeinde Riegelsberg freiwillige Zuschüsse an örtliche Vereine, Organisationen und Institutionen des Gemeindebezirks Riegelsberg.

Die Gewährung eines Zuschusses bedarf der Antragstellung.

Nähere Auskünfte über die Richtlinien sowie die entsprechenden Antragsvordrucke sind bei der Gemeindeverwaltung Riegelsberg, Rathaus, Zimmer 1.15, Herr Kuhn, Tel. 06806/930-138, erhältlich.

Die Antragsvordrucke sind auch auf der Homepage der Gemeinde Riegelsberg abrufbar.

Anträge auf Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2025 sind bis spätestens 15. November 2025 zu stellen. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Riegelsberg, im September 2025

Der Ortsvorsteher 
des Gemeindebezirkes Riegelsberg

gez.
Heiko Walter 

Haus- und Straßensammlung 2025 durch den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.

Die Gemeinde Riegelsberg informiert, dass im Zeitraum vom 18.10.2025 bis 25.11.2025, eine Haus- und Straßensammlung durch den Volksbund Deutsche Kriegsgräber e.V. im gesamten Saarland stattfindet.

Riegelsberg, 03.09.2025
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
Klaus Häusle

Richtlinien zur Vergabe von freiwilligen Zuwendungen der Gemeinde Riegelsberg an örtliche Vereine zur Unterstützung von Baumaßnahmen oder größeren Anschaffungen aus dem eingeführten „Vereinsfond“ vom 01. September 2025

  1. Die Gemeinde Riegelsberg richtet für die Haushaltsjahre 2025 bis 2027 einen sogenannten „Vereinsfond“ ein und der Gemeinderat Riegelsberg stellt hierfür entsprechende Haushaltsmittel im Haushalt bereit.

  2. Die Zuwendung an die Vereine erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

  3. Eine Zuwendung wird nur auf Antrag gewährt. Anträge sind schriftlich und formlos bei der Gemeinde Riegelsberg zu stellen. Die Anträge für das laufende Haushaltsjahr sind bis spätestens 30. September einzureichen. Im Antrag ist die geplante Maßnahme zu beschreiben und entsprechende Unterlagen (z.B. Kostenvoranschläge) beizufügen. Des Weiteren ist ein Finanzierungsplan zu erstellen, aus dem ersichtlich ist, welche Eigenmittel bzw. Drittmittel zur Verfügung stehen und welche Restmittel erforderlich sind.

    3.a   Die Anträge für das Haushaltsjahr 2025 sind bis spätestens 15. November 2025 einzureichen.

  4. Ein Antrag an die Gemeinde Riegelsberg ist vor Beginn einer Maßnahme zu stellen. Vor der Antragstellung begonnene Maßnahmen werden nicht bezuschusst.

  5. Alle vorliegenden Anträge werden dem Gemeinderat Riegelsberg nach dem festgesetzten Stichtag
    zur Entscheidung vorgelegt.

  6. Die Entscheidung über den Antrag wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

  7. Die Zuwendung kommt erst zur Auszahlung, wenn der Antragsteller die Umsetzung und das Kostenvolumen der Maßnahme nachweist.

  8. Diese Richtlinien treten rückwirkend zum 01. Januar 2025 in Kraft und treten am 31. Dezember 2027 außer Kraft.

Riegelsberg, 01. September 2025

Gemeinde Riegelsberg
Der Bürgermeister
gez.:
Klaus Häusle

Kontakt:

Bürgermeisterbüro
06806 930-111
gemeinde(at)riegelsberg.de

Verwaltung:

Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag - Donnerstag
13.00 Uhr - 15.30 Uhr

Steuer- und Gewerbeamt:

Montag – Donnerstag 
8.00 Uhr -12.00 Uhr
Dienstag 
13.00 Uhr - 15.30 Uhr