Bekanntmachung über die Einteilung der Wahlbereiche

Bekanntmachung

Der Gemeinderat Riegelsberg hat in seiner Sitzung vom 18. September 2023 beschlossen, das Wahlgebiet der Gemeinde Riegelsberg für die am 09. Juni 2024 stattfindenden Gemeinderatswahl in die Wahlbereiche


1 Riegelsberg

und

2 Walpershofen

einzuteilen.

Riegelsberg, den 19. September 2023

Der Bürgermeister als Gemeindewahlleiter

gez.:
Klaus Häusle

Aufgrund der §§ 23 und 51 Kommunalwahlgesetz (KWG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 22. Januar 2019 (Amtsbl. I 2019 S. 127), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8./9. Dezember 2020 (Amtsbl. I 2021
S. 190) in Verbindung mit den Vorschriften zur Kommunalwahlordnung (KWO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 12. Februar 2019 (Amtsbl. I 2019, S. 171), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 26. August 2020 (Amtsbl. I 2020 S. 782) werden die in der Gemeinde Riegelsberg bestehenden politischen Parteien und Wäh-lergruppen aufgefordert, bis spätestens 04. April 2024, 18.00 Uhr, Wahlvorschläge zu der am 09. Juni 2024 stattfindenden Gemeinderats- bzw. Ortsratswahl, jeweils in dreifacher Ausfertigung nach dem Muster der
Anlage 11 der Kommunalwahlordnung bei dem Gemeindewahlleiter in Riegelsberg, Rathaus, Saarbrücker Straße 31, 66292 Riegelsberg, Zimmer 115, einzureichen.

Der Gemeinderat Riegelsberg hat in seiner Sitzung vom 18. September 2023 beschlossen, das Wahlgebiet der Gemeinde Riegelsberg für die am 09. Juni 2024 stattfindenden Gemeinderatswahl in die Wahlbereiche    
1 Riegelsberg
und
2 Walpershofen
einzuteilen.

Jede Partei und Wählergruppe kann im Wahlgebiet nur einen Wahlvorschlag einreichen. Der Wahlvorschlag kann als einheitliche Gebietsliste für das ganze Wahlgebiet oder gegliedert in eine Gebietsliste und Bereichs-listen aufgestellt werden.

Der Wahlvorschlag darf für jeden Wahlbereich nur eine Bereichsliste enthalten. Die Aufstellung von Bereichs-listen in einem Wahlvorschlag ist nur zulässig, wenn der Wahlvorschlag eine Gebietsliste enthält.

Die Zahl der in den Gemeinderat Riegelsberg zu wählenden Personen beträgt 33.

Die Zahl der in den Ortsrat Riegelsberg zu wählenden Personen beträgt 15.

Die Zahl der in den Ortsrat Walpershofen zu wählenden Personen beträgt 11.

Die Einreichung der Wahlvorschläge ist so frühzeitig vor dem angegebenen Stichtag vorzunehmen, dass
etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können. 

Inhalt und Form der Wahlvorschläge haben die Voraussetzungen der §§ 24 bzw. 24a (für Gemeinderatswahl) bzw. 57 KWG (für Ortsratswahlen) zu erfüllen.

Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe, der bei der letzten Gemeinderatswahl kein Sitz im Gemeinderat oder bei der letzten Wahl zum Landtag des Saarlandes kein Sitz im Landtag zufiel, bedarf der Unterstützung durch Wahlberechtigte in Höhe von mindestens der dreifachen Anzahl der zu wählenden Gemeinderatsmitglieder. Die Wahlberechtigten haben sich dazu bis spätestens am 66. Tag vor dem Wahltag (= 04. April 2024), 18.00 Uhr, persönlich in ein beim Gemeindewahlleiter für den jeweiligen Wahlvorschlag aufliegendes Verzeichnis einzutragen. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Eintragung gegeben sein. Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag unterstützen. Der Unter-stützung des Wahlvorschlages einer Partei bedarf es nicht, wenn diese Partei im Deutschen Bundestag seit dessen letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten ist. 

Wahlberechtigte, die einen solchen Wahlvorschlag unterstützen wollen, haben sich spätestens bis zum 04. April 2024, 18.00 Uhr, persönlich in ein beim Gemeindewahlleiter für den jeweiligen Wahlvorschlag auf-liegendes Verzeichnis einzutragen. Wenn erforderlich, liegen Unterstützungsverzeichnisse beim Gemeinde-wahlleiter in Riegelsberg, Rathaus, Saarbrücker Straße 31, 66292 Riegelsberg, Zimmer 115, offen u. z. montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und montags bis donnerstags von 13.00 bis 15.30 Uhr, und an den letzten vier Samstagen vor Ablauf der Frist jeweils von 9.00 bis 12.00 Uhr. Am letzten Tag der Unterstüt-zung (04. April 2024) kann die Eintragung bis 18.00 Uhr erfolgen. Die Unterstützungsverzeichnisse dürfen auch von Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern unterzeichnet werden.

Geht nur ein oder kein gültiger Wahlvorschlag ein, findet Mehrheitswahl, gehen mehrere Wahlvorschläge ein, findet Verhältniswahl statt. Gemäß § 29 KWG ist die Verbindung von Wahlvorschlägen zulässig; sie muss dem Gemeindewahlleiter von den Vertrauenspersonen der beteiligten Wahlvorschläge spätestens am 66. Tag vor dem Wahltag (=04. April 2024) schriftlich bis 18.00 Uhr erklärt werden.

Riegelsberg, den 19. September 2023

Der Bürgermeister als Gemeindewahlleiter

gez.:
Klaus Häusle

Verwaltung:

Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag - Donnerstag
13.00 Uhr - 15.30 Uhr

Standesamt:

Montag - Donnerstag
10.00 Uhr - 12.00 Uhr

Bürgerbüro:

Montag - Freitag
07.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag und Donnerstag
13.00 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag
13.00 Uhr - 18.00 Uhr