Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Riegelsberg:

Verkehrsregelung anlässlich der Veranstaltung „Buchschacher Erntedank 2026“ am 03.10.2026 von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Die Straße wird ab der Hauerstraße 32 A bis zur Zufahrt der Lindenschule am Samstag, 03.10.2026, von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr wegen des Buchschacher Erntedankfestes für den Verkehr voll gesperrt.

Riegelsberg, 25. September 2026

Gemeinde Riegelsberg
Der Bürgermeister
Benjamin Schmidt

 

 

 

 

 

 

Pressemitteilung: Asiatische Hornisse - Gemeinde Riegelsberg unterstützt interkommunale Bekämpfung

Das Bild zeigt Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Bauen und Verkehr (UBLV) der Gemeinde Riegelsberg zusammen mit Bürgermeister Benjamin Schmidt, den beiden ehrenamtlichen Bekämpfern Hartmut Schmidt und Manuel Brück bei der Übergabe des angeschafften Equipments.

Die Gemeinde Riegelsberg hat zur Bekämpfung der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) eine spezielle Lanze einschließlich der erforderlichen technischen Ausstattung angeschafft. Das Gerät kommt interkommunal zum Einsatz und unterstützt damit auch die Bekämpfung in den Nachbarkommunen.

Seit der Beschaffung konnten in Riegelsberg, Heusweiler und Köllerbach bereits mehr als 80 Primär- und Sekundärnester erfolgreich bekämpft werden. Einen wesentlichen Anteil daran haben die ehrenamtlichen Bekämpfer Hartmut Schmidt und Manuel Brück. Bürgermeister Benjamin Schmidt dankt beiden ausdrücklich für ihren engagierten und verantwortungsvollen Einsatz: „Ihr ehrenamtliches Wirken leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer heimischen Arten, insbesondere der Bienenvölker, und zur Sicherheit der Bevölkerung.“

Derzeit ist besondere Aufmerksamkeit geboten. Im Spätsommer und Frühherbst erreichen die Völker der Asiatischen Hornisse ihre größte Stärke. Die Tiere ziehen in dieser Zeit häufig von den kleineren Primärnestern in deutlich größere Sekundärnester um, die meist hoch in Baumkronen, aber auch an Gebäuden, in Hecken oder anderen geschützten Bereichen zu finden sind. Zugleich beginnt die Phase, in der Jungköniginnen und Drohnen heranwachsen und sich paaren; die begatteten Jungköniginnen suchen anschließend Überwinterungsquartiere auf. 

Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, insbesondere bei Arbeiten in Gärten, beim Hecken- und Baumschnitt sowie bei der Obsternte auf auffälligen Flugverkehr und mögliche Nester zu achten. Verdächtige Nester dürfen keinesfalls eigenständig entfernt oder beschädigt werden, da die Tiere ihr Nest bei Störung entschieden verteidigen können. 

Sichtungen von Asiatischen Hornissen oder verdächtigen Nestern können mit aussagekräftigen Fotos über das Meldeportal www.velutina-saar.de gemeldet werden. Jede Meldung hilft dabei, Nester frühzeitig zu erkennen und die weitere Ausbreitung der Art einzudämmen.

 

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 VWZG

Für Herrn Haytham Alayik, zuletzt wohnhaft in Lebacher Straße 26, 66740 Saarlouis
Aktenzeichen:  32 55 31 SM

Änderungsbescheid vom 16.09.2026, zur Festsetzung eines Zweitbescheids vom 25.08.2026

  1. Begründung:

Die Zustellung des Änderungsbescheid zur Festsetzung des Zweitbescheids im Rahmen eines ordnungsbehördlichen Verfahrens an Herrn Alayik ist nicht möglich. Die Zustellungen an die zuletzt bekannte Adresse in Saarlouis blieben erfolglos. Eine neue Adresse liegt nicht vor.

  1. Benachrichtigung:

Die Gemeinde Riegelsberg hat mit Datum 25.08.2026 einen Zweitbescheid mit der Ankündigung einer Ersatzvornahme am 23.09.2026, 10:00 Uhr zur Durchführung von fehlenden Schornsteinfegerarbeiten festgesetzt. Durch Änderungsbescheid vom 16.09.2026 wird dieser Termin auf den 21.10.2026, 10 Uhr verlegt.
Das Schreiben wird gemäß § 1 des Saarländischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes öffentlich zugestellt.
Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 Verwaltungszustellungsgesetz gilt die Festsetzung des Zweitbescheids als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Änderungsbescheid zur  Festsetzung des Zweitbescheids kann in Zimmer 0.09 des Verwaltungsgebäudes der Gemeinde Riegelsberg, Saarbrücker Straße 31, 66292 Riegelsberg, von dazu berechtigten Personen eingesehen bzw. in Empfang genommen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Original gezeichnet

Benjamin Schmidt
Bürgermeister

Hundeschwimmen im Riegelsberger Freibad

Pressemitteilung der RAG: Verantwortung im Nachbergbau RAG sichert Flöz Wahlschied in Riegelsberg-Hilschbach

Die RAG Aktiengesellschaft sichert in Riegelsberg-Hilschbach einen tagesnahen Abbau. Die Sanierung des Flöz Wahlschied erfolgt im Rahmen des präventiven Sicherungsprogramms. Der Sicherungsbereich befindet sich auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche der Anhöhe Heckenberg, östlich des Friedhofs. Das Flöz Wahlschied wurde hier von 1901 bis 1919 durch die Grube Dilsburg abgebaut. Zur Gewährleistung einer dauerhaften Standsicherheit werden die untertägigen Hohlräume erbohrt und nach Stand der Technik mit einem zugelassenen Baustoff verfüllt.

Die Arbeiten beginnen Ende September und werden voraussichtlich Ende September 2027 abgeschlossen sein. Ausgeführt werden die Arbeiten von der Firma Saarmontan aus Saarbrücken-Jägersfreude. Die Baustelleneinrichtung ist bereits fertiggestellt.

Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die „Hilschbacher Straße“ und die Straße „In der Hohl“. Während der Sanierungsmaßnahme ist mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen durch LKWs und Silofahrzeuge zu rechnen.

Alle Maßnahmen sind mit den zuständigen Behörden abgesprochen und genehmigt.

Die Arbeiten werden von Montag bis Freitag, in der Zeit von 7.00 Uhr bis 
18.00 Uhr durchgeführt.

Der Friedhof bleibt während dieser Arbeiten jederzeit zugänglich. 

Ansprechpartner seitens der RAG:
Janina Bröcker, Tel.: 06831-4889-3004, janina.broecker@rag.de

Über die RAG Aktiengesellschaft

Der Unternehmensauftrag der RAG Aktiengesellschaft (RAG) ist der Nachbergbau. Seit 2019 übernimmt die RAG diese Aufgaben im Ruhrgebiet, im Saarland und in Ibbenbüren und sorgt dort für Sicherheit in ehemaligen Bergbauregionen - heute und in Zukunft. Der Nachbergbau umfasst zwei klar unterscheidbare Aufgabenbereiche: Ewigkeitsaufgaben wie das Grubenwassermanagement, die Grundwasserreinigung und Poldermaßnahmen sichern dauerhaft die Funktionsfähigkeit von Umwelt und Infrastruktur. Daneben stehen endliche Aufgaben wie die Regulierung von Bergschäden, die Sanierung und Entwicklung ehemaliger Bergbauimmobilien sowie die Sicherung und Gefahrenabwehr im Altbergbau, die konsequent abgearbeitet und abgeschlossen werden.
Gemeinsam folgen diese Aufgaben einem langfristig angelegten Auftrag: Verantwortung zu übernehmen, Risiken beherrschbar zu halten und Entwicklung in den Regionen zu ermöglichen. Als Trägerin des Nachbergbaus nimmt die RAG damit eine besondere Rolle ein - dauerhaft, gesellschaftlich relevant und nachhaltig ausgerichtet.

Weitere Informationen unter: www.rag.de

Bekanntmachung über Vereinsfonds

Der Gemeinderat hat im vergangenen Jahr Richtlinien zur Vergabe von freiwilligen Zuwendungen an örtliche Vereine zur Unterstützung von Baumaßnahmen oder größeren Anschaffungen aus dem eingeführten „Vereinsfonds“ beschlossen.

Auf Grundlage dieser Richtlinien können bis zum 30. September 2026 entsprechende Anträge eingereicht werden. Die Anträge sind schriftlich und formlos bei der Gemeinde Riegelsberg einzureichen. Dem Antrag sind eine Beschreibung der geplanten Maßnahme sowie die hierfür erforderlichen bzw. relevanten Unterlagen beizufügen.

Nähere Informationen können den beigefügten Richtlinien entnommen werden.

Riegelsberg, den 19.08.2026

Der Bürgermeister
gez.
Benjamin Schmidt

Hier erhalten Sie die Richtlinie

 

Arbeiten am Rohrnetz

Arbeiten am Rohrnetz

Wasserrohrbruch sorgt für Störungen im Versorgungsbereich von Hixberg und Pflugscheid

Aufgrund eines Rohrbruchs in der Transportleitung der Energis-Netzgesellschaft kommt es aktuell zu Beeinträchtigungen im Wassernetz von Hixberg und Pflugscheid.

Diese können sein: Wassertrübungen, fehlender Wasserdruck u.Ä.

Das Gemeindewasserwerk bittet die Bürgerinnen und Bürger in diesen Bereichen bis auf Weiteres den Wasserverbrauch auf das unbedingt Notwendige zu reduzieren.

Wir und die Kollegen der Energis arbeiten mit Hochdruck an der Behebung und bitten noch um etwas Geduld.

Wir informieren Sie, sobald es Neuigkeiten gibt.

Der Bürgermeister
als Werkleiter

Benjamin Schmidt

 

Rauchverbot und Einführung eines Alkoholverbots im Freibad Riegelsberg

V E R F Ü G U N G 

Rauchverbot und Einführung eines Alkoholverbots im Freibad Riegelsberg

Aufgrund der anhaltenden Hitzeperiode und der damit einhergehenden, extremen Temperaturen, sieht sich die Betriebsleitung veranlasst, zum Schutz aller Badegäste sowie zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung folgende Anpassung der Nutzungsbedingungen zu erlassen:

Ab sofort gilt auf sämtlichen Liegewiesen sowie im gesamten Beckenumgangsbereich ein generelles Rauch- und Alkoholverbot.

Begründung:
Die anhaltend hohen Temperaturen führen zu einer gesteigerten physischen und psychischen Belastung aller Besucher. Um in dieser Situation präventiv potenziellen Konflikten, hitzebedingten Aggressionen sowie alkoholbedingten Auseinander-setzungen zwischen den Badegästen und dem Badpersonal wirksam entgegenzuwirken, ist eine strikte Regulierung des Alkohol- und Nikotinkonsums in den stark frequentierten Kernbereichen des Bades unerlässlich. Zudem steht der Schutz von Familien, Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Belästigungen im Vordergrund.

Für rauchende Badegäste hat das Bäderteam auf der gepflasterten Fläche im Bereich des Haupteingangs eine gesondert gekennzeichnete Raucherzone eingerichtet. Der Konsum von Alkohol außerhalb des dafür zugelassenen Gastronomiebereiches ist auf dem gesamten Gelände untersagt.

Ich bitte alle Badegäste im Interesse eines friedlichen, sicheren und erholsamen Miteinanders um Verständnis und strikte Beachtung dieser Maßnahme.

Zuwiderhandlungen können einen Verweis aus dem Freibad sowie ein temporäres Hausverbot nach sich ziehen.

Der Bürgermeister
als Betriebsleiter

Benjamin Schmidt

 

Die Gemeinde Riegelsberg sucht einen Beauftragten bzw. eine Beauftragte für Fundhunde

Die Gemeinde sucht eine Fundhundebeauftragte oder einen Fundhundebeauftragten, die/der Hunde, die dem hiesigen Fundamt als zugelaufen gemeldet wurden oder auf dem Gemeindegebiet herrenlos umherlaufen, einfängt und versorgt.

Falls sich der Hundehalter bzw. die Hundehalterin nicht ermitteln lässt ist eine Überführung in ein Tierheim durchzuführen.

Die Gemeinde zahlt hierfür eine Entschädigung.

Einzelheiten können beim Fundamt der Gemeinde Riegelsberg unter der Tel-Nr. 06806-930-123 erfragt werden.

Riegelsberg, 03.03.2026

Der Bürgermeister
gez. 
Klaus Häusle

 

Die Gemeinde Riegelsberg sucht einen Beauftragten bzw. eine Beauftragte für Fundkatzen

Die Gemeinde Riegelsberg sucht eine Fundkatzenbeauftragte oder einen Fundkatzenbeauftragten, die/der Katzen, die dem hiesigen Fundamt als zugelaufen gemeldet wurden oder auf dem Gemeindegebiet herrenlos umherlaufen, einfängt und versorgt.

Falls sich der Katzenhalter bzw. die Katzenhalterin nicht ermitteln lässt ist eine Überführung in ein Tierheim durchzuführen.

Die Gemeinde zahlt hierfür eine Entschädigung.

Einzelheiten können beim Fundamt der Gemeinde Riegelsberg unter der Tel-Nr. 06806-930-123 erfragt werden.

Riegelsberg, 20.02.2026

Der Bürgermeister
gez.
Klaus Häusle

 

BEKANNTMACHUNG zum Führerschein-Umtausch für vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine

In einem ersten Schritt wurden die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten Papierführerscheine umgetauscht. 
Ab dem Jahr 2026 laufen auch die Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine ab. Mehr Infos in folgender Tabelle.

Wichtig: 
Für den Umtausch des alten Führerscheins ist vorab ein Termin zu vereinbaren – gerne online unter www.riegelsberg.eu  oder sie nutzen Montags bis Mittwochs von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr die Möglichkeit ohne Termin, jedoch mit Wartezeit 

Folgende Unterlagen werden für den Umtausch benötigt:
•           Alter Führerschein
•           Biometrisches Passbild oder digitales Passbild (vor Ort, kein QR Code)
•           Gebühr 26,50 € / 32,50 € mit Bild (bei Umtauschbeantragung fällig)


Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind: *
Ausstellungsjahr                               Tag, bis zu dem der Führerschein
(Unter 4a auf dem FS)                      umgetauscht sein muss
1999 bis 2001                                   19. Januar 2026
2002 bis 2004                                   19. Januar 2027
2005 bis 2007                                   19. Januar 2028
2008                                                   19. Januar 2029
2009                                                   19. Januar 2030
2010                                                   19. Januar 2031
2011                                                   19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013               19. Januar 2033

*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Riegelsberg, 06.02.2026
Der Bürgermeister
Gez.
Klaus Häusle

 

Kontakt:

Bürgermeisterbüro
06806 930-111
gemeinde(at)riegelsberg.de

Verwaltung:

Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag - Donnerstag
13.00 Uhr - 15.30 Uhr

Steuer- und Gewerbeamt:

Montag – Donnerstag 
8.00 Uhr -12.00 Uhr
Dienstag 
13.00 Uhr - 15.30 Uhr

Bürgerbüro:

ohne Terminvereinbarung: 
Montag bis Mittwoch 
07:30 Uhr – 12:00 Uhr

nach vorheriger Terminvereinbarung:
Dienstag 
13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Donnerstag 
07:30 Uhr – 12:00 Uhr
13:00 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag 
07:30 Uhr – 12:00 Uhr
 

Standesamt:

Montag geschlossen

nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail an standesamt(at)riegelsberg.de oder telefonisch unter 06806 - 930 129:
Dienstag
08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13.30 Uhr – 15:00 Uhr
jeweils 1. Dienstag im Monat bis 18:00 Uhr
Mittwoch
8:30 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr –  12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 15:00 Uhr
Freitag
08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Eine Terminvereinbarung ist erforderlich. Termine außerhalb der regulären Öffnungszeiten sind nach vorheriger Absprache jedoch möglich.