Wenn Sie am 01. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer von Grundbesitz waren, müssen Sie bis 31. Oktober 2022 eine Erklärung abgeben. In dem verlinkten Video wird erklärt, was es mit der Grundsteuerreform auf sich hat und wie Sie Ihre Erklärung über Elster abgeben können.
Alternativ können Sie die Erklärung zu ihrem Grundbesitz auch auf einem Portal des Bundesministerium der Finanzen abgeben.

https://www.grundsteuerreform.de/

https://www.elster.de

https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/

 

Verwaltung:

Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag - Donnerstag
13.00 Uhr - 15.30 Uhr

Standesamt:

Montag - Donnerstag
10.00 Uhr - 12.00 Uhr

Bürgerbüro:

Montag - Freitag
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Montag und Donnerstag
13.00 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag
13.00 Uhr - 18.00 Uhr