Am 8.8.2011 wurde in der Sitzung des Umwelt-, Bau-, Landwirtschafts- und Verkehrsausschusses einstimmig die Aufstellung eines 

• „Integrierten Klimaschutzkonzeptes“ sowie eines
• Teilkonzeptes „Klimaschutz in eigenen Liegenschaften“ beschlossen.

Ziel der Klimaschutzinitiative ist es, einen konkreten Katalog mit klimaschutzrelevanten Maßnahmen zu erarbeiten, um signifikante Klimaschutzeffekte in Form von CO2-Einsparungen zu erreichen. Dabei wurden die Bereiche

• Energieeinsparung/Energieeffizienz
• Erneuerbare Energien
• Ressourcen- und Stoffstrommanagement
• sowie Mobilität und Verkehr

betrachtet und sinnvolle Handlungsoptionen abgeleitet.

Das integrierte Klimaschutzkonzept stellt die strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für die Klimaschutzaktivitäten der Gemeinde Riegelsberg dar.

Ziel ist es:
•    Deutliche Reduktionen beim Energieverbrauch- und den CO2-Emissionen zu erzielen
•    Den Ausbau der erneuerbaren Energien zu fördern
•    Einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten

Das integrierte Klimaschutzkonzept ist wie folgt aufgebaut:

Erstellung einer Energie- und CO2-Bilanz:
Die aktuellen Energieverbräuche und die CO2-Emissionen der Gemeinde werden eingehend analysiert und in Bilanzen dargestellt.

Potenzialanalyse:
Die technisch und wirtschaftlich umsetzbaren Potenziale zur Energieeinsparung, Steigerung der Energieeffizienz und zum Ausbau der erneuerbaren Energien werden identifiziert.

Maßnahmenentwicklung mit Akteursbeteiligung:
Ausgehend von den Ergebnissen der Potenzialanalyse werden zusammen mit regionalen Akteuren (Verwaltung, Unternehmen, Verbände, Interessengruppen und BürgerInnen) Maßnahmenvorschläge und Projektideen entwickelt.

Erstellung eines Maßnahmenkatalogs:
Die entwickelten Maßnahmenideen werden ausgearbeitet, auf ihre Umsetzbarkeit geprüft und in einem Maßnahmenkatalog zusammengeführt. Der Maßnahmenkatalog ist die Planungsgrundlage für die Gemeinde hinsichtlich ihrer Klimaschutzziele und -aktivitäten.

Öffentlichkeitsarbeit:
Um die Umsetzung der entwickelten Klimaschutzmaßnahmen zu unterstützen, wird ein Konzept zur Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit entwickelt.  

Fortschritts-Controlling:
Zur regelmäßigen Überprüfung der Fortschritte bei der Umsetzung der Klimaschutzstrategie wird ein Controlling-System in Form einer fortschreibbaren Energie- und CO2-Bilanz eingeführt.


Integriertes Klimaschutzkonzept

Mit dem Beschluss zur Erstellung eines Klimaschutz-Teilkonzeptes „Klimaschutz in eigenen Liegenschaften“ will die Gemeinde Riegelsberg einen Beitrag in Sachen Klimaschutz leisten. Gleichzeitig ist die damit verbundene Frage der Energieeffizienz in den kommunalen Liegenschaften von großer wirtschaftlicher Bedeutung.

Ziel des Klimaschutz-Teilkonzepts ist die Ausarbeitung von Handlungsempfehlungen im Bereich der Gebäudesanierung kommunaler Liegenschaften mit folgenden Schwerpunkten:

Aufbau eines Klimaschutz-Managements für die Liegenschaften der Gemeinde:
•    Die Energieverbräuche werden systematisch erfasst und ausgewertet.
•    Bei auffälligen Mängeln werden kurzfristige Maßnahmen veranlasst.

Durchführung von Gebäudebewertungen:
•    Der Zustand der Gebäudehülle und der Haustechnik wird aufgenommen.
•    Handlungsbedarf hinsichtlich der energetischen Situation und Investitionskosten werden abgeschätzt.
•    Eine Prioritätenliste aufgrund technischer und wirtschaftlicher Kriterien wird erstellt.

Feinanalyse ausgewählter Liegenschaften:
•    Energetisch besonders sanierungsbedürftige Liegenschaften der Gemeinde Riegelsberg werden intensiver begutachtet.
•    Vorschläge von Energieeinsparmaßnahmen inklusive Wirtschaftlichkeitsberechnungen werden erarbeitet.


Klimaschutz-Teilkonzept

Grundlage für die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts ist die Kenntnis der aktuellen Energieverbräuche und CO2-Emissionen in der Gemeinde Riegelsberg.

Mit Fragebogenaktionen, Vor-Ort-Begehungen und anhand statistischer Kennzahlen werden die Energieverbräuche wie folgt erfasst:

•    Erfassung der Energieverbräuche von Strom, Wärme und Verkehr
•    Erfassung nach Energieverbräuche nach den Verbrauchssektoren für Privathaushalte, Industrie und Gewerbe sowie kommunale Liegenschaften
•    Erfassung nach den eingesetzten Energieträgern regenerative Energien, Erdgas, Heizöl und Kohle

Auf Basis dieser Informationen werden die Energieverbräuche bilanziert, Verbrauchsstrukturen in Riegelsberg analysiert und unter Verwendung von Emissionsfaktoren eine CO2-Bilanz erstellt.

Die CO2-Bilanz ihrerseits
•    dient als Basis für die Festlegung der zukünftigen Klimaschutzziele der Gemeinde
•    gibt Hinweise auf Verbesserungspotentiale und konkret zu entwickelnde Klimaschutzmaßnahmen
•    dient zukünftig der Erfolgskontrolle bei der Umsetzung des Klimaschutzkonzepts

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Fachliche Betreuung der Vorhaben durch: „PTJ“ Projektträger Jülich, Forschungszentrum Jülich GmbH, Berlin. (www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen)

FKZ 03KS4033 – „Integriertes Klimaschutzkonzept“ für die Gemeinde Riegelsberg
FKZ 03KS4034 – Klimaschutzteilkonzept „Klimaschutz in eigenen Liegenschaften“ der Gemeinde Riegelsberg
Laufzeit: 15.12.2012 bis 14.12.2013
FKZ 03K04556 – „Klimaschutzmanager“ Fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutz(teil)konzepten
Laufzeit: 01.05.2017 bis 31.05.2020

Förderung im Rahmen der Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (www.bmu-klimaschutzinitiative.de):

Verwaltung:

Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag - Donnerstag
13.00 Uhr - 15.30 Uhr

Steuer- und Gewerbeamt:

Montag – Donnerstag 
8.00 Uhr -12.00 Uhr
Dienstag 
13.00 Uhr - 15.30 Uhr