Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Erweiterung we cycle“

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Riegelsberg in seiner Sitzung am 24. April 2023 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung we cycle“ beschlossen hat. In der gleichen Sitzung hat der Gemeinderat der Gemeinde Riegelsberg den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung we cycle“, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil, gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB in der derzeit gültigen Fassung beschlossen. 

Ziel des Bebauungsplanes
Im Zuge der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung we cycle“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des ortsansässigen Radsportfachgeschäftes „we cycle“ in der Saarbrücker Straße in Riegelsberg geschaffen werden. Dort werden Fahrräder, Bekleidung, Zubehör und Teile angeboten. Zudem besitzt das Geschäft einen zugehörigen Online-Shop. Durch die gestiegene Nachfrage an Fahrradbedarf insbesondere auch im Internet, braucht der Betrieb dringend Flächen, auf denen die bestehenden Verkaufs- und Lagerräume erweitert werden können. So soll nun auf den nordöstlich an das Bestandsgebäude angrenzenden Flächen, auf denen derzeit Stellplatz- Container- und Wiesenflächen vorzufinden sind, angebaut werden. Als Erweiterung sollen neue Räume für die Auslieferung und den Versand entstehen und weitere Lager- und Werkstattbereiche errichtet werden.  

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Parzelle 167/2 in Flur 4 der Gemarkung Hilschbach.

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie ohne Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. Im beschleunigten Verfahren können Bebauungspläne aufgestellt werden, die der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungspläne der Innenentwicklung) dienen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Planes und die dazugehörige Begründung in der Zeit vom 15.05.2023 bis einschließlich 16.06.2023 im Rathaus der Gemeinde Riegelsberg, Zimmer 221, zu den unten stehenden Sprechzeiten öffentlich ausliegt.

Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag – Donnerstag: 13.00 Uhr - 15.30 Uhr

Gleichzeitig wird der Bebauungsplan „Erweiterung we cycle“ zum Download bereitgestellt (s.u.).


Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Unter der Internetadresse https://argusconcept.planungsbeteiligung.de kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen und Stellungnahmen abgeben. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen vom 15.05.2023 bis einschließlich zum 16.06.2023 zur Verfügung.
Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

Folgende Unterlagen liegen vor:
•    Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB
•    Planzeichnung des Bebauungsplanes (Teil A)
•    Textteil des Bebauungsplanes (Teil B)
•    Begründung des Bebauungsplanes
•    Vorhaben- und Erschließungsplan

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: bauverwaltung@riegelsberg.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Riegelsberg ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Gemeinde Riegelsberg, den 28.04.2023
gez. Der Bürgermeister
 

Planzeichnung

Begründung

Verwaltung:

Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag - Donnerstag
13.00 Uhr - 15.30 Uhr

Steuer- und Gewerbeamt:

Montag – Donnerstag 
8.00 Uhr -12.00 Uhr
Dienstag 
13.00 Uhr - 15.30 Uhr