Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Riegelsberg:

Landesbetrieb für Straßenbau (LfS): Update: B 268 – Dritter Bauabschnitt in der Ortsdurchfahrt Heusweiler-Dilsburg

Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) verlegt am Donnerstag, 16. Juli 2026, das Baufeld der laufenden Instandsetzungsarbeiten an der B 268 in der Ortsdurchfahrt Heusweiler-Dilsburg (Regionalverband Saarbrücken) vom zweiten in den dritten Bauabschnitt.

Wie bereits im bisherigen Bauverlauf müssen die Arbeiten aufgrund der geringen Fahrbahnbreite weiterhin unter Vollsperrung ausgeführt werden.

Der dritte Bauabschnitt umfasst den Bereich von der Mitte der Grundstücksfläche des Autohauses „Bojahr“ bis zur Mitte der Zufahrt „Fabrikstraße“. Unter dem Vorbehalt geeigneter Witterung und eines reibungslosen Bauablaufs ist hierfür eine Bauzeit von rund ein bis eineinhalb Wochen vorgesehen.

Für die Dauer der Vollsperrung bleibt die bereits eingerichtete Umleitung bestehen. Sie führt ab Riegelsberg über die L 267 („Russenweg“) nach Walpershofen, weiter über die L 136 („Etzenhofer Straße“), die L 268 durch Niedersalbach und die L 141 in Richtung Heusweiler („Saarlouiser Straße“) zurück auf die B 268 („Saarbrücker Straße“). Die Gegenrichtung verläuft entsprechend umgekehrt.

Der LfS rechnet weiterhin mit Verkehrsstörungen. Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die ausgeschilderte Umleitung zu beachten, mögliche Beeinträchtigungen bei der Routenplanung zu berücksichtigen und im Baustellenbereich besonders aufmerksam und rücksichtsvoll zu fahren.

Vertretung des Bürgermeisters der Gemeinde Riegelsberg

Bürgermeister Benjamin Schmidt wird in der Zeit vom 16.07. bis 27.07.2026 durch den Ersten Beigeordneten Herrn Dennis Detzler und vom 28.07.-07.08.2026 durch den Beigeordneten Herrn Dominik Blaes vertreten. 

 

 

Arbeiten am Rohrnetz

Arbeiten am Rohrnetz

Wasserrohrbruch sorgt für Störungen im Versorgungsbereich von Hixberg und Pflugscheid

Aufgrund eines Rohrbruchs in der Transportleitung der Energis-Netzgesellschaft kommt es aktuell zu Beeinträchtigungen im Wassernetz von Hixberg und Pflugscheid.

Diese können sein: Wassertrübungen, fehlender Wasserdruck u.Ä.

Das Gemeindewasserwerk bittet die Bürgerinnen und Bürger in diesen Bereichen bis auf Weiteres den Wasserverbrauch auf das unbedingt Notwendige zu reduzieren.

Wir und die Kollegen der Energis arbeiten mit Hochdruck an der Behebung und bitten noch um etwas Geduld.

Wir informieren Sie, sobald es Neuigkeiten gibt.

Der Bürgermeister
als Werkleiter

Benjamin Schmidt

 

Rauchverbot und Einführung eines Alkoholverbots im Freibad Riegelsberg

V E R F Ü G U N G 

Rauchverbot und Einführung eines Alkoholverbots im Freibad Riegelsberg

Aufgrund der anhaltenden Hitzeperiode und der damit einhergehenden, extremen Temperaturen, sieht sich die Betriebsleitung veranlasst, zum Schutz aller Badegäste sowie zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung folgende Anpassung der Nutzungsbedingungen zu erlassen:

Ab sofort gilt auf sämtlichen Liegewiesen sowie im gesamten Beckenumgangsbereich ein generelles Rauch- und Alkoholverbot.

Begründung:
Die anhaltend hohen Temperaturen führen zu einer gesteigerten physischen und psychischen Belastung aller Besucher. Um in dieser Situation präventiv potenziellen Konflikten, hitzebedingten Aggressionen sowie alkoholbedingten Auseinander-setzungen zwischen den Badegästen und dem Badpersonal wirksam entgegenzuwirken, ist eine strikte Regulierung des Alkohol- und Nikotinkonsums in den stark frequentierten Kernbereichen des Bades unerlässlich. Zudem steht der Schutz von Familien, Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Belästigungen im Vordergrund.

Für rauchende Badegäste hat das Bäderteam auf der gepflasterten Fläche im Bereich des Haupteingangs eine gesondert gekennzeichnete Raucherzone eingerichtet. Der Konsum von Alkohol außerhalb des dafür zugelassenen Gastronomiebereiches ist auf dem gesamten Gelände untersagt.

Ich bitte alle Badegäste im Interesse eines friedlichen, sicheren und erholsamen Miteinanders um Verständnis und strikte Beachtung dieser Maßnahme.

Zuwiderhandlungen können einen Verweis aus dem Freibad sowie ein temporäres Hausverbot nach sich ziehen.

Der Bürgermeister
als Betriebsleiter

Benjamin Schmidt

 

Landesbetrieb für Straßenbau (LfS): Update: L 260 – Unterhaltungsarbeiten zwischen Netzbachweiher und Forsthaus Neuhaus am 15. Juli

Medien- und Verkehrsinformation 129/26:

Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) führt am Mittwoch, 15. Juli 2026, die zuletzt verschobenen Unterhaltungsarbeiten an der L 260 zwischen dem Netzbachweiher und dem Forsthaus Neuhaus (Regionalverband Saarbrücken) durch.

Die Arbeiten konnten Anfang Juli nicht wie geplant stattfinden, weil die vorgesehene Umleitungsstrecke über die L 127 nach einem Schaden infolge eines Fahrzeugbrands zunächst nicht zur Verfügung stand. Dieser Schaden ist inzwischen behoben.

Für die Durchführung der Arbeiten muss die L 260 zwischen dem Einmündungsbereich der L 127 am Netzbachweiher und dem Einmündungsbereich der L 259 bei Forsthaus Neuhaus voll gesperrt werden. Die Vollsperrung beginnt gegen 7:00 Uhr und soll voraussichtlich gegen 14:00 Uhr wieder aufgehoben werden.

Während der Sperrung wird der Verkehr über die L 127 und die L 259 umgeleitet. Die Gegenrichtung verläuft entsprechend umgekehrt.

Der LfS rechnet mit Verkehrsstörungen. Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Umleitung bei der Routenplanung zu berücksichtigen und etwas mehr Fahrzeit einzuplanen.

Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz: Engagement im Naturschutz würdigen – Vorschläge für Paul-Haffner-Naturschutzmedaille noch bis 31. Juli einreichen

Zum siebten Mal wird das Umweltministerium im Herbst dieses Jahres Persönlichkeiten, die sich für den Erhalt und die Pflege der saarländischen Natur und Landschaft einsetzen, mit der Paul-Haffner-Naturschutzmedaille auszeichnen. Das Ministerium nimmt daher bis zum 31. Juli Vorschläge zu Personen und Gruppen entgegen, die sich in diesem Bereich besonders engagiert haben oder aktuell engagieren. Namensgeber für die Auszeichnung ist Dr. h.c. Paul Haffner (1905 bis 2001), ausgewiesener Experte der Floristik und Vegetationskunde im Saarland.

„Die vielen freiwilligen Helferinnen und Helfer, die uneigennützig für den Naturschutz eintreten, haben eine Vorbildfunktion in unserer Gesellschaft. Viele Aufgaben in diesem Bereich wären ohne dieses ehrenamtliche Engagement nicht zu bewältigen. Das möchten wir wertschätzen und würdigen“, sagt Umweltministerin Petra Berg.

Die Paul-Haffner-Naturschutzmedaille der saarländischen Landesregierung wird einmal jährlich verliehen. Vorschlagsberechtigt sind die anerkannten Naturschutzverbände, die Landesregierung, die Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken, die saarländischen Städte und Gemeinden sowie jede natürliche Person. Diese müssen ihren Wohnsitz im Saarland, in Rheinland-Pfalz, in einem an das Saarland angrenzenden Landkreis oder einer in einem solchen Landkreis gelegenen oder an das Saarland angrenzenden kreisfreien Stadt, in Luxemburg oder im Département Moselle in Frankreich haben. Die Vorschläge sollten eine Beschreibung der Person und der Tätigkeit beinhalten und auf eine Din A 4-Seite passen. Um bei jungen Menschen das Interesse am Naturschutz zu wecken, sind auch Vorschläge von jungen Naturschützerinnen und -schützern erwünscht. Eine Jury sichtet anschließend die Vorschläge und wählt die zu ehrenden Personen aus.

Die Vorschläge können beim Umweltministerium eingereicht werden: Geschäftsstelle Paul-Haffner-Naturschutzmedaille, Keplerstraße 18 in 66117 Saarbrücken, E-Mail: paulhaffnermedaille(at)umwelt.saarland.de

Bekanntmachung eines Grenztermins in der Gemeinde Riegelsberg

Anlässlich einer in der Gemarkung Güchenbach, Flur 04 beantragten Liegenschaftsvermessung findet für die Flurstücke Nr. 181/1 und 183/42 (Kirchstraße) ein Grenztermin statt. 

Hierbei werden die bestehenden Grenzen auf ihre Übereinstimmung mit dem Katasternachweis untersucht und - wenn beantragt - neue Grenzen festgelegt. Anschließend erfolgt die örtliche Kennzeichnung und Sicherung der Grenzen mit festen und dauerhaften Grenzzeichen (Abmarkung).

Im Grenztermin erfolgt die Anhörung der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten der Flurstücke (Beteiligte) über die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen.

Der Grenztermin findet statt am: 17.07.2026 um 18:00 Uhr

Treffpunkt: vor Haus Hauerstraße 1, Güchenbach

Wenn Beteiligte nicht im Grenztermin anwesend sind, werden die Flurstücksgrenzen auch ohne ihre Anwesenheit bestimmt und abgemarkt. Die Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen wird dann schriftlich oder durch eine öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Entstehende Kosten für die Teilnahme am Grenztermin können nicht erstattet werden.

Heusweiler, den 03.07.2026

Dipl.-Ing. Thomas Rickmann,

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Landesbetrieb für Straßenbau (LfS)/Medien- und Verkehrsinformation 102/26: B 268 – Fahrbahninstandsetzung in Heusweiler-Dilsburg

Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) beginnt am Montag, 29. Juni 2026, mit Instandsetzungsarbeiten an der B 268 in der Ortsdurchfahrt Heusweiler-Dilsburg (Regionalverband Saarbrücken).

Auf einer Länge von rund einem Kilometer wird eine neue Asphaltdeckschicht eingebaut. Die Maßnahme wird in fünf Bauabschnitten umgesetzt. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite müssen die Arbeiten in den ersten vier Bauabschnitten unter Vollsperrung ausgeführt werden. Der fünfte und letzte Bauabschnitt erfolgt unter halbseitiger Sperrung.

Der Bauablauf ist wie folgt vorgesehen:

  • Bauabschnitt 1: von der Zufahrt Kaufland Riegelsberg bis zur Mitte der Zufahrt „Mühlenstraße“; vorgesehene Bauzeit circa 1 bis 1,5 Wochen
  • Bauabschnitt 2: von der Mitte der Zufahrt „Mühlenstraße“ bis zur Mitte der Grundstücksfläche „Autohaus Bojahr“; vorgesehene Bauzeit circa 1 bis 1,5 Wochen
  • Bauabschnitt 3: von der Mitte der Grundstücksfläche „Autohaus Bojahr“ bis zur Mitte der Zufahrt „Fabrikstraße“; vorgesehene Bauzeit circa 1 bis 1,5 Wochen
  • Bauabschnitt 4: von der Mitte der Zufahrt „Fabrikstraße“ bis zur Mitte der Zufahrt der L 136 („Holzer Straße“); vorgesehene Bauzeit circa 1 bis 1,5 Wochen
  • Bauabschnitt 5: von der Mitte der Zufahrt der L 136 („Holzer Straße“) bis zur B 268 („Saarbrücker Straße“), Höhe Hausnummer 83; vorgesehene Bauzeit circa 1 bis 1,5 Wochen

Für die Dauer der Vollsperrungen wird eine Umleitung eingerichtet. Sie führt ab Riegelsberg über die L 267 („Russenweg“) nach Walpershofen, weiter über die L 136 („Etzenhofer Straße“), die L 268 durch Niedersalbach und die L 141 in Richtung Heusweiler („Saarlouiser Straße“) zurück auf die B 268 („Saarbrücker Straße“). Die Gegenrichtung verläuft entsprechend umgekehrt.

Unter dem Vorbehalt geeigneter Witterung und eines reibungslosen Bauablaufs ist für die Gesamtmaßnahme eine Bauzeit von rund sechs Wochen vorgesehen. Die Arbeiten sollen voraussichtlich bis zum Ende der Sommerferien 2026 abgeschlossen sein. Der LfS wird im Verlauf der Maßnahme weiter über den Baufortschritt informieren.

Der LfS rechnet während der Bauzeit mit Verkehrsstörungen. Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die ausgeschilderte Umleitung zu beachten, mögliche Beeinträchtigungen bei der Routenplanung zu berücksichtigen und im Baustellenbereich besonders aufmerksam und rücksichtsvoll zu fahren.

Informationen rund um den LfS, Einblicke in seine Arbeit und Hintergründe zu Projekten gibt es auf Instagram unter @lfs_saarland.

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Eingeschränkte Öffnungszeiten beim Standesamt der Gemeinde Riegelsberg

Das Standesamt der Gemeinde Riegelsberg ist vom 29.06.2026 bis einschließlich 17.07.2026 wie folgt geöffnet:

Dienstag             08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag        08:30 – 12:00 Uhr
Freitag                08:30 – 12:00 Uhr

Sterbefälle können auch außerhalb dieser Zeiten über die Zentrale / Bürgerinformation eingereicht werden.

Ab dem 20.07.2026 steht Ihnen das Standesamt wieder zu den üblichen Zeiten zur Verfügung.

Riegelsberg, den 17.06.2026

Der Bürgermeister
gez.
Benjamin Schmidt

Die Gemeinde Riegelsberg sucht einen Beauftragten bzw. eine Beauftragte für Fundhunde

Die Gemeinde sucht eine Fundhundebeauftragte oder einen Fundhundebeauftragten, die/der Hunde, die dem hiesigen Fundamt als zugelaufen gemeldet wurden oder auf dem Gemeindegebiet herrenlos umherlaufen, einfängt und versorgt.

Falls sich der Hundehalter bzw. die Hundehalterin nicht ermitteln lässt ist eine Überführung in ein Tierheim durchzuführen.

Die Gemeinde zahlt hierfür eine Entschädigung.

Einzelheiten können beim Fundamt der Gemeinde Riegelsberg unter der Tel-Nr. 06806-930-123 erfragt werden.

Riegelsberg, 03.03.2026

Der Bürgermeister
gez. 
Klaus Häusle

 

Die Gemeinde Riegelsberg sucht einen Beauftragten bzw. eine Beauftragte für Fundkatzen

Die Gemeinde Riegelsberg sucht eine Fundkatzenbeauftragte oder einen Fundkatzenbeauftragten, die/der Katzen, die dem hiesigen Fundamt als zugelaufen gemeldet wurden oder auf dem Gemeindegebiet herrenlos umherlaufen, einfängt und versorgt.

Falls sich der Katzenhalter bzw. die Katzenhalterin nicht ermitteln lässt ist eine Überführung in ein Tierheim durchzuführen.

Die Gemeinde zahlt hierfür eine Entschädigung.

Einzelheiten können beim Fundamt der Gemeinde Riegelsberg unter der Tel-Nr. 06806-930-123 erfragt werden.

Riegelsberg, 20.02.2026

Der Bürgermeister
gez.
Klaus Häusle

 

BEKANNTMACHUNG zum Führerschein-Umtausch für vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine

In einem ersten Schritt wurden die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten Papierführerscheine umgetauscht. 
Ab dem Jahr 2026 laufen auch die Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine ab. Mehr Infos in folgender Tabelle.

Wichtig: 
Für den Umtausch des alten Führerscheins ist vorab ein Termin zu vereinbaren – gerne online unter www.riegelsberg.eu  oder sie nutzen Montags bis Mittwochs von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr die Möglichkeit ohne Termin, jedoch mit Wartezeit 

Folgende Unterlagen werden für den Umtausch benötigt:
•           Alter Führerschein
•           Biometrisches Passbild oder digitales Passbild (vor Ort, kein QR Code)
•           Gebühr 26,50 € / 32,50 € mit Bild (bei Umtauschbeantragung fällig)


Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind: *
Ausstellungsjahr                               Tag, bis zu dem der Führerschein
(Unter 4a auf dem FS)                      umgetauscht sein muss
1999 bis 2001                                   19. Januar 2026
2002 bis 2004                                   19. Januar 2027
2005 bis 2007                                   19. Januar 2028
2008                                                   19. Januar 2029
2009                                                   19. Januar 2030
2010                                                   19. Januar 2031
2011                                                   19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013               19. Januar 2033

*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Riegelsberg, 06.02.2026
Der Bürgermeister
Gez.
Klaus Häusle

 

Kontakt:

Bürgermeisterbüro
06806 930-111
gemeinde(at)riegelsberg.de

Verwaltung:

Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag - Donnerstag
13.00 Uhr - 15.30 Uhr

Steuer- und Gewerbeamt:

Montag – Donnerstag 
8.00 Uhr -12.00 Uhr
Dienstag 
13.00 Uhr - 15.30 Uhr

Bürgerbüro:

ohne Terminvereinbarung: 
Montag bis Mittwoch 
07:30 Uhr – 12:00 Uhr

nach vorheriger Terminvereinbarung:
Dienstag 
13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Donnerstag 
07:30 Uhr – 12:00 Uhr
13:00 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag 
07:30 Uhr – 12:00 Uhr
 

Standesamt:

Bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten vom 29.06. bis 17.07.2026. Bitte hier klicken.

Montag geschlossen

nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail an standesamt(at)riegelsberg.de oder telefonisch unter 06806 - 930 129:
Dienstag
08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13.30 Uhr – 15:00 Uhr
jeweils 1. Dienstag im Monat bis 18:00 Uhr
Mittwoch
8:30 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr –  12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 15:00 Uhr
Freitag
08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Eine Terminvereinbarung ist erforderlich. Termine außerhalb der regulären Öffnungszeiten sind nach vorheriger Absprache jedoch möglich.