Haushalt 2022

Haushaltssatzung der Gemeinde Riegelsberg für das Haushaltsjahr 2022

Auf Grund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S.682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08./09. Dezember 2020  (Amtsbl. I S. 1341), hat der Gemeinderat Riegelsberg am 21. März 2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:    

§ 1    

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird festgesetzt        

1. im Ergebnishaushalt mit                    

dem Gesamtbetrag der Erträge auf 23.436.010 €     

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 24.442.112 €     
    
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf - 1.006.102 €     


2. im Finanzhaushalt mit                    
    
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.224.625 €     

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.444.650 €     

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf - 2.220.025 €     

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.145.000 €     

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 856.000 €     

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf 289.000 €     


§ 2    

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 1.145.000 €     


§ 3    

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 2.808.350 €     


§ 4    
    
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 5.000.000 €     


§ 5    

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des         
Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf 153.392,98 €     
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des         
Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf 852.709,02 €     


§ 6    

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:        

1. Grundsteuer                        

    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe            
        - Grundsteuer A -         300 v. H.        
    
    b) für die Grundstücke                    
        - Grundsteuer B -        384 v. H.        

2. Gewerbesteuer                400 v. H.        


§ 7    

Es gilt der vom Gemeinderat am 21.03.2022 beschlossene Stellenplan.        

    
Riegelsberg, den 21.03.2022                    

Der Bürgermeister                        
    
Klaus Häusle                   

Weiterführende Informationen:

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Montag - Freitag
07.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag und Donnerstag
13.00 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag
13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Standesamt:

Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Verwaltung:

Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag - Donnerstag
13.00 Uhr - 15.30 Uhr

Steuer- und Gewerbeamt:

Montag – Donnerstag 
8.00 Uhr -12.00 Uhr
Dienstag 
13.00 Uhr - 15.30 Uhr