Das Schiedsamt ist eine ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit zur Streitschlichtung in weniger wichtigen strafrechtlichen und nachbarschaftsrechtlichen  Angelegenheiten. Schiedspersonen sind zuständig, falls das öffentliche Interesse der Staatsanwaltschaft an der Strafverfolgung fehlt, beispielsweise im Rahmen des Privatklageverfahrens  in den Strafsachen Hausfriedensbruch, Beleidigung, oder Körperverletzung. Das Amt ist ein auf Zeit ausgeübtes Ehrenamt mit der Aufgabe zwischen den streitenden Parteien zu schlichten. Schiedspersonen entscheiden nicht, sondern führen rechtlich einen Vergleich herbei, das heißt einen Vertrag zwischen den sich einigenden Parteien, aus dem gegebenenfalls auch unmittelbar die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.

In der Gemeinde Riegelsberg sind zwei Schiedsamtsbezirke eingerichtet, für die folgende Schiedspersonen zuständig sind.

Schiedsamtsbezirk I (Ortsteil Riegelsberg)

Esther Jochum
Am Wäldchen 3
66292 Riegelsberg
Tel. 0157 839 222 26

Stellvertreter: Wolfgang Barbian (siehe Schiedsamtsbezirk II)

Schiedsamtsbezirk II (Ortsteil Walpershofen)

Wolfgang Barbian
Am Lohberg 1
66292 Riegelsberg
06806 5412

Stellvertreterin: Esther Gratz (siehe Schiedsamtsbezirk I)

Bürgerbüro:

Montag - Freitag
07.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag und Donnerstag
13.00 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag
13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Standesamt:

Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Verwaltung:

Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag - Donnerstag
13.00 Uhr - 15.30 Uhr

Steuer- und Gewerbeamt:

Montag – Donnerstag 
8.00 Uhr -12.00 Uhr
Dienstag 
13.00 Uhr - 15.30 Uhr