Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Riegelsberg:

verkehrsbehördliche Anordnung

Wegen Baumpflegearbeiten wird der Verbindungsweg zwischen Kirchstraße und Saarbrücker Straße am Samstag, 03.08.2024, von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr, gesperrt.

Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung der verkehrsbehördlichen Anordnung.

Riegelsberg, 23.07.2024

Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
In Vertretung

Dennis Detzler
Erster Beigeordneter

Wohngeld saarlandweit online beantragen: Pilotprojekt beim Regionalverband Saarbrücken landesweit ausgerollt

Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger im gesamten Saarland das Wohngeld einfach digital per Smartphone oder Computer beantragen. Nach einer erfolgreichen Pilotphase im Regionalverband Saarbrücken wurde der Online-Dienst in allen Wohngeldstellen der Landkreise ausgerollt. Der Zweckverband eGo-Saar hat das Projekt koordiniert sowie das Fördermanagement und die Bereitstellung des Online-Dienstes übernommen. Der Online-Dienst, der von Dataport nach dem Prinzip Einer-für-Alle (EfA) entwickelt wurde, stammt aus Schleswig-Holstein. Gemeinsam mit dem Regionalverband Saarbrücken, dem Referat Wohnraumförderung und Wohnungswesen des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport sowie in enger Zusammenarbeit mit dem saarländischen Landkreistag hat der eGo-Saar diesen Dienst auf die saarländischen Gegebenheiten angepasst. 

Die interne Umsetzung und Implementierung erfolgte durch die jeweiligen Fach- und IT-Abteilungen der Wohngeldstellen in den Landkreisen. Das Land fördert für zwei Jahre die Betriebskosten im Rahmen der Digitalisierungsoffensive. Wohngeld ist eine wichtige staatliche Unterstützung für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen, die dazu beiträgt, bezahlbaren Wohnraum sicherzustellen. Innerhalb kürzester Zeit nach Produktivschaltung sind in der Wohngeldstelle des Regionalverbandes Saarbrücken rund 60 Anträge online eingegangen. Die hohen Nutzungszahlen verdeutlichen die Relevanz und Nachfrage dieser priorisiert zu digitalisierenden Verwaltungsleistung. 

Der neue Online-Dienst ermöglicht es den Antragstellenden, ihren Wohngeldantrag bequem von zu Hause oder unterwegs mit Smartphone oder Computer auszufüllen. Die digitale Eingabe mit Pflichtfeldern sorgt für eine verbesserte Lesbarkeit und Vollständigkeit der Anträge, was sowohl den Antragstellenden als auch den Mitarbeitenden in den Wohngeldstellen zugutekommt. „Ein gemeinsamer Standard im ganzen Saarland für alle Wohngeldstellen wird uns zukünftig viele Vorteile und Synergieeffekte bringen: Es spart den Verwaltungen Ressourcen, Zeit und Kosten und führt zu einer höheren Effizienz. Die Bürgerinnen und Bürger haben saarlandweit einen gleichen Antrag,“ hebt Stephan Thul, Geschäftsführer Zweckverband eGo-Saar hervor. „Das Wohngeld ist ein gutes Beispiel dafür, wie komplex die Entwicklung und Bereitstellung digitaler Verwaltungsleistungen ist und wie viele Ebenen dabei eingebunden sein müssen. Gleichzeitig zeigt es aber auch das erfolgreiche Zusammenspiel der verschiedenen Akteure im Saarland.“ Regionalverbandsdirektor Peter Gillo freut sich darüber, dass der Regionalverband bei diesem Projekt erfolgreich vorangegangen ist: „Als bürgernahe Verwaltung ist es unser Ziel, eine kürzere Wartezeit und eine Verringerung der Behördengänge für die Menschen zu ermöglichen. Dabei spielt die Digitalisierung von Dienstleistungen eine entscheidende Rolle.“ 

Die interkommunalePRESSEMITTEILUNG Wohngeldbehörde des Regionalverbandes ist auch für den Landkreis Saarlouis und damit für insgesamt über 6.000 Haushalte zuständig, die aktuell Wohngeld beziehen. „Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit haben der Landkreis St. Wendel und Neunkirchen sowie der Landkreis Saarlouis und der Regionalverband Saarbrücken ihre jeweiligen Wohngeldstellen schon vor der Einführung des Onlinedienstes Wohngeld zusammengelegt.“, so der Vorsitzende des Landkreistages Saarland, Udo Recktenwald, Landrat in Sankt Wendel. „Durch die Verwendung der landesweit einheitlichen Antragsplattform wird den Bürgerinnen und Bürgern eine anwenderorientierte, einfache und intuitive Nutzung der Verwaltungsleistung ermöglicht.

 Die flächendeckende Umsetzung des Onlinedienstes Wohngeld wurde zusammen mit dem Zweckverband eGo-Saar durch das Prinzip der Themenfeldführerschaft (Pilotbehörde ist der Regionalverband Saarbrücken) aber auch dank der Begleitung und unterstützenden Koordinierung durch die Fachaufsicht im Ministerium für Inneres, Bauen und Sport sichergestellt. Die Weiterentwicklung des Onlinedienstes hin zu einer echten Ende-zu-Ende-Digitalisierung stellt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung in Zukunft eine echte Arbeitsentlastung dar.“ „Als Verwaltung sind wir auch zugleich Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger. Ich bin froh, dass wir mit der flächendeckenden Digitalisierung des Wohngeldantrags im Saarland das Wohngeldverfahren wesentlich vereinfachen. Durch das schnellere Verfahren unterstützen wir nicht nur Antragstellende, sondern entlasten auch die Mitarbeitenden in den saarländischen Verwaltungsbehörden,“ so Wirtschafts- und Digitalminister Jürgen Barke. Auch Bauminister Reinhold Jost bekräftigt: „Mit der flächendeckenden Einführung des Online-Antrags für Wohngeld im Saarland setzen wir einen wichtigen Schritt zur Modernisierung der Verwaltung. Diese Maßnahme wird das Wohngeldverfahren erheblich vereinfachen und beschleunigen, wodurch Bürgerinnen und Bürger schneller und effizienter Unterstützung erhalten können." 

Über den Zweckverband eGo-Saar 

Der Zweckverband Elektronische Verwaltung im Saarland – kurz eGo-Saar – ist das Kompetenzzentrum für die Digitalisierung der kommunalen Verwaltungen und Verbände im Saarland. Als Dienstleister und Berater entlastet er die Verwaltungen seiner Mitglieder in allen Fragen rund um Digitalisierung. Der Zweckverband bietet der kommunalen Familie sichere Basisinfrastrukturen sowie gemeinsame Fachverfahren zur nachhaltigen Verwaltungsmodernisierung und optimalen Unterstützung ihrer Arbeitsabläufe. Ziel ist es, den Saarländerinnen und Saarländern sowie den Unternehmen einen unkomplizierten, rechtssicheren und zeitlich unabhängigen digitalen Zugang zu Serviceleistungen der öffentlichen Verwaltungen zu verschaffen. Gemeinsam mit seinen Mitgliedern und dem Land gestaltet und koordiniert der eGo-Saar den digitalen Wandel der Gesellschaft. Er vernetzt die Kommunen untereinander, bündelt deren Anforderungen und legt gemeinsame Standards für Lösungen und Prozesse fest, um so Synergieeffekte zu schaffen. Seit 2009 ist beim eGo-Saar das Breitbandbüro Saar angesiedelt und berät unabhängig alle Kommunen und Landkreise im Bereich Breitband und Mobilfunk. Mitglied im Zweckverband eGo-Saar sind alle 64 saarländischen Städte, Gemeinden, Landkreise und kommunalen Verbände.

Entsorgungsverband Saar: Die 3. Rate der Abfallgebühren wird fällig


Der Entsorgungsverband Saar möchte alle Kundinnen und Kunden daran erinnern, dass zum 15.08.2024 die 3. Rate der Abfallgebühren für das Jahr 2024 fällig wird.

Die Jahresbescheide vom 24.01., 31.01. und 13.02.2024 weisen die jeweils zutreffende Fälligkeitsübersicht wie auch die Zahlungsfristen für die Abfallgebührenraten aus. So ist leicht auf einen Blick zu sehen, welche Termine jeweils berücksichtigt werden müssen.

Bei vorliegenden Lastschriftmandaten werden die jeweiligen Raten zum Fälligkeitstag automatisch vom angegebenen Konto abgebucht. Alle, die noch gerne ein Lastschriftmandat erteilen möchten, können das entsprechende Formular auf der Internetseite www.evs.de, „Formular-Service“, bequem herunterladen.

Überweisungen müssen zeitlich so erfolgen, dass sie zum Fälligkeitstermin bereits auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben sind.

Wichtig: Bitte nur die auf dem Bescheid angegebene Kontoverbindung nutzen.

Die Einhaltung der Fälligkeitstermine stellt sicher, dass keine Säumniszuschläge oder Mahngebühren anfallen.

Fragen zum Gebührenbescheid bzw. zum Zahlbetrag beantwortet gerne das EVS Kunden-Service-Center (Tel. 0681 5000-555).

Pressemitteilung eGo-Saar: Unterhaltsvorschuss saarlandweit digital beantragen

OZG-Fokusleistung für Alleinerziehende saarlandweit verfügbar

In allen saarländischen Landkreisen und im Regionalverband Saarbrücken können Alleinerziehende nun den Unterhaltsvorschuss online beantragen. Das Projekt wurde vom Zweckverband Elektronische Verwaltung im Saarland (eGo-Saar) koordiniert, der auch das Fördermanagement und die Bereitstellung des Online-Dienstes übernahm. Die interne Umsetzung und Implementierung des Online-Dienstes erfolgte durch die jeweiligen ITAbteilungen der Landkreise und des Regionalverbandes.

Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil den Unterhalt nicht vollständig oder gar nicht zahlt. Im Saarland waren 2023 laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 10.373 Personen leistungsberechtigt. Da der Anspruch auf diese Leistung jährlich überprüft wird, bedeutet ein Online-Antrag eine erhebliche Arbeitserleichterung für alle Beteiligten: Die Antragsstellenden können ihn einfach am Smartphone oder Computer ausfüllen, der Antrag passt sich dynamisch entsprechend der Antworten an. Für die Mitarbeitenden in den Jugendämtern verbessert sich die Qualität der Anträge, die elektronische Eingabe sorgt für Lesbarkeit und Eindeutigkeit.

„Eine erste Auswertung zeigt, dass der Dienst sehr gut angenommen wird: Seit den Einführungen wurden schon weit über 300 digitale Anträge gestellt. Die saarlandweite Standardisierung von Online-Diensten ist ein entscheidender Schritt in Richtung einer modernen und bürgernahen Verwaltung. Durch einheitliche digitale Prozesse können wir nicht nur die Effizienz in den Verwaltungen steigern, sondern auch den Bürgerinnen und Bürgern im gesamten Saarland einen einfachen und schnellen Zugang zu wichtigen Leistungen wie dem Unterhaltsvorschuss ermöglichen,“ betont Christophe Boutter, Geschäftsführer Zweckverband eGo-Saar.

Der Online-Dienst wurde unter Federführung der Stadt Bremen nach dem Prinzip Einer für Alle (EfA) für alle Kommunen in Deutschland entwickelt und betrieben. Das reduziert die Kosten gegenüber der Entwicklung mehrerer landeseigener Lösungen und vereinfacht die Nachnutzung für weitere Kommunen aus anderen Bundesländern. Das Projekt wird im Rahmen der Digitalisierungsoffensive vom Land gefördert.

Wirtschafts- und Digitalminister Jürgen Barke: „Eine digitale und serviceorientierte Verwaltung kommt allen Menschen zugute. Der Digitale Unterhaltsvorschuss ist Teil unserer landesweiten Digitalisierungsoffensive und trägt maßgeblich dazu bei, den Aufwand für die Antragstellenden zu reduzieren und die Arbeit in den Jugendämtern zu vereinfachen. Davon profitieren Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommunen gleichermaßen.“

Urlaub Bürgermeister

Der Bürgermeister der Gemeinde Riegelsberg, Herr Klaus Häusle, befindet sich in der Zeit vom 15.07.24 bis 29.07.04.2024 nicht im Dienst. 

Die Vertretung übernimmt in der Zeit vom 15.07. – 25.07.2024 der Erste Beigeordnete, Herr Dennis Detzler und in der Zeit vom 26.07. – 29.07.2024 der Beigeordnete, Herr Dominik Blaes.

 

Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl der Beigeordneten der Gemeinde Riegelsberg

Der Gemeinderat Riegelsberg hat in seiner Sitzung am 08. Juli 2024 die Wahl des Ersten Beigeordneten bzw. Beigeordneten durchgeführt.

Gemäß §§ 65 Absatz 4 und 56 Absatz 5 KSVG in Verbindung mit § 78 Abs.1 Satz 2 KWG ist das Wahlergebnis öffentlich bekannt zu machen.

Herr Dennis Detzler wurde zum Ersten Beigeordneten gewählt.

Zum Beigeordneten wurde Herr Dominik Blaes gewählt.

Riegelsberg, den 09. Juli 2024
Der Bürgermeister
Klaus Häusle

Baustelleninfo zur Maßnahme Sanierung der B 268: Vorstellung Bauabschnitte

Baumaßnahme mit Aufteilung der Bauabschnitte

Baustelleninfo zur Maßnahme Sanierung der B 268 von Einmündung Riegelsberger Straße bis Einmündung Russenweg

Die Maßnahme wird wie geplant am 12.07.2024 wie folgt begonnen:

Bauabschnitt I:
12.07.2024, Freitag ab ca. 14.00 Uhr, Einrichten der Verkehrssicherung mit Vollsperrung
13.07.2024, Samstag Durchführung der Fräsarbeiten
15.07.2024, Montag Beginn der Instandsetzungsarbeiten
Dauer der Arbeiten in BA I bis voraussichtlich 04.08.2024

Umleitung BA I

Ausführungsplanung BA I

Nachruf Herr Wolfgang Roigk

Fundgegenstände im Fundbüro

Im Fundbüro der Gemeinde Riegelsberg wurden in den letzten 3 Monaten folgende Fundgegenstände abgegeben:

1    goldener Ring
1    Puppe
1    Earpods
1    iPad
div.     Schlüssel

Eigentumsrechte können während der Dienststunden auf dem Bürgerbüro des Rathauses bis zum 04.08.2023 geltend gemacht werden.

Riegelsberg, 04.07.2024

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde

Im Auftrag
gez.
Bauer, GBed.

Bekanntmachung über die Verlegung des Wochenmarktes

Der Wochenmarkt im Ortsbezirk Riegelsberg wird am 17.07.2024, 24.07.2024 und am 31.07.2024 wegen der Baumaßnahme an der B268 (Saarbrücker Straße) neben den Rathausvorplatz verlegt. 

Riegelsberg, 24.06.2024

Der Bürgermeister 

gez.

Klaus Häusle

Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses und der Sitzverteilung für Gemeinderat Riegelsberg, Ortsrat Riegelsberg und Ortsrat Walpershofen

mehr…

Bekanntmachung

Wegen Erneuerung der Wasserhauptleitung und Wasserhausanschlüsse wird am
Montag, 24.06.2024, bis Freitag, 13.09.2024, eine Vollsperrung in der Dorfstraße 71
– 87, angeordnet.

Ich bitte die betroffenen Anwohner um Kenntnisnahme und Beachtung der 
verkehrsbehördlichen Anordnung.

Riegelsberg, den 17.06.2024

Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde

Klaus Häusle
 

Änderung der Öffnungszeiten beim Standesamt der Gemeinde Riegelsberg

Das Standesamt der Gemeinde Riegelsberg ist ab sofort ausschließlich
wie nachfolgend aufgeführt geöffnet:

Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Termine außerhalb der regulären Öffnungszeiten sind nach vorheriger
Absprache jedoch möglich.

Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und unter 
standesamt@riegelsberg.de oder unter 06806/930129 möglich. 
Bei Anfragen via Mail bitte ich Sie, nach Möglichkeit eine 
Kontakttelefonnummer zur Verfügung zu stellen. Das Standesamt 
wird sich dann bei Rückfragen zu Ihren Anliegen persönlich mit 
Ihnen in Verbindung setzen.

Vorsprachen ohne Termin sind nicht möglich.

Riegelsberg, den 13.06.2024
Der Bürgermeister

gez.
Klaus Häusle

 

 

Bekanntmachung

Reisepassanträge

Die Lieferzeit für Reisepässe hat sich vorübergehend auf mindestens 8 Wochen 
verlängert. Eine Mehrgebühr für die Express-Lieferung beträgt 32,00 Euro. 
Auf die Terminvergabe im Bürgerbüro möchte ich Sie hinweisen.

Bitte beachten Sie diesen Umstand bei der Reiseplanung.

Riegelsberg, 18.06.2024

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde

gez.
Klaus Häusle

 

 

Änderung der Öffnungszeiten beim Standesamt der Gemeinde Riegelsberg

Das Standesamt der Gemeinde Riegelsberg ist ab sofort ausschließlich wie nachfolgend aufgeführt geöffnet:

Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Termine außerhalb der regulären Öffnungszeiten sind nach vorheriger Absprache jedoch möglich.

Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und unter standesamt@riegelsberg.de oder unter 06806/930129 möglich. 
Bei Anfragen via Mail bitte ich Sie, nach Möglichkeit eine Kontakttelefonnummer zur Verfügung zu stellen. Das Standesamt wird sich dann bei Rückfragen zu Ihren Anliegen persönlich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Vorsprachen ohne Termin sind nicht möglich.

Riegelsberg, den 13.06.2024
Der Bürgermeister

gez.
Klaus Häusle

 

Update: B 268 – Anpassung der Baumaßnahme in der Ortsdurchfahrt Riegelsberg – Neuer Zuschnitt der Bauabschnitte

Bei der am 12. Juli 2024 beginnenden Sanierung der B 268 in der Ortsdurchfahrt Riegelsberg (Regionalverband Saarbrücken) durch den Landesbetrieb für Straßenbau, die Gemeinde Riegelsberg und die Saarbahn GmbH können die Bauabschnitte angepasst werden, um Anregungen von betroffenen Bürgerinnen, Bürgern und Gewerbetreibenden zu berücksichtigen. Die ursprünglich geplanten sieben Bauabschnitte wurden auf sechs reduziert und diese teilweise neu zugeschnitten.

Die Änderungen betreffen den Bereich zwischen der Einmündung der „Riegelsberger Straße“ und der Einmündung der Straße „Am Auerberg“. Der frühere Bauabschnitt (BA) 3 wird auf der Höhe der Zufahrt zur Deutschen Post geteilt. Der südliche Teilabschnitt wird dem BA 1 und der nördliche Teilabschnitt dem BA 2 zugeordnet. Zur Klarstellung wird der BA 1 als „BA 1 neu“ und der BA 2 als „BA 3 neu“ definiert. Ein BA 2 existiert damit in der neuen Benennung nicht mehr. Der „BA 3 neu“ wird zudem um circa 50 Meter (bis Hausnummer 120) in den bisherigen BA 7 verlängert. Dieser reduziert sich damit gleichzeitig um diese Länge und wird zu „BA 7 neu“. Die Bauabschnitte 4, 5 und 6 bleiben von den Änderungen unberührt.

Durch die Änderungen ergibt sich folgende Neuaufteilung der Gesamtmaßnahme:

•    BA 1 neu: Einmündung „Riegelsberger Straße“ bis Zufahrt „Deutsche Post“ (gegenüber Hausnummer 47)
•    BA 3 neu: Zufahrt „Deutsche Post“ bis „Autohaus M. Gribitsch“ (Hausnummer 120)
•    BA 4: Einmündung „Russenweg“ bis Einmündung „Talstraße“
•    BA 5: Einmündung „Talstraße“ bis Einmündung „Alleestraße“
•    BA 6: Einmündung „Alleestraße“ bis Einmündung „Am Auerberg“
•    BA 7 neu: Einmündung „Am Auerberg“ bis „Autohaus M. Gribitsch“ (Hausnummer 120)

Der Bauzeitenplan für die neuen Abschnitte wird derzeit erarbeitet und nach Fertigstellung umgehend veröffentlicht.

Die Sanierung der Ortsdurchfahrt Riegelsberg ist eine Gemeinschaftsmaßnahme des Landesbetriebs für Straßenbau (LfS), der Gemeinde Riegelsberg und der Saarbahn GmbH. Auf circa 1,7 Kilometern finden in der „Saarbrücker Straße“ zwischen der Einmündung „Riegelsberger Straße“ und der Einmündung „Russenweg“ umfangreiche Straßenbau- und Gleisbauarbeiten statt. Während die Saarbahn in zwei Bereichen die Gleiskörper saniert, wird die Gemeinde Riegelsberg Arbeiten am Trinkwassernetz durchführen. Der LfS erneuert gemeinsam mit der Gemeinde die Fahrbahn, defekte Rinnenplatten und Bordsteine. Die Straßensanierung erfordert aufgrund der gleichzeitigen Gleisbauarbeiten und der geringen Fahrbahnbreite eine Vollsperrung. Die Maßnahme ist daher in mehrere Bauabschnitte unterteilt.

Die Abschnitte BA 1 neu und BA 3 neu werden in den Sommerferien umgesetzt. Im Anschluss folgen die Bauabschnitte BA 4 bis BA 7 neu, jeweils mit einer Bauzeit von voraussichtlich einer Woche.

Während der Bauabschnitte BA 1 neu und BA 3 neu wird der Verkehr für den Individualverkehr und den Saarbahnverkehr voll gesperrt. Für die Fahrgäste der Saarbahnlinie S1 wird ein Schienenersatzverkehr eingerichtet. Bei den folgenden Bauabschnitten fährt der Saarbahnverkehr wieder planmäßig, während die Vollsperrung für den Individualverkehr bestehen bleibt.

Die Umleitung führt von der „Wolfskaulstraße“ über die „Köllner Straße“, die „Riegelsberger Straße“, die „Bärenbergstraße“, die „Schulstraße“, die „Engelfanger Straße“ und die „Hauptstraße“ zurück auf die B 268. Die Gegenrichtung verläuft entsprechend umgekehrt.

Die Baumaßnahme wurde im Vorfeld mit den Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) abgestimmt. Neben den beschriebenen Einschränkungen beim Saarbahnverkehr wirkt sie sich auf die Linienführung des Busverkehrs aus. Die endgültigen Informationen über Änderungen in den Fahrplänen werden die Linienbetreiber ihren Fahrgästen zur Verfügung stellen.

Die Erreichbarkeit der Anliegergrundstücke im Bereich der Baufelder ist je nach Baufortschritt nur begrenzt möglich. Die betroffenen Anlieger werden gebeten, ihre Fahrzeuge außerhalb der Baustelle zu parken. Die Information der Anlieger erfolgt rechtzeitig mit Handzetteln in den Briefkästen vor Ort. Zusätzlich wird der LfS über die einzelnen Bauabschnitte rechtzeitig gesondert informieren.

Bei der Planung der Maßnahme hat der LfS die täglichen Verkehrsmengen der B 268 berücksichtigt und nutzt daher die Ferienzeit. Dennoch muss mit Verkehrsstörungen gerechnet werden. Den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern wird empfohlen, auf Verkehrsmeldungen zu achten und etwas mehr Fahrzeit einzuplanen.

 

Information an die Grundstückseigentümer der Dorf-, Garten- und der Ziegelhütter Straße sowie dem Schulweg in Riegelsberg

Das Gemeindewasserwerk Riegelsberg lässt die Wasserleitung von Dorfstraße 50 bis Hausnr.66 erneuern
Die vorbereitenden Arbeiten beginnen am 24.06.2024. Die Bauzeit beträgt ca. drei Monate. Bei der 
Verlegung der Leitung wird die gesamte Baustelle in mehrere Abschnitte unterteilt. Die Straßensperrung 
in den Bauabschnitten wird halbseitig durchgeführt. Während der Arbeiten kann es vorübergehend zu Trübungen 
des Trinkwassers kommen. Ferner möchte ich darauf hinweisen, dass es bei der Verlegung der Wasserleitung zu 
Rohrbrüchen kommen kann, in deren Folge das Wasser, ohne vorherige Benachrichtigung, kurzfristig abgestellt wird.
Für die in dieser Zeit auftretenden Unannehmlichkeiten bitte ich um Verständnis.
Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter des Gemeindewasserwerkes Riegelsberg unter der Telefonnummer 
06806 / 930 - 166 jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Der Bürgermeister als Werkleiter

Klaus Häusle
 

Wichtige Informationen zum Hochwassergeschehen in Riegelsberg

- Wir bitten darum, ab sofort keinen Sperrmüll mehr an der Köllertalhalle anzuliefern. Der Sammelplatz wurde geschlossen. Ab sofort ist eine Anlieferung auf den Wertstoffhof wie folgt möglich: Am 22.05.2024 außerplanmäßig von 12:00 bis 19:00 Uhr. Darüber hinaus zu den regulären Öffnungszeiten des Wertstoffhofes.
- Sollten Betroffene Bautrocknungsgeräte benötigen, bitten wir diesbezüglich um Anfrage unter der Telefonnummer 930-165.
- Auch für weitergehende Fragen steht die Hotline unter der 930-165 zur Verfügung.
- Antrag auf Gewährung einer Hochwasserhilfe
- Antrag auf Gewährung einer Finanzhilfe nach Elementarschäden-Richtlinien

Ihr Bürgermeister

Klaus Häusle



Änderung und Erweiterung Bebauungsplan „Mischnutzung Ecke Walpershofer Strasse – Saarbrücker Strasse“ in der Gemeinde Riegelsberg, Ortsteil Riegelsberg

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 13.05.2024 die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Mischnutzung Ecke Walpershofer Straße – Saarbrücker Straße” gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Mischnutzung Ecke Walpershofer Straße – Saarbrücker Straße“ ersetzt dabei innerhalb seines Geltungsbereiches den bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplan von 2020.

Jedermann kann die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Mischnutzung Ecke Walpershofer Straße – Saarbrücker Straße”, bestehend aus Plan und Begründung sowie dem schalltechnischen Gutachten, im Rathaus der Gemeinde Riegelsberg, Zimmer 2.21, während der allgemeinen Dienststunden (Montag – Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr; Montag – Donnerstag: 13:00 – 15:30 Uhr) einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Hinweise gem. §§ 214, 215 BauGB

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Hinweise gem. § 44 BauGB

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten eingetretenen Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Hinweise gem. § 12 Abs. 6 KSVG

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
2. vor Ablauf der vorbezeichneten Frist (Satz 1 des § 12 Abs. 6 KSVG) der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Kommune unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.

Riegelsberg, den 15.05.2024

Der Bürgermeister

gez. Klaus Häusle


Bebauungsplan „Neubau Kita und Feuerwehr Walpershofen“ in der Gemeinde Riegelsberg, Ortsteil Walpershofen

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Riegelsberg hat in seiner Sitzung am 13.05.2024 die Veröffentlichung des Bebauungsplanes „Neubau Kita und Feuerwehr Walpershofen“ im Internet bzw. eine Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

In der Gemeinde Riegelsberg besteht ein hoher Bedarf an Kita- und Krippenplätzen. Vor diesem Hintergrund soll im Ortsteil Walpershofen in der Herchenbacher Straße die bestehende Kindertageseinrichtung erweitert werden. Darüber hinaus ist auch der Neu- und Erweiterungsbau der Feuerwehr am bestehenden Standort aufgrund gestiegener Anforderungen und dem daraus resultierenden Platzbedarf innerhalb des Plangebietes als mögliche Standortalternative vorgesehen.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 0,6 ha.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt.

Der Flächennutzungsplan sieht für das Plangebiet überwiegend eine Gemeinbedarfsfläche sowie in einem kleineren Teilbereich eine Fläche für Landwirtschaft vor. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird der Flächennutzungsplan gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

Gemäß §§ 13a, 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung in der Zeit vom 27.05.2024 bis einschließlich 28.06.2024 auf der Internetseite der Gemeinde unter www.riegelsberg.eu unter folgendem Pfad: (https://www.riegelsberg.eu/bauen-umwelt)  veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Riegelsberg, Saarbrücker Straße 31 in 66292 Riegelsberg, Zimmer Nr. 2.21, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: (Montag – Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr; Montag – Donnerstag: 13:00 – 15:30 Uhr)

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse gemeinde@riegelsberg.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werde. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Riegelsberg, den 15.05.2024

Der Bürgermeister

gez. Klaus Häusle

Planzeichnung

Textteil

Begründung


Bebauungsplan „Neubau Kita und Feuerwehr Walpershofen“ in der Gemeinde Riegelsberg, Ortsteil Walpershofen

Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 13.05.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Neubau Kita und Feuerwehr Walpershofen“ im beschleunigten Verfahren beschlossen hat.

In der Gemeinde Riegelsberg besteht ein hoher Bedarf an Kita- und Krippenplätzen. Vor diesem Hintergrund soll im Ortsteil Walpershofen in der Herchenbacher Straße die bestehende Kindertageseinrichtung erweitert werden. Darüber hinaus ist auch der Neu- und Erweiterungsbau der Feuerwehr am bestehenden Standort aufgrund gestiegener Anforderungen und dem daraus resultierenden Platzbedarf innerhalb des Plangebietes als mögliche Standortalternative vorgesehen.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 0,6 ha.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt.

Der Flächennutzungsplan sieht für das Plangebiet überwiegend eine Gemeinbedarfsfläche sowie in einem kleineren Teilbereich eine Fläche für Landwirtschaft vor. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird der Flächennutzungsplan gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.


Riegelsberg, den 15.05.2024

Der Bürgermeister

gez. Klaus Häusle












Standesamt Riegelsberg: Änderung der Öffnungszeiten

Das Standesamt der Gemeinde Riegelsberg ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00-12:00 Uhr für Sie geöffnet.

Ich bitte Sie um vorherige Terminvereinbarung unter standesamt@riegelsberg.de oder unter 06806/930129. 

Vorsprachen ohne Termin sind derzeitig nicht möglich.
 
Riegelsberg, den 29.04.2024
Der Bürgermeister 
gez.
Klaus Häusle






Kontakt:

Bürgermeisterbüro
06806 930-111
gemeinde(at)riegelsberg.de

Verwaltung:

Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag - Donnerstag
13.00 Uhr - 15.30 Uhr

Steuer- und Gewerbeamt:

Montag – Donnerstag 
8.00 Uhr -12.00 Uhr
Dienstag 
13.00 Uhr - 15.30 Uhr