Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Riegelsberg:

Gewährung von freiwilligen Zuschüssen der Gemeinde Riegelsberg an örtliche Vereine, Organisationen und Institutionen des Gemeindebezirkes Walpershofen für das Jahr 2025

Der Ortsrat Walpershofen hat in seiner Sitzung am 20. Februar 2002 Richtlinien zur Vergabe von freiwilligen Zuwendungen der Gemeinde Riegelsberg an örtliche Vereine, Organisationen und Institutionen des Gemeindebezirks Walpershofen beschlossen.

Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt die Gemeinde Riegelsberg freiwillige Zuschüsse an örtliche Vereine, Organisationen und Institutionen des Gemeindebezirks Walpershofen.

Die Gewährung eines Zuschusses bedarf der Antragstellung.

Nähere Auskünfte über die Richtlinien sowie die entsprechenden Antragsvordrucke sind bei der Gemeindeverwaltung Riegelsberg, Rathaus, Zimmer 1.15, Herr Kuhn, Tel. 06806/930-138, erhältlich.

Die Antragsvordrucke sind auch auf der Homepage der Gemeinde Riegelsberg abrufbar.

Anträge auf Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2025 sind bis spätestens 15. November 2025 zu stellen. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Riegelsberg, im September 2025

Der Ortsvorsteher 
des Gemeindebezirkes Walpershofen

gez.
Werner Hund 
 

Gewährung von freiwilligen Zuschüssen der Gemeinde Riegelsberg an örtliche Vereine, Organisationen und Institutionen des Gemeindebezirkes Riegelsberg für das Jahr 2025

Der Ortsrat Riegelsberg hat in seiner Sitzung am 04. Dezember 2001 Richtlinien zur Vergabe von freiwilligen Zuwendungen der Gemeinde Riegelsberg an örtliche Vereine, Organisationen und Institutionen des Gemeindebezirks Riegelsberg beschlossen.

Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt die Gemeinde Riegelsberg freiwillige Zuschüsse an örtliche Vereine, Organisationen und Institutionen des Gemeindebezirks Riegelsberg.

Die Gewährung eines Zuschusses bedarf der Antragstellung.

Nähere Auskünfte über die Richtlinien sowie die entsprechenden Antragsvordrucke sind bei der Gemeindeverwaltung Riegelsberg, Rathaus, Zimmer 1.15, Herr Kuhn, Tel. 06806/930-138, erhältlich.

Die Antragsvordrucke sind auch auf der Homepage der Gemeinde Riegelsberg abrufbar.

Anträge auf Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2025 sind bis spätestens 15. November 2025 zu stellen. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Riegelsberg, im September 2025

Der Ortsvorsteher 
des Gemeindebezirkes Riegelsberg

gez.
Heiko Walter 

B E K A N N T M A C H U N G

des endgültigen Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Riegelsberg

Der Gemeindewahlausschuss Riegelsberg hat in seiner Sitzung am 29. September 2025 folgendes endgültiges Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters vom 28. September 2025 festgestellt:

Wahlberechtigte:                                 11.625

Abgegebene Stimmen:                         6.222

Ungültige Stimmen:                                    58

Gültige Stimmen:                                   6.164


Die Wahlbeteiligung lag bei 53,52 %.
 

Von den gültigen Stimmen entfallen auf den Wahlvorschlag

Benjamin Schmidt (CDU)                 4.327 Stimmen = 70,20 %

Frank Dieter Schmidt (SPD)             1.837 Stimmen = 29,80 %
 

Der Gemeindewahlausschuss Riegelsberg stellte fest, dass der Bewerber Benjamin Schmidt somit zum Bürgermeister der Gemeinde Riegelsberg gewählt wurde.

Nachdem der Bewerber die Annahme der Wahl erklärt hat wird das vorstehende endgültige Ergebnis gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit § 58 Kommunalwahlordnung öffentlich bekannt gegeben.

Riegelsberg, den 30. September 202
Der Gemeindewahlleiter
der Gemeinde Riegelsberg
gez.:
Klaus Häusle
Bürgermeister

Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Riegelsberg (www.riegelsberg.eu) am
01. Oktober 2025

 

Haus- und Straßensammlung 2025 durch den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.

Die Gemeinde Riegelsberg informiert, dass im Zeitraum vom 18.10.2025 bis 25.11.2025, eine Haus- und Straßensammlung durch den Volksbund Deutsche Kriegsgräber e.V. im gesamten Saarland stattfindet.

Riegelsberg, 03.09.2025
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
Klaus Häusle

Richtlinien zur Vergabe von freiwilligen Zuwendungen der Gemeinde Riegelsberg an örtliche Vereine zur Unterstützung von Baumaßnahmen oder größeren Anschaffungen aus dem eingeführten „Vereinsfond“ vom 01. September 2025

  1. Die Gemeinde Riegelsberg richtet für die Haushaltsjahre 2025 bis 2027 einen sogenannten „Vereinsfond“ ein und der Gemeinderat Riegelsberg stellt hierfür entsprechende Haushaltsmittel im Haushalt bereit.

  2. Die Zuwendung an die Vereine erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

  3. Eine Zuwendung wird nur auf Antrag gewährt. Anträge sind schriftlich und formlos bei der Gemeinde Riegelsberg zu stellen. Die Anträge für das laufende Haushaltsjahr sind bis spätestens 30. September einzureichen. Im Antrag ist die geplante Maßnahme zu beschreiben und entsprechende Unterlagen (z.B. Kostenvoranschläge) beizufügen. Des Weiteren ist ein Finanzierungsplan zu erstellen, aus dem ersichtlich ist, welche Eigenmittel bzw. Drittmittel zur Verfügung stehen und welche Restmittel erforderlich sind.

    3.a   Die Anträge für das Haushaltsjahr 2025 sind bis spätestens 15. November 2025 einzureichen.

  4. Ein Antrag an die Gemeinde Riegelsberg ist vor Beginn einer Maßnahme zu stellen. Vor der Antragstellung begonnene Maßnahmen werden nicht bezuschusst.

  5. Alle vorliegenden Anträge werden dem Gemeinderat Riegelsberg nach dem festgesetzten Stichtag
    zur Entscheidung vorgelegt.

  6. Die Entscheidung über den Antrag wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

  7. Die Zuwendung kommt erst zur Auszahlung, wenn der Antragsteller die Umsetzung und das Kostenvolumen der Maßnahme nachweist.

  8. Diese Richtlinien treten rückwirkend zum 01. Januar 2025 in Kraft und treten am 31. Dezember 2027 außer Kraft.

Riegelsberg, 01. September 2025

Gemeinde Riegelsberg
Der Bürgermeister
gez.:
Klaus Häusle

Kontakt:

Bürgermeisterbüro
06806 930-111
gemeinde(at)riegelsberg.de

Verwaltung:

Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag - Donnerstag
13.00 Uhr - 15.30 Uhr

Steuer- und Gewerbeamt:

Montag – Donnerstag 
8.00 Uhr -12.00 Uhr
Dienstag 
13.00 Uhr - 15.30 Uhr