Stephanie Müller, Sarah Brach
06806 930-124, -125
fuehrerschein(at)riegelsberg.de
Bürgerbüro

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
07.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag und Donnerstag
13.00 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag
13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Aufgaben:
Führerschein

Die Führerscheinstelle informiert:

Am 19.03.2019 ist die 13. Änderungsverordnung zur Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten.

Nach § 24 a Abs. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung ist ein Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, bis zu dem Zeitpunkt umzutauschen, der sich aus der Anlage 8e ergibt.

Anlage 8e: Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

(grau- und rosafarbene Führerscheine)

 

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953

19.01.2033

1953-1958

19.01.2022

1959-1964

19.01.2023

1965-1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

 

Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

(Kartenführerscheine ohne Befristung in Feld 4b)

 

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999-2001

19.01.2026

2002-2004

19.01.2027

2005-2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012-18.01.2013

19.01.2033

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. (gilt seit 16.07.2019)

Folgende Unterlagen sind für den Umtausch bei Führerscheinen, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind, erforderlich:

  1. Ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als 2 Jahre)
  2. Ausweisdokument
  3. Führerschein
  4. Auszug aus der Führerscheinkartei von der ausstellenden Behörde des Führerscheins, wenn nicht durch die Führerscheinstelle der Gemeinde Riegelsberg ausgestellt.
  5. Gebühr 25,30 Euro (bar)

Bei den  Kartenführerscheinen, die im Zeitraum vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden,  wie oben außer Punkt 4.

Bei Rückfragen setzen Sie sich mit der Führerscheinstelle der Gemeinde Riegelsberg in Verbindung!

Verwaltung:

Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag - Donnerstag
13.00 Uhr - 15.30 Uhr

Steuer- und Gewerbeamt:

Montag – Donnerstag 
8.00 Uhr -12.00 Uhr
Dienstag 
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