Information der Ortspolizeibehörde zu den aktuellen Quarantäneregelungen laut Corona-Verordnung

Positiv getestete Personen:

Durch einen PCR-Test positiv auf Corona getestete Personen (Infizierte) müssen durch die zuständige Ortspolizeibehörde laut aktueller Verordnung keinen schriftlichen Quarantänebescheid oder ein Infoschreiben mehr erhalten. Als Quarantäne-Nachweis, beispielsweise für den Arbeitgeber oder die Schule, genügt das positive PCR-Testergebnis. Alle daraus resultierenden Folgen und Fristen ergeben sich aus der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) des Saarlandes in der jeweils gültigen Fassung.
Personen mit einem positiven Schnelltest-Ergebnis sollten unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung vornehmen lassen. Ansonsten haben diese keinen Quarantäne-Nachweis, z.B. für den Arbeitgeber oder die Schule.
Diesen PCR-Test können Sie, sofern  Sie keine Symptome haben, in einer der PCR-Testpraxen, beim Hausarzt, beim Kinderarzt oder im Schnelltestzentrum Saarbrücken machen (www.schnelltestzentrum-saarbruecken.de/). Bei Symptomen setzen Sie sich bitte mit Ihrer Arztpraxis zwecks PCR-Testung in Verbindung.
Positiv Getestete sind dazu verpflichtet, sich eigenständig in Quarantäne zu begeben. Die Absonderung endet für Infizierte frühestens nach Ablauf von fünf Tagen nach Vornahme der Testungen (also frühestens am sechsten Tag). Voraussetzung zur Beendigung der Absonderung nach Ablauf von fünf Tagen ist, dass in den 48 Stunden vorher keine typischen Symptome einer Corona-Infektion vorliegen dürfen. Sollten Symptome vorliegen sind Sie verpflichtet sich umgehend mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung zu setzen.

E-Mail:  Gesundheitsschutz(at)rvsbr.de.
Telefon-Nr.: 0681/506-5305

Nach regulärer Beendigung Ihrer Quarantäne ist es nicht erforderlich ein Testzertifikat einzureichen.


Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen:

Für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen besteht zukünftig keine Verpflichtung zur Absonderung mehr.
Engen Kontaktpersonen und Haushaltsangehörigen wird nun bei privaten Kontakten empfohlen die AHA+L-Regeln einzuhalten, Kontakte zu reduzieren und soweit zumutbar insbesondere in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske zu tragen sowie sich für sieben Tage selbst zu testen.

Testzentren

Alle Infos zu den Testzentren im Regionalverband  - hier:

Alle Infos zu den Testzentren in Riegelsberg:

Testzentrum RiVita

Saarbrücker Straße 76, 66292 Riegelsberg

Terminbuchungen unter folgendem Link möglich:  check.corona-test.saarland

Testzentrum am Kaufland

Parkplatz Kaufland, Saarbrücker Str. 262, 66292 Riegelsberg

Termine ohne vorherige Buchung möglich

 

 

 

 

 

Verwaltung:

Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag - Donnerstag
13.00 Uhr - 15.30 Uhr

Standesamt:

Montag - Donnerstag
10.00 Uhr - 12.00 Uhr

Bürgerbüro:

Montag - Freitag
07.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag und Donnerstag
13.00 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag
13.00 Uhr - 18.00 Uhr