Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Riegelsberg:
Aktualisierte öffentliche Bekanntmachung zur (nichtöffentlichen) Sitzung des Finanz-, Personal-, Wirtschafts- und Werksausschusses am 17.11.2025
Die 13. (nichtöffentliche) Sitzung des Finanz-, Personal-, Wirtschafts- und Werksausschusses findet am Montag, 17.11.2025 um 18:00 Uhr, im Sitzungssaal, Rathaus Riegelsberg statt.
Tagesordnung:
Nichtöffentlicher Teil
Eröffnung der Sitzung
1 Projektaufruf „Sanierung kommunale Sportstätten“
2 (Nachtrag) Satzung der Gemeinde Riegelsberg über das Erheben von Beiträgen für den Ausbau von Gehwegen (Gehwegausbaubeitragssatzung)
2.1 (Nachtrag) Satzung der Gemeinde Riegelsberg über das Erheben von Beiträgen für den Ausbau von Gehwegen (Gehwegausbaubeitragssatzung)
3 Wirtschaftsplan 2026 des Entsorgungsverbandes Saar (EVS)
4 (Nachtrag) Wirtschaftsplan 2026 des Zweckverbandes Öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS)
5 (Nachtrag) Köllertalhalle Sanierung des Sozialtraktes
6 (Nachtrag) Köllertalhalle Sanierung des Sozialtraktes, hier Vergabe Abrissarbeiten
7 Personalangelegenheiten
7.1 Beförderung eines Beamten
8 Mitteilungen
9 Verschiedenes
Klaus Häusle
nächste Sitzung des Gemeinderates Riegelsberg am 24.11.2025
Die 17. Sitzung des Gemeinderates Riegelsberg findet am Montag, 24.11.2025 um 18:00 Uhr, im Sitzungssaal, Rathaus Riegelsberg statt.
Zu Beginn der Gemeinderatssitzung findet eine Einwohnerfragestunde statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
Eröffnung der Sitzung
1 Rechtliche Ausführungen bzgl. einer Klage der Gemeinde Riegelsberg gegen den LfS/Regionalverband aufgrund fehlender Umsetzung des Lärmaktionsplanes bezüglich lärmreduzierender Maßnahmen in der Hixberger Straße, Saarbrücker Straße, Wolfskaulstraße und der Etzenhofer Straße bzw. Heusweiler Straße
2 Wirtschaftsplan 2026 des Entsorgungsverbandes Saar (EVS)
3 Wirtschaftsplan 2026 des Zweckverbandes Öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS)
4 Satzung der Gemeinde Riegelsberg über das Erheben von Beiträgen für den Ausbau von Gehwegen (Gehwegausbaubeitragssatzung)
4.1 Satzung der Gemeinde Riegelsberg über das Erheben von Beiträgen für den Ausbau von Gehwegen (Gehwegausbaubeitragssatzung)
5 Großtagespflegestelle im Krippenbereich durch den Kinderschutzbund Ortsverband Saarbrücken e.V. in Riegelsberg
6 Einführung von Baby-Willkommensboxen
7 Besetzung der Ausschüsse; hier: Auflösung und Neubildung, Festsetzung der Zahl der Mitglieder für die Ausschüsse, Benennung der Ausschussmitglieder
8 Mitteilungen
9 Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
10 Projektaufruf „Sanierung kommunale Sportstätten“
11 Vergaben
11.1 Köllertalhalle Sanierung des Sozialtraktes, hier Vergabe Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstallationen
11.2 Zählerwechsel 2025-2027
11.3 Bauhof neue LKW Garage, hier Vergabe Elektroinstallation
12 Anmietung von Büroräumlichkeiten
13 Personalangelegenheiten
13.1 Beförderung eines Beamten
14 Mitteilungen
14.1 Neubesetzung der Stelle des Leiters (m/w/d) des Fachbereiches 2 - Bürgerdienste-, hier: Information über den Abschluss des Verfahrens
15 Verschiedenes
Klaus Häusle
Öffentliche Steuer- und Gebühren-Mahnung
Bekanntmachung
Öffentliche Steuer- und Gebühren-Mahnung
Die Gemeindekasse Riegelsberg macht darauf aufmerksam, dass
am 15. November 2025 folgende Steuern- und Gebühren fällig waren:
- Grundsteuer 4. Quartal 2025
- Gewerbesteuer-Vorauszahlung 4. Quartal 2025
- Hundesteuer 4. Quartal 2025
- Wassergebühren-Vorauszahlung 4. Quartal 2025
- Abwassergebühren -Vorauszahlung 4. Quartal 2025
Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Abgaben, einschließlich der bis zum 15.11.2025 fälligen Nachträge, im Rückstand sind, werden hiermit ö f f e n t l i c h g e m a h n t.
Die Zahlungspflichtigen werden gebeten, die Rückstände
innerhalb einer Woche
- unter Angabe der steuerlichen Kontonummer - an die Gemeindekasse Riegelsberg zu zahlen.
Ab dem 01.12.2025 werden die fällig gewesenen Steuern und Gebühren im Wege des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und auf Grund der Abgabenordnung (AO) vom 16.03.1976, § 240, folgender Säumniszuschlag erhoben:
für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstage
ab gerechnet 1 (eins) vom Hundert
des auf volle 50 € abgerundeten Betrages.
Wir bitten die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten.
Gemeindekasse Riegelsberg
Der Bürgermeister
gez. Klaus Häusle
Aktualisierte öffentliche Bekanntmachung zur (nichtöffentlichen) Sitzung des Finanz-, Personal-, Wirtschafts- und Werksausschusses am 17.11.2025
Die 13. (nichtöffentliche) Sitzung des Finanz-, Personal-, Wirtschafts- und Werksausschusses findet am Montag, 17.11.2025 um 18:00 Uhr, im Sitzungssaal, Rathaus Riegelsberg statt.
Tagesordnung:
Nichtöffentlicher Teil
Eröffnung der Sitzung
1 Projektaufruf „Sanierung kommunale Sportstätten“
2 (Nachtrag) Satzung der Gemeinde Riegelsberg über das Erheben von Beiträgen für den Ausbau von Gehwegen (Gehwegausbaubeitragssatzung)
3 Wirtschaftsplan 2026 des Entsorgungsverbandes Saar (EVS)
4 (Nachtrag) Wirtschaftsplan 2026 des Zweckverbandes Öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS)
5 Personalangelegenheiten
5.1 Beförderung eines Beamten
6 Mitteilungen
7 Verschiedenes
Klaus Häusle
nächste Sitzung des Ortsrates Walpershofen am 19.11.2025
Die 11. Sitzung des Ortsrates Walpershofen findet am Mittwoch, 19.11.2025 um 18:00 Uhr, im Dienstzimmer der Köllertalhalle statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
Eröffnung der Sitzung
1 Bericht der Seniorenbeauftragten
2 Mitteilungen
2.1 Sitzungsprogramm für das 1. Halbjahr 2026
3 Verschiedenes Nichtöffentlicher Teil
4 Satzung der Gemeinde Riegelsberg über das Erheben von Beiträgen für den Ausbau von Gehwegen (Gehwegausbaubeitragssatzung)
5 Mitteilungen
6 Verschiedenes
Werner Hund
nächste Sitzung des Ortsrates Riegelsberg am 18.11.2025
Die 12. Sitzung des Ortsrates Riegelsberg findet am Dienstag, 18.11.2025 um 18:15 Uhr, im Sitzungssaal, Rathaus Riegelsberg statt.
Tagesordnung: Öffentlicher Teil
Eröffnung der Sitzung
1 Bericht der Seniorenbeauftragten
2 Vergabe von freiwilligen Zuwendungen der Gemeinde Riegelsberg an örtliche Vereine, Organisationen und Institutionen des Gemeindebezirkes Riegelsberg 2025; Bildung einer Kommission
3 Mitteilungen
4 Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
5 Satzung der Gemeinde Riegelsberg über das Erheben von Beiträgen für den Ausbau von Gehwegen (Gehwegausbaubeitragssatzung)
6 Mitteilungen
7 Verschiedenes
Heiko Walter
Aktualisierte öffentliche Bekanntmachung zur Sitzung des Finanz-, Personal-, Wirtschafts- und Werksausschusses am 17.11.2025
Die 13. (nichtöffentliche) Sitzung des Finanz-, Personal-, Wirtschafts- und Werksausschusses findet am Montag, 17.11.2025 um 18:00 Uhr, im Sitzungssaal, Rathaus Riegelsberg statt.
Tagesordnung:
Nichtöffentlicher Teil
Eröffnung der Sitzung
1 Projektaufruf „Sanierung kommunale Sportstätten“
2 (Nachtrag) Satzung der Gemeinde Riegelsberg über das Erheben von Beiträgen für den Ausbau von Gehwegen (Gehwegausbaubeitragssatzung)
3 Wirtschaftsplan 2026 des Entsorgungsverbandes Saar (EVS)
4 Personalangelegenheiten
4.1 Beförderung eines Beamten
5 Mitteilungen
6 Verschiedenes
Klaus Häusle
Meldeportal asiatische Hornisse
Bitte melden Sie Sichtungen der asiatischen Hornisse an: www.velutina-saar.de
Stallpflicht für Geflügel seit 30. Oktober in Kraft
Die Vogelgrippe breitet sich in Deutschland aus. Auch im Saarland gibt es einen bestätigten Fall eines Wildvogels, der an der H5N1-Variante des hochansteckenden Geflügelgrippe-Virus erkrankt ist, sowie fünf weitere noch nicht bestätigte Nachweise. Zum Schutz der saarländischen Zucht- und Hausgeflügelbestände und weiterer gehaltener Vögel hat das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) am 29. Oktober eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese beinhaltet unter anderem eine Stallpflicht für Geflügel und tritt ab dem 30. Oktober in Kraft. Sie gilt bis zur schriftlichen Aufhebung durch das LAV.
Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung besagt, dass sämtliche privat und gewerblich gehaltenen Vögel (unter anderem Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) in geschlossenen Ställen gehalten werden müssen. Alternativ können sie unter einer Vorrichtung untergebracht werden, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge (zum Beispiel durch Wildvögel) gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht (Schutzvorrichtung – etwa im Sinne einer geschlossenen Voliere mit wasserdichter Überdachung). Außerdem sind Veranstaltungen wie Messen, Märkte und Börsen, bei denen Geflügel ausgestellt wird, vorläufig untersagt. Dies gilt auch für bereits genehmigte Veranstaltungen.
Ordnungswidrigkeiten können mit einem der Schwere der Zuwiderhandlung angemessenen Bußgeld bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz und das LAV überwachen und prüfen die Situation fortwährend. Es wird aber derzeit davon ausgegangen, dass die Situation mehrere Wochen anhalten wird.
Die Allgemeinverfügung findet sich online unter: http://www.saarland.de/stk/DE/aktuelles/bekanntmachungen/bekanntmachungen/notbekanntmachung_gefluegelpest_2025_10_29
Zudem sind gehäufte oder unklare Krankheits- und Todesfälle bei Geflügel generell unverzüglich dem LAV zu melden (per E-Mail an tiergesundheit(at)lav.saarland.de oder unter der Telefonnummer 0681-9978-4500).
Das Risiko der Ansteckung durch den Menschen gilt als äußerst gering und wird bislang lediglich in seltenen Fällen bei Personen beschrieben, die sehr engen Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel haben. Laut Robert Koch-Institut ist in Deutschland noch kein Fall einer Übertragung auf den Menschen bekannt.
Einen FAQ und weitere Informationen zur Vogelgrippe finden Sie unter:
nächste Sitzung des Finanz-, Personal-, Wirtschafts- und Werksausschusses am Montag, 17.11.2025
Die 13. (nichtöffentliche) Sitzung des Finanz-, Personal-, Wirtschafts- und Werksausschusses findet am Montag, 17.11.2025 um 18:00 Uhr, im Sitzungssaal, Rathaus Riegelsberg statt.
Tagesordnung:
Nichtöffentlicher Teil
Eröffnung der Sitzung
1 Projektaufruf „Sanierung kommunale Sportstätten“
2 Wirtschaftsplan 2026 des Entsorgungsverbandes Saar (EVS)
3 Personalangelegenheiten 3.1 Beförderung eines Beamten
4 Mitteilungen
5 Verschiedenes
Klaus Häusle
Bestellung eines/einer Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Die Gemeinde Riegelsberg beabsichtigt zur Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen eine Person zur Beratung in Fragen der Behindertenpolitik (Beauftragte/Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen) für die Dauer der Wahlperiode des Gemeinderates Riegelsberg zu bestellen.
Zu den Aufgaben des oder der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen gehören
Beratung der Gemeinde in allen Angelegenheiten, die Bürger mit Behinderung betreffen
Recht zur Teilnahme an den Sitzungen der Vertretungsorgane der Gemeinde
Zusammenarbeit mit Organisationen der örtlichen Behindertenselbsthilfe
Bericht an den Gemeinderat Riegelsberg zur Mitte und zum Ende der Wahlperiode über die Tätigkeit.
Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit. Eine Entschädigung wird nur für die Teilnahme an den Sitzungen des Gemeinderates oder dessen Ausschüsse in Höhe des jeweiligen Sitzungsgeldes für die Gemeinderatsmitglieder gewährt.
Die Bestellung des oder der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen wird vom Gemeinderat Riegelsberg vorgenommen.
Als Beauftragte sollen möglichst in der Behindertenarbeit erfahrende Personen bestellt werden. Bewerbungen von unerfahrenen Personen werden jedoch ebenfalls begrüßt.
Ihre vollständigen aussagekräftigen Bewerbungsunterlagensenden Sie bitte bis zum 31. Dezember 2025 an
Gemeinde Riegelsberg
Fachbereich 1 – Zentrale Dienste –
Postfach 11 34
66288 Riegelsberg
Bewerbungen in elektronischer Form sind selbstverständlich ebenfalls möglich. Bitte senden Sie diese in Form einer PDF-Datei an gemeinde(at)riegelsberg.de.
Riegelsberg, den 24. Oktober 2025
Der Bürgermeister
Klaus Häusle
Haus- und Straßensammlung 2025 durch den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.
Die Gemeinde Riegelsberg informiert, dass im Zeitraum vom 18.10.2025 bis 25.11.2025, eine Haus- und Straßensammlung durch den Volksbund Deutsche Kriegsgräber e.V. im gesamten Saarland stattfindet.
Riegelsberg, 03.09.2025
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
Klaus Häusle